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Veröffentlicht am 9.4.2008, 08:59 von werner elbel
Betrifft: obi - hadikgasse
Preis nicht in der Kasse

Ein Werbeprospekt erreichte uns in 3034 Maria Anzbach, dass OBI kleine Alu-leiter mit grossen, bequemen Trittflächen in der Aktion statt um 19,99€ um 9,99 € verkaufen würde. Ich fuhr also anlässlich eines Wienbesuches zu OBI Hadikgasse um zu kaufen. Im Regal war das gute Ding auch mit 9,99 € ausgepreist - aber leider nur im Regal und nicht in der Computerkasse! Wie ich also zur Kasse kam - wollte die Kassierin 19,99 € von mir. Meinen Hinweis auf das Werbeprospekt (dass ich leider nicht mithatte) begegnete Sie mit einem anderen, in dem diese Leiter nicht abgebildet war! Nun stand ich da wie ein Betrüger - zum Regal zurückzugehen - ca. 200 m oberer Stock - war mir zu weit (bin 70% behindert) und nachdem wir - die weiteren Kunden die bei dieser Kasse angestellt waren murrten bereits - etwa 5 min auf eine Kassenaufsicht (mehrmals ausgerufen) warteten und nicht kam, verliess ich sehr verärgert den Laden. Auf meine e-mail Beschwerde hin, erhielt ich zur Entschuldigung eine lakonische Antwort, dass der Preis in der Kasse leider nicht gespeichert gewesen sei (no na) aber unter vorweis "dieses emails" könnte ich das gute Stück statt bis 21. sogar bis 22.03. zum Preis von 9,99 € abholen!! Trotz meines hinweises dass ich nur selten nach Wien käme, wurde mir eine Zusendung nicht angeboten - also kein Stil für Kundenbetreuung! Ich kann also OBI Hadikgasse nur "weiterempfehlen"!!! mfG werner elbel

Stellungnahme lesen
 Kommentare

fifa7 (18.4.2008, 10:13)
richtig, in seiner ersten stellungnahme hat ghillie recht.


aus meiner sicht unnötig ist die ganze war darf/muß/hätte-sollen diskussion.
so wie ich das verstehe, hat obi das eher nicht bewußt gemacht, sondern einfach schlampig agiert. wie oft in solchen unternehmen handeln marketing und vertrieb nicht ganz synchron und dann passieren solche situationen.


werner hat mit seiner beschwerde also durchaus recht, auch wenn ich ihm ein bisserl mitschuld am "ergebnis" gebe, weil er an der kassa eben nicht standhaft genug war (was vermutlich ziemlich sicher zu seinem erwünschten preis geführt hätte). was aber zugegebenermaßen leichter gesagt als getan ist, weil da schon ein gewisser druck entsteht.

obi hat also einen logistischen fehler gemacht und den dann auch nicht zufriedenstellend "behandelt". zumindest an der kassa.

dass sie nunmehr quasi unlitmitiert den aktionspreis anbieten finde ich positiv, weil JETZT könnens ja wirklich nicht mehr tun. zustellung verlangen, na ja.....

medimax (16.4.2008, 21:24)
boidl.. ganz ehrlich du übertreibst.. dein beispiel wäre ein gesetztesverstoß da betrug.. und wir reden hier gerade von rechtsmässigem vorgehen..

man kann auch einmal aufhören mit dem notorischen "gegen ghillie" sein.. in diesem fall hat er schlicht weg recht..

BOIDL (16.4.2008, 14:29)
ghillie (15.4.2008, 10:51)
boidl und corvette:
preisauszeichnungsgesetz
Ä 4 abs. 1 und Ä 10.
in Ä 15 abs. 1 steht: "Ebenso begeht eine Verwaltungsübertretung und ist zu
bestrafen, wer bei Selbstbedienung im Falle einer Preisänderung bei
einem Sachgut nach dessen Entnahme durch den Kunden einen höheren als
den im Zeitpunkt der Entnahme ausgezeichneten Preis verlangt, annimmt
oder sich versprechen läßt."

gehts deutlicher?

Noch immer nicht kapiert lieber ghillie in diesen fall nehme ich das Preisschild raus entschuldige mich ändere den Preis.
Und du kannst dich brausen gehn alles klar??

ghillie (15.4.2008, 08:51)
boidl und corvette:
preisauszeichnungsgesetz
Ä 4 abs. 1 und Ä 10.
in Ä 15 abs. 1 steht: "Ebenso begeht eine Verwaltungsübertretung und ist zu
bestrafen, wer bei Selbstbedienung im Falle einer Preisänderung bei
einem Sachgut nach dessen Entnahme durch den Kunden einen höheren als
den im Zeitpunkt der Entnahme ausgezeichneten Preis verlangt, annimmt
oder sich versprechen läßt."

gehts deutlicher?

medimax (15.4.2008, 07:14)
corvette warum soll ich mit ghillie auf ein bier gehen wenn du postings nicht verstehst..oder nicht lesen kannst... wo ist denn heir der zusammenhang..

boidl. du kannst natürlich ein verkäufer sein, das eine hängt nicht mit dem anderen zusammen, denn dennoch gibt es ein preisauszeichnungsgesetzt..das musst du ja nicht im detail wissen.

natürlich könnte man es sogar googeln..

nochmal natürlich extra für corvette.. niemand hat ausgeschlossen das der verkauf dann nicht zustande kommen könnte. es ist das recht des besitzers der waren einen verkauf zu einem falsch ausgezeichneten betrag zu verkaufen.. .. aber das ist ja hier nicht der fall. denn es wird ja der günstigere betrag vom unternehmen bestätigt.

aber tatsachen sind dir ja wie immer egal

corvette (15.4.2008, 05:36)
Und du ghilliekasperl erkundige dich was passiert wenn man sich auf einen Fehler beruft. Dann kannst du dir das Preisauszeichnungsgesetz wohin stecken.

Aber unser Muchakasperl wirds nie kapieren.

ghillie (14.4.2008, 17:54)
boidl,
lies dir das preisauszeichnungsgesetz, dann brauchst nicht herumstreiten.

corvette (14.4.2008, 17:53)
medimax (14.4.2008, 09:26)
aber dir corvette will ich gar nichts sagen denn das wäre in meinen augen veschwendete zeit..


medimaxl geh mit ghillie auf ein Bier, vielleicht finden sich 2 Freunde. (Dick und Doof?)

BOIDL (14.4.2008, 15:14)
Ghillie (10.4.2008, 20:35)
boidl,
geh, fang nicht schon wieder mit dem blödsinn an. preis am regal ist verbindlich.
@GHILLIE
woher willst du wissen ob ich nicht ein verkäufer bin der sogar dazu berechtigt ist
und nochmal preis am regal ist NICHT VERBINDLICH.!!!

medimax (14.4.2008, 07:26)
corvette du solltest alles lesen.

ich bin nicht abgewichen von meiner meinung. also kann ich mich nicht entscheiden ausser zwischen richtig und richtig.

aber dir corvette will ich gar nichts sagen denn das wäre in meinen augen veschwendete zeit..

corvette (14.4.2008, 05:32)
medimax (13.4.2008, 18:13)
es gibt ein preisauszeichnungsgesetzt.. da kann auch corvette noch so tolle reden schwingen.. und herumhupfen wie das rumpelstielzchen.. darum müssen sich unternehmen halten.. der preis.

wer schimpft befindet sich meistens im unrecht..

disk, da hast du recht.. das habe ich ja auch geschrieben..

der verkäufer kann den artikel auch aus dem verkauf abziehen.. worauf allerdings ein rechtsanspruch besteht.. wenn der kaufvertrag zustandegekommen ist.. sokann vorort der ausgeschriebene betrag eingefordert werden..

wie gesagt du hast recht.. hab ich allerdings auch geschrieben

.............................................................

Was willst du jetzt eigentlich sagen medimax? Einmal gibtst du mir recht, dann wieder unrecht? Du solltest dich schon für eine Meinung entschliessen.

corvette (14.4.2008, 05:28)
disk (13.4.2008, 20:17)
Rechtswirksam wird ein Geschäft erst, wenn beide Parteien ihre Leistung erbringen. Ware gegen Geld. Kommt es zu keiner Einigung (z.B. Unternehmer gibt Produkt nicht zum ausgezeichneten Preis her und beruft sich auf Irrtum) gibt es keinen Rechtsanspruch auf das Zustandekommen des Geschäfts.

Obwohl ich kein Fan von dir bin, diese Aussage ist das wesentliche. Aber ghilliekasperl kapierts nicht. Und wie würdest du jetzt diesen ghilliekasperl richtig beschreiben ohne Schimpfwörter zu nennen? Bei soviel Dummheit.

medimax (13.4.2008, 18:49)
disk, da hast du recht.. das habe ich ja auch geschrieben..

der verkäufer kann den artikel auch aus dem verkauf abziehen.. worauf allerdings ein rechtsanspruch besteht.. wenn der kaufvertrag zustandegekommen ist.. sokann vorort der ausgeschriebene betrag eingefordert werden..

wie gesagt du hast recht.. hab ich allerdings auch geschrieben

disk (13.4.2008, 18:17)
@corvetterl: Geh bitte, benimm dich bitte und stell deine Beschimfpungen ein. Du bist hier ja nicht zu Hause :-))

@medimax: Eigentlich dachte ich auch immer, dass der Konsument Anspruch auf einen Artikel zum ausgezeichneten Preis hat. Vor kurzem habe ich von einem OGH-Urteil gelesen, dass das leider nicht so ist.

Rechtswirksam wird ein Geschäft erst, wenn beide Parteien ihre Leistung erbringen. Ware gegen Geld. Kommt es zu keiner Einigung (z.B. Unternehmer gibt Produkt nicht zum ausgezeichneten Preis her und beruft sich auf Irrtum) gibt es keinen Rechtsanspruch auf das Zustandekommen des Geschäfts.

medimax (13.4.2008, 16:13)
uff ein wenig mühsam.. wenn es jetzt hier schon welche gibt die klüger sind als die rechtssprechung.. egal..

es gibt ein preisauszeichnungsgesetzt.. da kann auch corvette noch so tolle reden schwingen.. und herumhupfen wie das rumpelstielzchen.. darum müssen sich unternehmen halten.. der preis. um es nochmals zu betonen wird sogar vom unternehmen selbst bestätigt.. ich weiss nicht was du jetzt willst... ausser recht haben..

und ich möcht nur als aussenstehender kurz ein statement zu eurem twist abgeben.. nur weil jemand lange pro tag arbeitet wird er noch nicht klüger dadurch.. oder hat auch noch keinen besseren stand in dieser welt.. und ich hab das hier ja shcon ofters gesagt.. wer schimpft befindet sich meistens im unrecht.. und wer so ausfällig wird.. gehört wohl eher zu einer bevölkerungsschichte auf die man gerne verzichten könnte... peter S schliesst sich da ja anscheinend gleich mal an...

corvette (13.4.2008, 07:02)
Ghillietrottel was ich dir noch sagen will: Ich arbeite nach wie vor täglich mehr als du in einer ganzen Woche. Aber mir ist klar, du mit deiner geistigen Behinderung bist eine geschützte Person und darfst dir das erlauben das du stinkfaul bist und auf Kosten anderer lebst.

Was mich noch interessieren würde: Darfst du mit deiner Behinderung autofahren?

corvette (13.4.2008, 06:57)
@ghilliekasperl

Nur weil er am Regal steht ist er noch lange nicht verbindlich. Man bekommt ihn nicht selbstverständlich. Und wenn man ihn doch bekommt hat dies noch lange nichts mit einer seriösen Firma zu tun.

Also ghillie verschon uns mit deinen Falschaussagen die aus deinem kranken dummen Gehirn kommen.

Du kapierst es nicht und wirst es niemals kapieren. Du bist einfach zu blöd dazu.

ghillie (12.4.2008, 10:02)
medimax,
oben steht, der preis war am regel angeschrieben. damit ist er verbindlich. man muß halt drauf bestehen, dann bekommt man ihn selbstverständlich und von jeder seriösen firma.

früher, als corvette noch gearbeitet hat, wars vielleicht anders. so alt sind wir halt noch nicht.

medimax (12.4.2008, 09:18)
aber das ist ja in diesem falle nicht, corvette, weil sogar das unternehmen selbst diesen Betrag bestätigt...

corvette (12.4.2008, 07:10)
Elwedritsche (11.4.2008, 18:26)
Ich habe die Beschwerde so verstanden, daß es ein Prospekt gab mit dem niedrigeren Preis und das darf überprüft werden.


Ja, da gebe ich dir recht. Jedoch kann sich Obi auf einen Druck- oder Satzfehler im Prospekt berufen und somit gehts wieder um einen Fehler der den Unternehmen nicht mehr verpflichtet den billigen Preis zu verrechnen.

dochnichtdieguten (11.4.2008, 21:44)
jo, corvette hat zu 100% recht.

Elwedritsche (11.4.2008, 16:26)
corvette (11.4.2008, 06:35)
Wenn der Preis am Regal durch Betrug - und das ist das Umstecken eines Preisschildes oder der Austausch des Pickerls - zustande kommt, ist das etwas anderes. Darum geht es nicht.
Ich habe die Beschwerde so verstanden, daß es ein Prospekt gab mit dem niedrigeren Preis und das darf überprüft werden.
Mir ist zweimal passiert, daß ein Preis am Regal nicht mit dem an der Kassa übereingestimmt hat und ich habe jedes Mal die Ware zum ausgezeichneten Preis bekommen.

medimax (11.4.2008, 15:24)
in diesem falle war die auszeichnung falsch an der kasse. und daher is es richtig.. ...

corvette (11.4.2008, 15:08)
medimax (11.4.2008, 12:21)
falsch corvette, einfach falsch..

es gibt eine gesetzliche regelung für preisauszeichnung.. einzig die abwicklung ist nciht geregelt.

unternehmen sind nicht verpflichtet den artikel zu einem falschen preis zu verkaufen. wird er aber verkauft so ist der ausgezeichnete preis ausschlaggebend, sofern es sich nicht offensichtlich um einen fehler handelt.
...............................................................

Medimax deine Aussage ist grundsätzlich richtig. Da es sich jedoch bei falscher Preisauszeichnung fast immer um Fehler handelt ist der Preis nicht verbindlich. Und wenn es sich einmal nicht um einen Fehler handelt ist es fast unmöglich dies zu beweisen. Somit hat man so gut wie nie eine Chance den Preis am Regal zu bekommen.

medimax (11.4.2008, 11:20)
man könnte es auch nachlesen

BGBl.Nr. 146/1992 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 55/2000

medimax (11.4.2008, 11:18)
ich möcht da auch nicht lang herumreden darüber. ich kopiere mal einen kleinen teil des preisauszeichnungsgesetztextes heraus. dann haben wir das thema vom tisch....


Strafbestimmungen

Ä 15. (1) Wer seine Pflicht zur Preisauszeichnung gemäß den ÄÄ 1,
2, 4 und 6 bis 13 oder den auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen
Verordnungen nicht erfüllt oder einen höheren als den ausgezeichneten
Preis verlangt, annimmt oder sich versprechen läßt, begeht eine
Verwaltungsübertretung und ist hiefür mit Geldstrafe bis 1 450 Euro
zu bestrafen. Ebenso begeht eine Verwaltungsübertretung und ist zu
bestrafen, wer bei Selbstbedienung im Falle einer Preisänderung bei
einem Sachgut nach dessen Entnahme durch den Kunden einen höheren als
den im Zeitpunkt der Entnahme ausgezeichneten Preis verlangt, annimmt
oder sich versprechen läßt.

medimax (11.4.2008, 11:11)
sondern wie ist es richtig? damit ich das gleich mal an die zuständigen kollegen ausschicken kann ..

dochnichtdieguten (11.4.2008, 10:27)
@medimax

nein, so stimmt das nicht, da täuscht du dich!!!

medimax (11.4.2008, 10:21)
falsch corvette, einfach falsch..

es gibt eine gesetzliche regelung für preisauszeichnung.. einzig die abwicklung ist nciht geregelt.

unternehmen sind nicht verpflichtet den artikel zu einem falschen preis zu verkaufen. wird er aber verkauft so ist der ausgezeichnete preis ausschlaggebend, sofern es sich nicht offensichtlich um einen fehler handelt.

corvette (11.4.2008, 04:35)
ghillie (10.4.2008, 20:35)
boidl,
geh, fang nicht schon wieder mit dem blödsinn an. preis am regal ist verbindlich.
................................................................

Das hatten wir schon einmal ghilliekasperl. Das war damals deine erste richtige blöde Falschaussage. Und seither hast du dich mit deinen eigenen Faslchaussagen und unnötigen nichtssagenden Kommentaren täglich aufs neue übertroffen.

Kapiers endlich, es gibt kein Gesetz das aussagt das du den Preis am Regal auch bekommen musst.

Denk einmal ein bisschen mit. Da kann jeder kommen und einen falschen billigeren Preis ans Regal stecken und dann darauf bestehen. Das muss dir ja der Hausverstand schon sagen das der Preis nicht verbindlich sein kann. Aber ein Kasperl wie du wirds nie kapieren.

ghillie (10.4.2008, 20:43)
war jemand anderer meinung?

disk (10.4.2008, 20:11)
Stimme 10 von mir :-)

Es kann schon vorkommen, dass ein Aktionspreis in der Kassa noch nicht gespeichert ist - auch bei obi Mitarbeitern können Fehler passieren. Die Fehlerbehebung, also die Überprüfung des Regalpreises und des Aktionsangebotes ist Aufgabe der obi-Mitarbeiter und nicht der Kunden.

lado (10.4.2008, 20:06)
also bei mir ist auch in einem ähnlichen Fall (sogar 2 mal) ein angestellter nachschauen gegangen - macht ja sonst auchkeinen Sinn - und dann wuirde der Ausgezeichnete Preis verechnet - allerdings haben sie es als ich 2 wochen später dort war noch immer nicht geschafft gehabt dem Preis zu korregieren - egal

bla bla bla (10.4.2008, 18:35)
@ghillie: blablabla, nur dummes blablabla von dir

ghillie (10.4.2008, 18:35)
boidl,
geh, fang nicht schon wieder mit dem blödsinn an. preis am regal ist verbindlich.
wennst der verkäufer wärst, dann wärst eh nicht kompetent, das zu entscheiden.

Elwedritsche (10.4.2008, 15:31)
Beim Baumax hätte die Kassiererin zur entsprechenden Abteilung durchgerufen. Eventuell hätte der Kunde etwas warten müssen, bis jemand kommt, während die murrenden Kunden bedient werden.

BOIDL (10.4.2008, 15:13)
ghillie (9.4.2008, 19:03)
wenns am regal so angeschrieben war, muß man halt drauf bestehen. wenn andere murren, dann sicher nicht zu deinen lasten.
zustellung wär dich aber um etliches teurer gekommen


das wäre sicher toll wenn ich der verkäufer wäre kannst lieber ghillie auf händen und füssen drauf bestehen ,und bekommst trotzdem nicht den niedriegeren preis.

ghillie (9.4.2008, 17:03)
wenns am regal so angeschrieben war, muß man halt drauf bestehen. wenn andere murren, dann sicher nicht zu deinen lasten.
zustellung wär dich aber um etliches teurer gekommen.

dochnichtdieguten (9.4.2008, 09:14)
>gezwungen<

muchastil!!!

carol (9.4.2008, 09:04)
Die Kassieren hätte ich gezwungen selbst hinaufzugehen oder wo anzurufen. Deswegen brauch ja ich nicht 200 m gehen. Zudem hätten sie der Kassieren jeden weiteren Ärger erspart. Weil jetzt sicher noch 20 Leute gekommen sind und noch mehr murren!


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