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Veröffentlicht am 7.11.2005, 12:34 von Power
Betrifft: BGKK
BGKK - Wohlbefinden des Patienten nicht von Interesse!

Nach einem Herzinfarkt meines Vaters beantragte das Krankenhaus, in dem er zur Behandlung war, einen Rehabilitationsaufenthalt. Nach ca. 6 Wochen kam ein Schreiben der BGKK, welches eindeutig zu verstehen gab, dass der Antrag abgelehnt wurde. Daraufhin wollte ich wissen, welcher Grund zur Ablehnung führte, bzw. nach welchen Kriterien ein Rehabilitationsaufenthalt bewilligt wird oder nicht, da aus dem Schreiben nichts zu entnehmen war. "Wir bedauern Ihnen mitteilen zu müssen, dass Ihr Antrag auf Gewährung eines Rehabilitationsaufenthaltes leider nicht positiv erledigt werden konnte. Wir haben Ihren Antrag einer eingehenden medizinischen und leistungsrechtlichen Prüfung unterzogen. Dabei mussten wir feststellen, dass die Voraussetzungen für die Gewährung eines Rehabilitationsaufenthaltes in Ihrem Fall nicht vorliegen, sodass Ihr Antrag abzulehnen war. Wir ersuchen um Ihr Verständnis für diese notwendige Entscheidung." (Originalauszug des Schreibens der BGKK) Der zuständige Arzt der BGKK teilte mir am Telefon mit, dass beim Antrag Daten fehlten, und deswegen keine positive Erledigung zustande kam. Anstatt eine Rücksprache zu führen, um die fehlenden Daten nachzureichen, wurde ganz einfach eine Ablehnung daraus gemacht, da es die BGKK nicht der Mühe wert findet, einen Anruf oder ein kurzes Schreiben zu tätigen, um fehlende Daten einzuholen. An das Wohl des Patienten wird dabei kein Gedanke vergeudet, obwohl dieses eigentlich im Vordergrund stehen müsste. Eigentlich konnte mir der Arzt keine konkrete Antwort auf meine Frage geben, da er sich im Laufe des Telefongespräches immer mehr in unglaubwürdige Aussagen verwickelte, wie z. B. dass dieses Schreiben keine richtige Ablehnung war, sondern eine Rückfrage. Woher soll bitte ein Laie wissen, dass das Wort Ablehnung in Wirklichkeit Rückfrage heißt? Im Schreiben steht, dass eine eingehende medizinische und leistungsrechtliche Prüfung unterzogen wurde. Hier frage ich mich nur, wie dies mit fehlenden Daten gehen soll? Die BGKK widerspricht sich somit in mehreren Punkten selbst.

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