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Herr / FrauHerr Christian Karner
der Firma (Abteilung)Burgenländische Gebietskrankenkasse (Leistungsrechtliche Abteilung)
gibt zu diesem Beitrag:Nach einem Herzinfarkt meines Vaters beantragte das Krankenhaus, in dem er zur Behandlung war, einen Rehabilitationsaufenthalt. Nach ca. 6 Wochen kam ein Schreiben der BGKK, welches eindeutig zu verstehen gab, dass der Antrag abgelehnt wurde. Daraufhin wollte ich wissen, welcher Grund zur Ablehnung führte, bzw. nach welchen Kriterien ein Rehabilitationsaufenthalt bewilligt wird oder nicht, da aus dem Schreiben nichts zu entnehmen war. "Wir bedauern Ihnen mitteilen zu müssen, dass Ihr Antrag auf Gewährung eines Rehabilitationsaufenthaltes leider nicht positiv erledigt werden konnte. Wir haben Ihren Antrag einer eingehenden medizinischen und leistungsrechtlichen Prüfung unterzogen. Dabei mussten wir feststellen, dass die Voraussetzungen für die Gewährung eines Rehabilitationsaufenthaltes in Ihrem Fall nicht vorliegen, sodass Ihr Antrag abzulehnen war. Wir ersuchen um Ihr Verständnis für diese notwendige Entscheidung." (Originalauszug des Schreibens der BGKK) Der zuständige Arzt der BGKK teilte mir am Telefon mit, dass beim Antrag Daten fehlten, und deswegen keine positive Erledigung zustande kam. Anstatt eine Rücksprache zu führen, um die fehlenden Daten nachzureichen, wurde ganz einfach eine Ablehnung daraus gemacht, da es die BGKK nicht der Mühe wert findet, einen Anruf oder ein kurzes Schreiben zu tätigen, um fehlende Daten einzuholen. An das Wohl des Patienten wird dabei kein Gedanke vergeudet, obwohl dieses eigentlich im Vordergrund stehen müsste. Eigentlich konnte mir der Arzt keine konkrete Antwort auf meine Frage geben, da er sich im Laufe des Telefongespräches immer mehr in unglaubwürdige Aussagen verwickelte, wie z. B. dass dieses Schreiben keine richtige Ablehnung war, sondern eine Rückfrage. Woher soll bitte ein Laie wissen, dass das Wort Ablehnung in Wirklichkeit Rückfrage heißt? Im Schreiben steht, dass eine eingehende medizinische und leistungsrechtliche Prüfung unterzogen wurde. Hier frage ich mich nur, wie dies mit fehlenden Daten gehen soll? Die BGKK widerspricht sich somit in mehreren Punkten selbst.
gepostet vonPower am 7.11.2005, 12:34
folgendes Statement ab:Zu dem Artikel nimmt die BGKK wie folgt Stellung: Im speziellen Fall konnte auf Grund nicht ausreichender medizinischer Informationen eine Entscheidung über die Bewilligung eines Rehabilitationsaufenthaltes nicht getroffen werden. Daher wurden vom Chefarzt medizinische Unterlagen angefordert. Bei der weiteren Bearbeitung ist durch einen Irrtum unserer Kasse anstelle eines Informationsschreibens, ein Ablehnungsschreiben an den Versicherten übermittelt worden. Zum Zeitpunkt des Telefonates mit der Tochter unseres Versicherten war uns noch nicht bekannt, dass nicht das richtige Schreiben an den Antragsteller übermittelt wurde. Sobald die notwendigen Informationen vorliegen, werden wir den Antrag auf Rehabilitation weiter bearbeiten. Ziel unserer Kasse ist es, unseren Versicherten eine optimale medizinische Versorgung zu ermöglichen. Unsere Mitarbeiter sind sehr bemüht ihre Aufgaben richtig und korrekt zu erledigen. Bei der großen Anzahl der zu bearbeitenden Fälle kann es natürlich auch zu Fehlern kommen. Wir bedauern diesen Irrtum und möchten uns auf diesem Weg für die entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigen.

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