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Herr / FrauHerr Johann Kollegger
der FirmaRestaurant STS
gibt zu diesem Beitrag:Anschließend mein aus Platzgründen gekürztes Fax an den Inhaber des Lokals: Sehr geehrter Herr Kollegger! Nach Rücksprache mit meinem Anwalt teile ich Ihnen folgenden Sachverhalt mit: In den letzten Monaten war ich mehrmals in Ihrem Lokal und habe meine Konsumation jeweils mit einem Wertgutschein in der Höhe von 10,-- Euro beglichen. Diese Wertgutscheine sind von Ihrem Vertragspartner Freizeitbörse bzw. Bonshop (www.bon-shop.at) aufgrund eines Vertrages zwischen diesem Vertragspartner und Ihnen vertrieben worden. Ich habe - sowie andere Konsumenten auch - diese Gutscheine zu einem verbilligten Preis bei Ihrem Vertragspartner rechtmäßig erworben. ....... Diese Bedingungen zur Gutscheineinlösung hatte ich in den letzten Monaten eingehalten und mein Verhalten in Ihrem Lokal war immer korrekt. Bis zum 19.10.2007 hatte ich ca. 12 dieser Gutscheine bei Ihnen eingelöst und diese Gutscheine wurden von Ihnen bzw. Ihrer Ehefrau auch immer anstandslos angenommen; nie haben Sie mir in irgendeiner Form mitgeteilt, dass das Einlösen dieser Gutscheine mit Schwierigkeiten verbunden sein könnte. Ich vermeinte nur bei meinen letzten Besuchen ein eher unfreundliches Verhalten von Ihnen mir gegenüber festzustellen. Dass dieser Eindruck richtig war, hat sich bei meinem letzten Besuch bei Ihnen am 19.10.2007 um ca. 19 Uhr 30 bestätigt. Beim Begleichen meiner Rechnung mit einem Wertgutschein meinten Sie in einer unfreundlichen Art und Weise, ich habe wohl 0,-- Euro für diese Gutscheine bezahlt und mir mitgeteilt, dass Sie diese Gutscheine in Zukunft von mir nicht mehr annehmen werden. Auf meine Frage „Warum ?“ sagten Sie nur, dass diese Gutscheine schon älter seien, gaben aber keine nähere rechtlich relevante Begründung ab. Daraufhin erwiderte ich, dass diese Gutscheine gültig und von Ihnen ausgestellt worden seien und Sie niemand dazu gezwungen hätte dies zu tun. Anschließend teilten Sie mir mit, dass ich ab nun Lokalverbot bei Ihnen hätte, worauf ich aufgrund Ihres unverschämten Verhaltens empört das Lokal verließ. Ich möchte ausdrücklich festhalten, dass ich mich in Ihrem Lokal immer korrekt verhalten habe und auch bei Ihrem „Hinauswurf“ kein unangemessenes Verhalten zeigte. ..... Da ich noch mehrere Gutscheine von Ihnen habe und ich durch Ihre Nichtannahme einen materiellen Schaden erleide, werde ich danach eine Schadenersatzklage beim Bezirksgericht f. Handelssachen Wien gegen Sie einreichen.
gepostet vonmilomaki am 31.10.2007, 13:42
folgendes Statement ab:Da die erste und die zweite Stellungnahme anscheinend nicht bei der Redaktion ankam, möchte ich hiermit dritt- und letzmalig zu diesem Vorfall Stellung nehmen: Ich habe im Jahre 2005 mit der Firma Freizeitbörse einen Vertrag abgeschlossen. Es war vereinbart, dass 350 Gutscheine an verschiedene Firmen verkauft werden - von Privatpersonen war nie die Rede! Der Kaufpreis ging ausschließlich an die Freizeitbörse für den Werbeaufwand - wir haben davon keinen einzigen Euro bekommen! Im Gegenteil - ich musste noch die Mehrwertsteuer vorauszahlen! Der Hintergrund, warum ich diesen Vertrag eingegangen bin war, dass uns viele neue Firmen kennen lernen sollten und später ohne Gutschein gerne wieder kommen sollten. Ich habe inzwischen ca. 280 Gutscheine ohne Probleme angenommen, obwohl die Versprechungen des Vertreters der Freizeitbörse nicht eingehalten wurden: Er versprach, dass die Gäste im Durchschnitt 20 € konsumieren würden und dann die Hälfte mit dem Gutschein begleichen würden. Außerdem wurde vereinbart, dass nur maximal fünf Gutscheine pro Person verkauft werden. Mit der Firma Bonshop habe ich NIE einen Vertrag abgeschlossen. Ich weiß nicht, wie die dazu kommen meine Gutscheine zu verkaufen, noch dazu um € 6,- statt wie vorher bei der Freizeitbörse um € 5,--. Da aber die meisten Gutscheine schon im Umlauf sind, werde ich nichts mehr gegen Bonshop unternehmen. Zum Vorfall mit dem Herrn möchte ich folgendes sagen: Es hat ihm bei uns anscheinend sehr gefallen - 13 Besuche in kürzester Zeit! Die Firma Bonshop bekam für 13 Bons und keine Gegenleistung € 78,-- von ihm bezahlt und wir bekamen nicht einen Euro - obwohl er bei uns um ca. € 130,-- gegessen und getrunken hat. Dass niemand mit solchen "Gästen" seine reine Freude hat, wird jeder vernünftige Mensch verstehen. Wenn man dann jemanden darauf aufmerksam macht und er droht deshalb gleich mit Betrugsklage, bin ich berechtigt ihm Lokalverbot zu erteilen. Nachdem ich durch einen Brief von ihm erfahren habe, dass er noch mehr Gutscheine gekauft hat (was ich ja nicht wissen konnte) habe ich ihm angeboten, trotzdem die restlichen Gutscheine gerne bei uns einzulösen, was er aber dankend ablehnte, weil er die Gutscheine bei bonshop kostenfrei zurückgeben konnte. Für mich war der Fall damit erledigt. Ich hoffe, damit alle Unklarheiten beseitigt zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen Johann Kollegger
 Kommentare

ghillie (15.1.2008, 18:12)
bertram,
willst die diskussion jetzt wieder anfangen? eigentlich schon alles gesagt.

bertram (15.1.2008, 15:13)
Dem Kunden kann es egal sein woher die Gutscheine stammen, sofern sie korrekt ausgestellt wurden und er sie korrekt erworben hat, sollten diese genauso gut wie Geld sein. Und genauso eingelöst werden. Die Probleme des Wirts mit seinen Vertragspartnern sind für den Gast irrelevant.

ghillie (15.11.2007, 22:21)
fühle mich sehr wohl,
weil ich nicht ins gb gehen brauch.

cheyenne (15.11.2007, 21:32)
Hahaha!

Heute großes Treffen der Hellseher, oder wie?

Hauptsache Vermutung-Test aufgegangen-keine Beweise-überschwappendes GB!

Leute gibts!

*lach*

sabifa (15.11.2007, 21:21)
@ghillie: war nur ein Test und er ist voll aufgegangen. Zu sehn am überschwappenden GB. *ggg*
Ist halt schwer wenn man seinen Zorn nicht im Zaum halten kann. *g*

cheyenne (15.11.2007, 21:13)
Wieder mal null zum Thema!

Warum sollte jemand auf deine Empfehlungen hören!
Die waren doch in der Vergangenheit zu 99% ein Griff ins Klo!

Meine Empfehlung: Alle Drei schön Händchen halten und ab ins GB!

*lach*

ghillie (15.11.2007, 21:01)
sabifa,
für dich die gleiche empfehlung wie für elwe.

cheyenne (15.11.2007, 19:12)
Ab ins GB, dein Geschwafel passt hier nicht her!

sabifa (15.11.2007, 16:15)
Ganz sicher, jaja.

cheyenne (15.11.2007, 16:11)
Daß für dich Vermutungen wichtiger sind wissen wir!

Liegt vielleicht an deiner Schulbildung?

sabifa (15.11.2007, 15:52)
Ach herrje, ein Tatsachenbericht!! Man höre und staune. Diemucha strotzt ja nur so vor Tatsachenberichten. Vielleicht auch noch notariell beglaubigt.

Elwedritsche (14.11.2007, 20:48)
Natürlich könnte er! So begeistert klingt seine Stellungnahme auch wieder nicht.

fifa7 (14.11.2007, 14:40)
möglich elwe, wahrscheinlich sogar. aber DAS ist nicht das thema, da könnt sich höchstens der wirt über den gast beschweren :-)))

cheyenne (14.11.2007, 12:19)
Unschuldige dürfen sich auch wehren!

Elwedritsche (14.11.2007, 11:40)
Der Gast ist aber nicht lange "unschuldig" geblieben!

cheyenne (14.11.2007, 11:38)
Alle Fakten stehen in den Tatsachenberichten vom BF und Wirt!

Der Wirt ist für dieses Problem verantwortlich, denn er hat einen unschuldigen Gast unfreundlich behandelt!

Elwedritsche (14.11.2007, 10:27)
@marial 13., 16.45
Sie haben es erfaßt!
@mamima
"....bei Ihrem Hinauswurf...", von danach steht da nichts!
Und da kann ich mir schon vorstellen, daß der Wirt beim BF nicht nochmal Unmut erregen will.

Es wäre korrekt gewesen, wenn der Bonshop seinen Nicht-Vertragspartnern mitteilt, wenn er Gutscheine von der FB übernimmt.

fifa7 (14.11.2007, 09:56)
ghillie (13.11.2007, 22:15)......so wie ich es sehe, ist der wirt dann erst über gäste draufgekommen, daß die es nur gekauft haben und nutzen...

genau, glaub ich auch. dass dann was falsch gelaufen ist hat er aber dann offenbar beim gast "abdrehen" wollte, der eigentlich nix dafür kann. und sich daher zu recht beschwert-. denn der wirt hat NICHT (zumindest lt. beschwerde) darauf hingewiesen, WARUM er ablehnt. alles weitere war dann reaktion darauf und daher der wirt ursächlich schuld an der beschwerde.

dass ghillie dann in folge was zu bemäkeln hat ist lt. laufender usus, aber unnötig wie nur was...

marial (14.11.2007, 08:13)
@mamima aber doch nicht im sts?

Mamima (13.11.2007, 21:59)
Ich bekam mal Lokalverbot weil ich zu laut gelacht habe. Ist kein Terz, der Wirt hat mich genau aus diesem Grund seines Lokales verwiesen.

Also immer noch Mutmaßungen. Der Wirt von STS hat seinen Ärger an @milomaki ausgelassen. Der sich den Bauch vollgeschlagen hat für null Rendite für das STS. Ich kann mir zwar gut Vorstellen keine Freude an einem Gast wie @milomaki zu haben. Aber er kann am wenigsten für den Ablauf der Dinge. Gutscheine gekauft 12 davon eingelöst, beim 13. verflixten Mal platzt dem Wirt der Kragen.

ghillie (13.11.2007, 21:46)
keine mutmaßungen, sonst hätt milomaki kein lokalverbot bekommen. das wird nicht verhängt, nur weil jemand mit bons zahlt.

Mamima (13.11.2007, 21:28)
Ich möchte ausdrücklich festhalten, dass ich mich in Ihrem Lokal immer korrekt verhalten habe und auch bei Ihrem „Hinauswurf“ kein unangemessenes Verhalten zeigte.

Herr Kollegger hat nichts Gegenteiliges vorgebracht. Also sind es Mutmaßungen mit "blöd gekommen" und angeblicher Sachbeschädigung.

ghillie (13.11.2007, 21:15)
fifa,
so wie ich es sehe, ist der wirt dann erst über gäste draufgekommen, daß die es nur gekauft haben und nutzen. klingt eher so, daß er milomaki dann darauf hingewiesen hat, wie er selbst draufgekommen ist, und milomaki ihm dann blöd gekommen ist.
deshalb trotzdem mein minus für die beschwerde.

Lumpazi (13.11.2007, 16:07)
Der Wirt is jo a a bissl a Hopatatsch, wäu i hätt dem Gutscheinessa gaunz freindlich weitarhin sei Mampfi seawiat. Hätt eahm a no zuagschaut und gfrogt ob eeh ois in dar Uadnung gwesen iis.

Hätt eahm hoit nua a bissl einegschpuckt in sei Mampfi odar in sei Saftl, dem Gierramml, dem nodichn.

cheyenne (13.11.2007, 15:58)
Mit deinen Vermutungen kommen wir aber auch nicht weiter!

Möglicherweise fühlt sich die Userin, welche das Wort "Sachbeschädigung" in den Raum gestellt hat, doch noch angesprochen!

marial (13.11.2007, 15:50)
du willst ja unbedingt wissen was es mit der sachbeschädigung auf sich hat!

cheyenne (13.11.2007, 15:49)
VIELLEICHT ist die Erde eine Scheibe und der Mond ein hellblauer Käse!
Glaubst nicht auch, daß wir genügend Fakten haben und somit auf VERMUTUNGEN verzichten können?

marial (13.11.2007, 15:45)
vielleicht will der wirt einfach den bf nicht wieder verärgern und der bf wär ja blöd, wenn er hier zugibt was er getan hat!

cheyenne (13.11.2007, 13:35)
Was hat es nun mit der "Sachbeschädigung" auf sich?
Der Wirt und BF wissen offensichtlich nichts davon!

fifa7 (13.11.2007, 13:21)
Emma (13.11.2007, 13:57)
Der Wirt hat aber an BS keine Gutscheine ausgegeben!

der wirt hat sie - vermutlich - einem (ursprünglich) korrektem (korrektem ?) vertragspartner weitergegeben und hat also grundsätzlich damit rechnen müssen, dass kunden mit solchen gutscheinen kommen.

dass diese dann - vermuteterweise - nicht korrekt weiter gegeben/-verkauft/-verschenkt/-was auch immer worden sind, kann aber dem BF, der sie dann in gutem glauben erworben hat, nicht vorgeworfen werden.

wenn ihm der wirt dazu also keine begründung liefert und einfach nur grantig ist , ist das aus sicht des BF jedenfalls zu wenig. und das natürlich zu recht....

Emma (13.11.2007, 12:57)
Der Wirt hat aber an BS keine Gutscheine ausgegeben!

fifa7 (13.11.2007, 11:19)
sorry, koor.: nicht an elwe, sondern natürlich an emma....

fifa7 (13.11.2007, 11:19)
starcraft (12.11.2007, 22:39)
ich les aus der beschwerde nur raus das der milokmaki daran freude gehabt hat günstig zu fressen und zu saufen. und das ihm da der wirt auf dauer nicht mitspielt ist ganz klar ... und an elwe:

dass der wirt damit keine freude hat, versteh ich, aber dann darf er keine gutscheine ausgeben. bzw. seinen ärger dort auslassen, wo er berechtigt wäre, nämlich bei seinen offenbar vertragsbrüchigen 'partnern'. dem BF das vorzuwerfen ist schlichtweg ungerecht ....

Emma (13.11.2007, 10:27)
@reni-x (12.11.2007, 15:58)
"Ich wollte damit nur klarstellen, dass egal WAS damit geschieht der Gutschein an sich nicht an Gültigkeit verliert...Auch wenn der BF 10 Gutscheine auf der Straße findet oder ein halbes Schwein dafür eintauscht sind sie gültig."


Angenommen STS verbietet jetzt dem BS, mit dem er keinen Vertrag hat und der seine Gutscheine mißbräuchlich und ohne die vorherigen Abmachungen mit FS zu beachten, die Gutscheine weiter zu verkaufen - das kann er mit einem einfachem Brief und eine Unterlassungsklage ging notfalls auch durch. Dann kommt wieder so ein Milo mit einem Gutschein und STS kann ihm nicht annehmen, auch wenn es noch ein alter ist. Man sollte den Mucha-Anwalt nach der rechtlichen Sichtweise fragen.


starcraft (12.11.2007, 22:39)
Seh ich auch so!

cheyenne (13.11.2007, 09:37)
Tausche ? gegen !

cheyenne (13.11.2007, 09:29)
Fakt ist: Der Wirt hat "in den Wald hinein gerufen" und somit einen unschuldigen Gast unfreundlich behandelt!
Ob der BF "nicht der netteste Zeitgenosse"ist, ist bloß einbe Vermutung, nicht mehr und nicht weniger.

Darf man jetzt nicht mehr alleine zum Wirt gehen!

*lach*

marial (13.11.2007, 08:57)
Meistens ist es doch so:"Wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es heraus" Milomaki wird auch nicht der netteste Zeitgenosse sein, sonst würde er nicht so dreist sein und immer wieder kommen und das auch noch allein...würde im boden versinken, wenn ich das nur zweimal machen würde.

fifa7 (13.11.2007, 08:45)
ich geb zu, ich hätte diese entwicklung nicht erwartet, aber ich denke schon, dass der BF ziemlich recht hat mit der beschwerde. im wesentlichen aus folgendem grund:

"....Auf meine Frage „Warum ?“ sagten Sie nur, dass diese Gutscheine schon älter seien, gaben aber keine nähere rechtlich relevante Begründung ab...."

und das ist für mich der knackpunkt.
offensichtlich ist der wirt bei seiner bon-aktion" eingefahren. das hat dazu geführt, dass die aktion letztlich daneben gegangen ist und (u.a.) vom BF ausgenutz worden ist. aus dessen sicht aber vollkommen zu recht und legal. ihm das als schmarotzertum vorzuwerfen ist vielleicht ein anderes thema, ändert aber nichts am beschwerdegrund.

aus meiner sicht einzige chance des wirten wäre gewesen: dem gast erklären, warum er nicht mehr annimmt und ihn auf den rechtsweg (gegen dessen bon-verkäufer) schicken. villeicht hätte der BF das so verstanden und ekzeptieren können.

soooo aber setzte sich STS natürlich ins Unrecht....

Tramwayführer (13.11.2007, 00:00)
War eh schon "morgen" :-)

reni-x (12.11.2007, 23:10)
Gottseidank verstehens wenigstens ein paar. ich hätts nicht nochmal erklären wollen :-)

Mamima (12.11.2007, 22:25)
Ich lese aus der Beschwerde heraus das @milomaki die Gutscheine gekauft hat. Legal erworben. Somit zu Recht, Speisen und Getränke konsumiert hat. Warum sollte es den Bf. interessieren ob er als Privatperson überhaupt berechtigt war Gutscheine kaufen zu können. Das ist eine Sache zwischen der Fb.,dem B-Shop und dem Wirt. Wenn ich als Kunde, Gast, Passant, Passagier, überall Nachwassern müßte ob alles Rechtens abgelaufen ist zwischen Anbieter und Abnehmer, dann hätte ich aber sehr viel zu tun.

starcraft (12.11.2007, 21:39)
ich les aus der beschwerde nur raus das der milokmaki daran freude gehabt hat günstig zu fressen und zu saufen. und das ihm da der wirt auf dauer nicht mitspielt ist ganz klar.

cheyenne (12.11.2007, 21:38)
Die FB, BS und der Wirt selbst sind schuld an diesem Problem!

Der Wirt hätte sich einfach vor der Gutscheinausgabe besser absichern müssen, bzw. nachdem das Kind in den Brunnen gefallen ist mit den Gutscheinverkäufern das Problem klären können!

Stattdessen hat er einen unschuldigen Gast unfreundlich behandelt..........

reni-x (12.11.2007, 20:03)
@ghillie

ging hier irgendwann mal drum, was für ein schlimmer mensch der milomaki wär weil er seine Gutscheine einlöst. Und Teil seiner Beschwerde ist dieses nichteinlösen. Der andere Teil ist der Rauswurf und irgendwelche Sachbeschädigungsgerüchte. Letztere sind bis heute ungeklärt.

ja klar marial - bin ich milomaki.Aber vorher bin ich noch Haunixweg,Sabifa,die Redaktion,der Ghillie und vermutlich auch Du.In Wahrheit bin ich der einzige User hier und führe Selbstgespräche.

Lies dir mal den Grund für den Rauswurf langsam und nochmal durch.
Den habens ja nicht rausgaut weil er so hässlich ist oder zu laut schmatzt. sondern ???? und jetzt darfst du die lösung einfügen:

wegen der .....problematik- weil er sich beschwert hat (evtl.in ungünstiger formulierung).

Und hier wird er noch als Sozialschmarotzer hingestellt und der Wirt, der es verbockt hat als armes Opfer.

Verkehrte Welt....

marial (12.11.2007, 19:37)
@ reni-x
warum verstehst du es nicht? das sts hat NIE die annahme verweigert! sondern ihm "nur" lokalverbot" gegeben - was das gute recht eines jeden lokalbesitzers ist - ohne zu wissen, dass er noch x Gutscheine zu Hause hat...kannst eine Diskothek auch nicht verklagen, wennst aus diversen Gründen nicht reinkommst (Türsteher) aber einen Gutschein hast...sowas steht ja nicht mal dem milomaki auf die stirn geschrieben! Aber vielleicht bist du ja milomaki? Kommt mir schon langsam so vor!

ghillie (12.11.2007, 18:25)
du kannst es gern noch 100x erklären. wenn milomaki lokalverbot bekommen hat, dann aber nicht wegen der bons. und da hakt es sich.

reni-x (12.11.2007, 15:00)
und das STS kann nicht Gutscheine in die Welt streuen und dann deren Annahme grundlos verweigern.

Wie schon x mal erwähnt hätte das STS dem Beschwerdeführer (wurscht wo der wieoft mit welchen Gutscheinen essen geht) das lieb und nett erklären sollen und hoffen, dass der BF es kapiert und nicht 13 mal einlösen (für den BF ist die Welt in Ordnung) und dann plözlich aus einer Laune raus nicht mehr.

Schuld trifft allein die Freizeitbörse und dann das STS.

ich erklärs gerne morgen wieder.

reni-x (12.11.2007, 14:58)
@metis

das war ein SOGAR WENN Beispiel . Wieso sollte der dann um 100 Euro essen gehen wollen, wenn er einen 10 Euro Gutschein kauft ?

Ich wollte damit nur klarstellen, dass egal WAS damit geschieht der Gutschein an sich nicht an Gültigkeit verliert (evtl. wenn er nachweislich gestohlen wurde) solange er Original ist. Auch wenn der BF 10 Gutscheine auf der Straße findet oder ein halbes Schwein dafür eintauscht sind sie gültig.

Und wenn der Gutschein nicht limitiert ist, und das Wissen über den Plan dahinter nur zwischen STS und der FB bestand - zum milliardsten Mal - kann es dem BF egal sein, der dafür 6 Euro gezahlt hat.

Der hat diesen Gutschein LEGAL erworben. Langsam muß das doch mal sickern, oder ??

Den Rest muß sich STS mit seinem Vertriebspartner ausmachen. Die FB wird sagen "wir haben an die Firma Bonshop30 Gutscheine verkauft." und die werden lustig im Kreis streiten.

Falscher Gutschein, falsche Idee, falsche Umsetzung,falsche Ausführung.

Metis (12.11.2007, 13:41)
Tolles Beispiel, wo Ihnen jemand einen 10€-Gutschein um 100 € abkauft. Der Käufer geht dann zum STS und will mit seiner Firma um 100€ essen und beschwert sich auf der Mucha, weil er nicht um den Betrag essen darf, um den er das Papierl gekauft hat.....
Der BF scheint sich nur von verbilligten Gutscheinen zu ernähren...hat schon öfter Probleme damit gehabt. Irgendwann wird das auch einem anderen Betrieb zu viel.
Ich denke auch, daß der Wirt vom BS verlangen kann, daß der Verkauf eingestellt wird - eben weil es keinen Vertrag gibt. Und es geht nicht, daß der BS 6€ kassiert und STS 10€ Schaden hat.

reni-x (12.11.2007, 12:09)
@Emma
ich hab keine Ahnung wie der Bonshop an die Gutscheine gekommen ist, habe mir einfach zusammengeraten, dass er sie auch wo gekauft hat. Oder woher soll der Bonshop denn sonst an diese Gutscheine kommen ?

Ändert aber nichts daran, dass der BF sie gekauft hat. Und dem kann es herzlich wurscht sein wer hier mit wem einen Deal hatte.
Oder fragen Sie beim Billa bei jedem Produkt nach, ob Billa eh einen gültigen Vertrag mit dem Lieferanten hat ?

Es ist einzig ein Problem zwischen STS,der Freizeitbörse und dem Bonshop. Keine Ahnung ist die Freizeitbörse in Konkurs gegangen und der bonsop hat die Konkursmasse gekauft - was weiß ich , wo die diese Gutscheine herhaben.

Das ist zum 100mal Problem vom STS.Wenn ich einen dieser Gutscheine gekauft und um 100 Euro auf ebay weiterverkauft hätte (Achtung nur ein Beispiel) dann würde dieser Kunde um 100 Euro einen gültigen STS Gutschein erhalten. Wurscht wer da mit wem einen Vetrag hat...das Problem ist der Gutschein selbst.

Emma (12.11.2007, 11:59)
Marial kann ich nur zustimmen.....

@reni-x (10.11.2007, 23:37)
....Der Kunde hat das bezahlt.
Er hat die Gutscheine ja nicht geschenkt bekommen vom Lokal und selbst dann......
sie wurden verkaaaauhauft und zwar durch die Freizeitbörse im Auftrag vom STS. ....

Sie gehen immer davon aus, daß der BF die Gutscheine von der FB gekauft hat. Nein, der Bonshop war der möglicherweise unrechtmäßige Verkäufer und mit dem hat STS keinen Vertrag.
Ich denke, Herr Kollegger sollte die verbliebenen Gutscheine von Bonshop zurückfordern und den weiteren Verkauf unterbinden.

lh (12.11.2007, 09:45)
Ist ein bissl blauäugig vom Wirt, einen Schwung Gutscheine zu verkaufen und dann zu glauben, dass jeder der mit einen Gutschein daherkommt, um 20€ konsumiert. Wie kann man so ein "Versprechen" von wem auch immer - glauben? Ist doch klar, dass das so nicht funktioniert und einige "Sparefroh's" das munter ausnützen. Da hätte man schon die Gutscheine mit entsprechenden Aufdrucken versehen müssen, z.B.: " nur einzulösen bei Konsumation von mindestens 20 €".

reni-x (12.11.2007, 09:41)
jo hab eh in meiner mehrseitigen Abhandlung irgendwo geschrieben, das diese "drohung" wohl suboptimal war.

ghillie (12.11.2007, 07:59)
reni,
kann mir vorstellen, daß der wirt erst so nach und nach erfahren hat, daß seine gutscheine da mißbräuchlich vertrieben worden sind.
aber wenn ich einen gast auf nicht vereinbarte bedingungen hinweise, und das nicht einmal gleich, und der kommt sofort mit drohungen, dann finde ich das lokalverbot gerechtfertigt. um letzteres gehts ja hauptsächlich.

reni-x (11.11.2007, 08:59)
@marial

also die idee mit der Firmenfeier ist gut. So hötte das klappen können. Alles andere vermutlich eher weniger.
Evtl hätte das STS dir den Auftrag geben sollen :-) und auf dem Gutschein wär einfach draufgstanden "Gutschein für ihre Firmenganslessen bei uns,etc."

Das mit dem Kunden mußt du einfach subjektiv aus Kundensicht betrachten. Der hat etwas bezahlt und gekauft und erwartet nun logischerweise die Gegenleistung.
Bekommt die Anstandslos 13 mal und beim 14ten mal geht's plötzlich nicht mehr.Ohne Angabe von Gründen.

Irgendwie sollte der Wirt wirklich mal bei Bonshop und der FB (So die noch existiert) anklopfen und fragen was da los ist.

Grundlegend haben sich wohl Wirt wie Kunde kommunikationstechnisch nicht optimal verhalten. Eine freundliche Erklärung des Wirtes und von der Kundenseite nicht so ein trara mit Betrugsklage. In Wahrheit hätte ICH in dem Fall aber gsagt, der Wirt soll sich um die Rückgabe der GS kümmern.

marial (10.11.2007, 22:55)
@ PS...es sollte ja nicht an Einzelpersonen, sondern an Firmen gehen...so wie ich das verstehe...sprich eine Firma bestehend aus 10 personen macht eine Weihnachtsfeier und alle trinken und essen viel...danach werden 100 euro von der gesamtrechnung abgezogen...dann hätte der wirt noch immer was davon...+ trinkgeld und es besteht die chance, dass die einzelnen mitarbeiter danach privat wieder kommen.

marial (10.11.2007, 22:53)
@ reni-x: das hat nie jemand behauptet, dass der kunde schuld ist, wenn er die gutscheine kauft. es ist halt keine art, 13 mal zum selben wirten zu gehen ohne jemals einen cent trinkgeld oder dergleichen zu bezahlen...meiner meinung nach! er hatte ja nicht zum ersten mal probleme - liegt vielleicht auch nicht nur an den gutscheinen?!?!? aber wie schon mehrmals erwähnt...er konnte die gutscheine zurückgeben - war zwar vielleicht etwas mehr aufwand...aber hat keinen schaden daraus gezogen.

reni-x (10.11.2007, 22:51)
P.S: und der Denkfehler des STS, dass sie keinen Cent gesehen haben - nunja - das Geld haben sie auch für den Vertrieb ihrer Werbemaßnahme schon ausgegeben.

Richtiges Vorgehen wäre gewesen (auch zum xten mal)

STS erteilt FB den Auftrag zum Verkauf von Gutscheinen mit dem Aufdruck "Konsumationsgutschein STS.Bei einer Rechnung ab 20 Euro erhalten Sie mit diesem Gutschein einen Rabatt von 10 Euro auf den Gesamtbetrag.Kosten des Gutscheines : 5 Euro.Pro Person nur ein Gutschein einlösbar.Gültigkeit:6 Monate" oder so ähnlich.

Somit spart der Kunde 5 Euro bei dem Essen.Fertig.Und wer SOWAS verkauft - dem gratulier ich.....

btw. kenne ich ja die Preise vom STS nicht , aber 20 Euro als Einzelperson auf den Schädel zu hauen ist ja auch nicht ohne.

reni-x (10.11.2007, 22:40)
Vor allem:

Der Kunde konnte die Gutscheine an den Bonshop zurückgeben und hat sein Geld wiederbekommen.

Was passiert nun mit diesen Gutscheinen ? Hat sich das STS mit dem Bonshop über ein weiteres Vorgehen geeinigt,etc. ?

Das STS hat sich einfach mit einer Werbeaktion mit den falschen Partner vertan. Soll passieren.

Der Kunde ist zum 10000ten mal nicht schuld daran, wenn er im guten Glauben alles hat seine Richtigkeit um 6 Euro einen Gutschein kauft.

Das im Hintergrund für Fehler passiert sind kann man ihm ja wohl schwer vorwerfen, oder ?

reni-x (10.11.2007, 22:37)
@marial

Der Kunde hat das bezahlt.
Er hat die Gutscheine ja nicht geschenkt bekommen vom Lokal und selbst dann......

sie wurden verkaaaauhauft und zwar durch die Freizeitbörse im Auftrag vom STS. Die Bezahlung von STS für diesen Auftrag an die FB erfolgte durch den Einbehalt der Verkaufsgelder durch die FB.

die Vergleiche mit den "reichen" Unternehmen sind nicht total schlecht sondern waren auf Sabifa's Moralfragen bezogen.

Ich kenne mich wirtschaftlich durchaus aus. und hab auch des öfteren Gutscheine in Auftrag gegeben.

Aber ich kann ja nicht in jedem 2ten Posting den Werbeaufwand vom im STS erklären, oder ? Lest euch doch bitte einfach die Antwort vom STS durch. Da steht eh alles drinnen.

diese Dinner for two aktionen finanzieren das 2te Essen durch die Getränke.Und diese Art Promotion wäre im Falle des STS auch schlauer gewesen als pauschale Gutscheine auszustellen.

Wo das mit dem null Trinkgeld herkommt kann ich btw. auch nicht nachvollziehen.

marial (10.11.2007, 21:56)
@ reni-x
2 Essen 1 zahlt man - so eine Aktion gibt es im STS auch und in vielen gut gehenden Lokalen (nennt sich Dinner for two) hier ist es ja eben genau so wie man es sich erhofft...zwei kommen essen (und hoffentlich trinken sie auch etwas und sind so anständig trinkgeld zu geben) und nur einer bezahlt...aber es kann einfach nicht angehen, dass einer 13 mal allein kommt, einen tisch besetzt und nie einen einzigen cent bezahlt...das ist normaler menschenverstand - gerade in einem restaurant! die vergleiche mit den reichen unternehmen billa und ikea sind ja auch total schlecht...würde sich hier jemand wirtschaftlich auskennen, wüsste er, dass gerade in der gastronomie sehr knapp kalkuliert wird und wirten fast nichts an den speisen verdienen - billa und ikea verdienen aufgrund der großen absatzmengen sogar wenn sie 50 % Aktionen machen!

reni-x (10.11.2007, 16:49)
jain

irgendwie müssten sich die ja vorher überlegen was mit ihren Gutscheinen passieren könnte bzw. sollten die ja eine Ahnung haben wieviele davon schlußendlich an den Mann gebracht wurden und wieviele davon eingelöst.

Wäre zwar eigentlich Aufgabe der FB aber irgendwie kann ich ja nicht einfach sagen - trulala ich geb 350 Gutscheine her und das war's.

Je nach Tonlage dann noch Lokalverbot auszusprechen ist halt etwas heftig.

Den Kunden fragen, wo er denn bitteschön so viele Gutscheine her hat - wieviel er noch hat (sich ärgern) und FB/BS die Hölle heiss machen.

Elwedritsche (10.11.2007, 16:25)
"...nur sagen, dass weißgottwer was dafür kann aber sicher nicht der BF."

...und STS auch nicht!

reni-x (10.11.2007, 16:20)
Bitte das "triumvirat" nur symbolisch zu verstehen. Ich wollte damit nur sagen, dass weißgottwer was dafür kann aber sicher nicht der BF.

Eigentlich müßte sich hier auf der mucha STS über FB und BS beschweren als Kunde. Bzw. halt nur über FB weil wer weiß was BS dafür kann.

(super Abkürzungen in dem Thema finde ich :-) )

Elwedritsche (10.11.2007, 16:10)
@Reni-x
Sie gehen von einem "Triumvirat STS,FB und BS" aus - aber das gibt es nicht, weil es die FS offenbar nicht mehr gibt. Und STS hat mit dem Bonshop keinen Vertrag! Hat STS gleich gewußt, daß nicht mehr die FB, sondern plötzlich der BS unter anderen Konditionen seine Gutscheine verkauft? Eine Beschwerde an/über den Bonshop wäre fällig und STS sollte den nicht vorhandenen Vertrag dort kündigen. Könnte sogar auf Unterlassung klagen.

Trüffelchen (10.11.2007, 15:17)
Was ist denn das?

gomi (10.11.2007, 15:32)
Das heißt ich muß mich logischerweise an den wenden der sie verkauft hat !
Ein noch einfacherer Vergleich - ich kaufe einen BMW der total hin ist - an wen muß ich mich wenden ? an den Verkäufer oder an BMW ?

Man wendet sich natürlich an den Verkäufer (obwohl ich mir da bei dir gar nicht sicher wär *lach*) und das ist im vorliegenden Fall natürlich der Wirt, der schon 13 mal!!! einen solchen Gutschein angenommen hat! Man wendet sich natürlich nicht an den Hersteller - BMW bzw. Bonshop.at.

Ein klassisches Eigentor dein Beitrag! Merkst du eigentlich was für einen Schrott du von dir gibst? *hahaha*

PS: reni-x hat völlig recht, es ist nicht Aufgabe des Gasts, die Rechtmäßigkeit der Bons zu prüfen.

reni-x (10.11.2007, 15:15)
@gomi

mahlzeit - ich hoff du zahlst nicht mit gutschein :-)

Das diese Gutscheine mit einer (werbe)Absicht an eine Firma ausgegeben wurden ist mir seit Anfang an klar- hat aber den BF nicht zu interessieren sondern das Triumvirat STS,FB und BS.

reni-x (10.11.2007, 15:13)
@gomi

STS schreibt das FB diese Gutscheine hätte VERKAUFEN sollen.

Also vom Gratisgutschein sind wir momentan noch entfernt würde ich sagen.

STS hat einfach der FB nicht 1000 Euro gezahlt für den Auftrag gezahlt sondern ihnen den Gewinn des GS Verkaufs als Honorar geboten für den Vertrieb dieser Gutscheine.

und ich kaufe mir grundlegend keine Gutscheine mit denen ich weiß gott wohin und wie weit komme. Aber ich hab sehr wohl schon Gutscheine verkauft die ich geschenkt bekommen habe (Warengutscheine im Wert von X um X-20% verkauft) und diese sind no na gültig. Ob ich die jetzt auf der Straße verliere und jemand findet sie oder wie auch immer.

Schlauere Lösung in solchen Fällen ist eine Art Pickerlsystem.
Kunde konsumiert - bekommt ein Pickerl in seinen Sammelpass und nach 10 Pickerl gibts ein Essen gratis.

Anderes Bsp: Pizzakartonabriss: 10 sammeln eine Pizza gratis. Wenn ich 50 Sammel : 5 Pizzen gratis. Wurscht woher ich diese Abrissteile habe.

gomi (10.11.2007, 15:11)
heeeeeeeeul....

Der Gutschein wurde aber in diesem Fall an eine FIRMA zu einem bestimmten ZWECK ausgegeben... Das ist doch nicht so schwer zu verstehen....

So und jetzt geh i Gansl essen ! Mahlzeit den Anwesenden !

reni-x (10.11.2007, 15:09)
Ein Wirt rechnet nicht damit, dass einzelne Personen so oft kommen mit den Gutscheinen, weil er annimmt, dass diese breiter verteilt werden.

Es gibt z.b. in Mödling eine Pizzaria die seit Jahren in allen Möglichen lokalen Zeitschriften immer einen Gutschein zum ausschneiden bringt ala "2 Essen 1 zahlt man (die teurererere Speise wird verrechnet" die kannst dir ausschneiden bis du alt und grau bist und damit essen gehen.

Macht man halt normal nicht(weil der Durchschnitt ja nicht dauernd im Lokal isst - aber es steht nirgends geschrieben (und ist auch nicht machbar) das diese nur einmal pro Person gültig sind. Außer die musst dich vor Konsum ausweisen, weil der GS Personengebunden ist. Kann man aber nicht realisieren.

Wenn ich jetzt noch so blöd bin jemandem diesen Gutschein abzukaufen gilt der trotzdem. Das Objekt bleibt unverändert.

gomi (10.11.2007, 15:07)
Okay egal - macht ja nichts.

Gratisgutscheine dürfen z.B. logischerweise nicht verkauft werden etc etc... aber egal

Ich geb dir den Tip probiers mal aus du wirst es dann schon merken wie weit du mit Gutscheinen die du irgendwo kaufst kommst:-)

reni-x (10.11.2007, 15:04)
pffff

ok - also wenn du auf ebay privat 50 Saturn Gutscheine im Wert von 500 Euro kaufst haben die also keinen Wert mehr.

Interessante These.

Wieso war der Wirt SO NETT die Gutscheine anzunehmen ??? diese wurden bezahlt und ned als gestohlen gemeldet.

Wenn der Wirt nicht mehr will , dass seine im Umlauf befindlichen Gutscheine gültig sind muß er sich wohl mit der FB aseinandersetzen und diese einziehen lassen.

Solang sind diese Gutscheine - je nach ihrer Beschriftung- gültig.


Und nun noch die Frage: was bitte ist in einem Wirtshaus ein Firmenkunde ?
Z.B. im Q19 Wien haben die Mitarbeiter der Geschäfte, die einen Vertrag haben, mit ihrer Mitarbeiterkarte 20% im Sparrestaurant.Jeden Tag, alles, so oft sie wollen.
Das sind in einem Lokal Firmenkunden. Alles andere sind Privatpersonen.

gomi (10.11.2007, 14:56)
@reni-x - ganz langsam nochmal -

Wirt geht mit FB einen Vertrag ein. Gegenstand des Vt. ist die Ausgabe von Gutscheinen zu PR-Zwecken an potentielle FIRMEN-Kunden.

FB verkauft? Bon-Shop diese Gutscheine.

Anmerkung:
Warum sollte Wirt Gutscheine an irgendwen herschenken?

Das war So nicht gewollt und wird auch nicht Gegenstand des Vetrages gewesen sein. Es geht mir darum das du endlich verstehst das ein Gutschein kein Universalrecht beinhaltet !

Ob der Verkauf an den BF legal war oder nicht hat das STS nicht zu interessieren.

Wie gesagt der einzige Fehler war das der Wirt so nett war und den Gutschein angenommen hat. Er wird wohl auch angenommen haben das das seine Richtigkeit hat. Nur eben wenn 13x derselbe mit 13 Gutschein kommt - dann wird wohl etwas nicht stimmen.

Deswegen kann ICH ABER NICHT DEN WIRT BELANGEN wenn ich die Gutscheine von irgendwo her habe.

reni-x (10.11.2007, 14:56)
@gomi

ja FB hat evtl. Firmen angesprochen - vermutlich wollte keine diese Gutscheine kaufen.

Damit FB nicht leer ausgeht haben sie diese dem Bonshop verkauft.

Diese GRATISgutscheine waren für niemanden gratis.

die FB hat den Aufwand - der Lohn wäre der Gewinn der Gutscheine gewesen den hat er sich von BonShop geholt.

Und der hat das Geld vom BF geholt.

Und der besitzt nun 20 Stück gekaufte Gutscheine. Ob die jetzt eine Firma kauft (z.b. die Firma Meier Installation - die aus einer Person besteht) oder eine "Privatperson"(find ich immer noch selten blöd zu glauben es kommen dann Firmen - wie soll das funktionieren ?) kommt auf das selbe raus.


--> der Brief ist absolut ok. Woher soll der BF den Plan und die Vertragslage des STS und seiner Partner kennn ???

reni-x (10.11.2007, 14:47)
@gomi

warum sollte der Wirt Gutscheine ausgeben wenn er sie nicht einlösen will ? und no na wird der nicht auf der Tür stehen haben "ich löse 350 meiner eigenen Gutscheine ein".

Dieser Gutschein ist ein Zahlungsmittel VOM WIRT wie oft denn noch - den hat keiner selbstgebastelt sonder DER IST V O M Wirt.

Den hat ja keiner gezwungen.

reni-x (10.11.2007, 14:44)
@sabifa

beim billa ist das verbilligte Zeug einfach vorher teurer.

auf so einem Gutschein steht dann eben drauf 50% nachlass auf das Produkt XY.

NACHLASS bedeutet natürlich, dass man ein Produkt günstiger bekommt aber natürlich nicht für 2 stück Gutscheine eines Gratis.

Und das steht auch auf den Gutscheinen drauf oder bei den Aktionen dabei.

Ebenso wie abgabe in Haushaltsmenge,etc.

Das wären dann WARENGUTSCHEINE wie man sie zb. im Handel kaufen kann.

Der Billa macht eine Werbeaktion und der Wirt macht eine Werbeaktion.

Und der BF hat die Gutscheine ja nicht gestohlen noch sonstwas. der hat dafür G E Z A H L T - somit verdient einfach der Wirt nichts daran was bei Werbung vermutlich auch durchaus im Plan liegt.


@gomi
auch dein BWM Beispiel hinkt leider.Du bekommt vom Händler einen lizensierten BMW Gutschein über BMW Zubehör. Den löst BMW nicht ein. Bei wem beschwerst dich?

gomi (10.11.2007, 14:44)
@reni-x
Weil der Wirt selber sagt er hat mit Bon-Shop keinen Vertrag.
Ich nehme an der Vertrag der FB wird viel kleingedrucktes haben. Und normalerweise bieten derartige Firmen wie FB an das sie nur Firmen ansprechen.

Der Fehler hier wäre das STS die Gutscheine angenommen hat - sie hätten sie gleich ablehnen müssen.

Und sorry falls du es nicht weißt - gehst du in ein Lokal und bestellst etwas hast du einen mündlichen Vertrag getätigt - der gültig ist. Und ich nehme an wie zu zahlen ist steht an der Eingangstür vom STS und da wird nix von Gutscheinen stehen.

Und nochmals nein - wenn du mit irgendwas daher kommst wo Gutschein obensteht kannst du mich niemals belangen wenn ich es nicht annehme.

gomi (10.11.2007, 14:38)
Und nochmal an renix:
Wir wissen alle nicht wirklich was oben steht auf den Gutscheinen. Und so einfach "ich hab einen Gutschein und somit alle Rechte" sorry - vielleicht bei der bescheuerten amerikanischen Produkthaftung - hier nicht. STS wird's eine Lehre sein.

Außerdem Du sagst es ja gerade: "GRATISGUTSCHEIN" verkaufe.
Im Normalfall mag es keine Probleme geben weil es viel zu viel Aufwand ist die Leute zu belangen.

Aber der Brief ansich ist eine Chuzpe.

reni-x (10.11.2007, 14:38)
@gomi

was DU meinst.

nun nochmal langsam.

WIRT GIBT AUFTRAG ÜBER 350 GUTSCHEINE AN FREIZEITBÖRSE.

DIESE VERKAUFT DIESE 350 GUTSCHEINE , WELCHE ALLE ORIGINAL UND NIIICHT SELBSTGEBASTELT SIND AN DEN BONSHOP.

DER VERKAUFT AN ENDKUNDEN

WARUM SOLLTEN DIESE GUTSCHEINE NICHT GÜLTIG SEIN ZUMAL DER WIRT DIESE AUCH 13 MAL EINLÖST

erklärst du mir das bitte ??

reni-x (10.11.2007, 14:36)
@gomi

du kannst ja wohl nicht beschweren, dass ein Geschäft keine Visa Karten annimmt. Das wär so wie wenn du dich bei Milka beschwerst weil der Hofer keine Milka Schokolade verkauft.

Der BF braucht auch keinen Vertrag mit dem STS , der hat sich Gutscheine gekauft die vom STS für den Verkauf zu Promotionszwecken bestimmt waren. Als WERBUNG.

Der bestimmte Zweck geht den BF wie gesagt nichts an.

Und nochmal (gähn) : wie stellt sich STS das vor mit der Freizeitbörse, den Firmen und den 20 Euro ??Wie soll es funktionieren, dass nur Firmen (?) pro Person einen Gutschein kriegen und dazu noch konsum um 20 Euro garantieren.

Der Wirt kann sich nachher drum kümmern wie er mit der Freizeitbörse umgeht bzw. er kann dem BF beim 3ten mal freundlich sagen, dass da ein Problem aufgekommen ist , den Bonshop anrufen und anfäulen und eine Lösung für den Kunden suchen.

gomi (10.11.2007, 14:32)
@reni-x
du hast es noch immer nicht verstanden was wir meinen.

Ich kann Gutscheine malen und an dich verkaufen - DAS ist legal - aber deswegen heißt es noch lange nicht das diese Gutscheine GÜLTIG sind !

Das heißt ich muß mich logischerweise an den wenden der sie verkauft hat !

Ein noch einfacherer Vergleich - ich kaufe einen BMW der total hin ist - an wen muß ich mich wenden ? an den Verkäufer oder an BMW ?


Und im übrigen stimme ich Bruxist zu.

sabifa (10.11.2007, 14:31)
@reni-x: der Vergleich mit Billa-Aktionen hinkt, da Aktionsware ohnehin immer viel billiger vom Lieferanten bezogen wird. Vergleichen kannst es eher mit Gutscheinen für einen zb. 50% Nachlaß und dann kommt einer mit 2 Gutscheinen daher und meint er bekommt die Ware nun gratis. Es ist und bleibt unmoralisch.

reni-x (10.11.2007, 14:30)
@bruxist

Wieso sollte der die Gutscheine nicht einlösen ???

Wenn ich dir einen Gratisgutschein verkaufe auf den nix draufsteht außer Gutschein - warum sollte der dann nicht mehr gültig sein ?

Wie auch immer der ganze Verkauf von statteng gegangen ist - es geht den BF nichts an, wenn die 3 Firmen einen Blödsinn zusammendrehen.

Die Auflagen bei so Essgutscheinen sind "Pro Person pro Besuch" - blöd gsagt, wenn ich nicht will , dass diese Gutscheine eingesetzt werden dann darf ich keine austeilen.

Außerdem wie bitteschön soll man Garantieren, dass Kunden um 20 euro konsumieren ? Dann müssten es Gutscheine sein mit der Info "pro Konsum um 20 Euro 3 Euro nachlass" alles andere ist hirnrissig.

gomi (10.11.2007, 14:28)
@reni-x

Wie du gelesen hast hatten die Gutscheine einen bestimmten Zweck.
Und STS hat die Gutscheine an jemand anderem ausgegeben.
Der Vergleich hinkt nicht denn mit dem BF hat STS vorerst KEINEN Vertrag.

reni-x (10.11.2007, 14:22)
@gomi

Das sind ja keine selbstgemalten Gutscheine sondern die vom Wirt offiziell herausgegebenen.

Und der hat sich auch anstandslos bis zum Tag X eingelöst. Warum sollte sich der BF da großartig gedanken machen ???

Visa hinkt - das ist ein Vertrag zwischen dem Laden und Visa. Da kannst dich bei Visa beschweren was du willst. Oder sollen die den Laden mit vorgehaltener Waffe zwingen bei ihnen Kunde zu werden ????

reni-x (10.11.2007, 14:20)
@saibfa

Wie belieben ?? Der BF KAUFT(!) sich Gutscheine, die er legal und öffentlich erwirbt um damit Essen zu gehen ???? Was bitte ist das denn für ein Verbrechen ????

Nutzt du beim Billa die Vorteilskarte oder wie die heisst ? Oder die Ikea FamilyCard ? Oder AgipCard wo es manchmal was billiger gibt ?

Was soll denn da bitteschön unanständig sein ????
Oder ist auch ein Kauf 3 zahl 2 Angebot welches man im Supermarkt kauft unanständig.
So ein Blödsinn.

Bruxist (10.11.2007, 14:18)
@sabifa
Find ich auch!

Bruxist (10.11.2007, 14:17)
Ich halte die Beschwerde nicht für gerechtfertigt, zumindest nicht gegen das STS.
Bonshop, mit dem STS keinen Vertrag hat, verkauft die 10 € -Gutscheine immer noch um 6€ an Privatkunden, ohne mit STS einen Vertrag zu haben. Warum soll Herr Kollegger die einlösen? Ob Bonshop die Gutscheine legal erworden hat, ist auch nicht klar. Jedenfalls kann man keine Gutscheine einfach verkaufen, wenn man keinen Vertrag hat und eine geregelte Übernahme von der Freizeitbörse - wo das Lokal auch ein Mitspracherecht gehabt hätte - gab es wohl nicht.
Wenn ausgemacht wurde, daß man eine Konsumation um 20€ erwartet, mutet es sehr seltsam an, daß jemand 13 Mal immer nur um 10€ konsumiert und nichts zahlt.

Ich glaube auch, daß STS einen Schadenersatzanspruch gegen Bonshop hätte - zumindest sollte, man den weiteren Verkauf stoppen. Wie kann er Werbungskosten absetzen für konsumierte Speisen? Den Schaden hat und hatte eindeutig Herr Kollegger.

sabifa (10.11.2007, 14:14)
@reni-X: die Art und Weise wie da jemand versucht sich durchs Leben zu schummeln ist schlichtweg unanständig. Daß der BF sich überhaupt traut so oft dorthin zu gehn um allerbilligst zu schnabulieren ohne einen roten Kopf zu bekommen sagt sehr viel über die heutige Moral der Menschen aus.

gomi (10.11.2007, 13:51)
@marial
Die Haltung vom STS finde ich sowieso korrekt. Außerdem ist das Angebot da die Gutscheine anzunehmen - es gilt also - das man dann sagt "nein jetzt mag i nimmer" - tja das gilt leider nicht.

Ich finde nur den Brief ans STS ein wenig lustig... sorry aber ich kanns nicht anders ausdrücken.

gomi (10.11.2007, 13:49)
@marial

Du sprichst mir aus der Seele.
Wenn ich soetwas mache muß ich mit einer Reaktion seitens des Wirtes rechnen.
Und Gutschein & kein Trinkgeld .. naja...

marial (10.11.2007, 13:48)
und außerdem...warum diskutiert ihr überhaupt darüber, ob der wirt dazu verpflichtet gewesen wäre die gutscheine anzunehmen?? er hat nie gesagt, dass er sich nicht mehr annimmt, sondern nur, dass milomaki nicht mehr kommen soll - wie er selbst schreibt - er konnte ja nicht wissen, dass der noch mehr gutscheine hat. er hat ihm ja dann eh angeboten sie weiterhin anzunehmen - aber das wollte er nicht.

gomi (10.11.2007, 13:46)
@hermes

Nachdem ich und auch du nicht die Aufmachung und die dazugehörigen Bedingungen der Gutscheine kennst kannst du es nicht sagen.

Nur weil da Gutschein und STS oben steht - das bedeutet noch gar nichts.
(siehe Billa-Beispiel)

Natürlich kann der RA alles sagen. Ich nehme mal an auf dem Gutschein steht nicht sehr viel oben..

Aber nebstbei erwähnt wie hoch wäre denn der Streitwert ?

Ich kann nur sagen wir haben auch mal Promotions-Gutscheine gemacht und diese dann auf ebay wieder entdeckt. Das war uns eine Lehre (waren übrigens gratis-gutscheine die auf ebay verkauft wurden...)

marial (10.11.2007, 13:41)
Ich kann einfach nicht verstehen, warum sich Leute auf Bonshop Gutscheine kaufen nur um sich ein, zwei euro zu ersparen...denn wenn er sich einen 10 euro gutschein um 6 euro kauft und dann ungefähr 8 euro konsumiert...hat er sich "nur" 2 euro erspart...kein trinkgeld zu geben ist meiner meinung nach auch eine unart - vor allem wenn er 13 mal kommt! wäre er ohne die gutscheine gekommen und hätte sich immer ordentlich verhalten, hätte er sicher das bekannte super service beim sts erhalten!!!

gomi (10.11.2007, 13:40)
@ reni-x
tut mir leid aber so einfach geht die Sache nicht.

Es kommt einmal darauf an welche Geschäftsbedingungen diesen Gutscheinen zu Grunde liegen.
Wo sollt ich sonst Regress einfordern als dort wo ich diese gekauft habe ?

Wenn ich dir jetzt Gutscheine für Billa verkaufe wo ich Billa drauf male mag vielleicht der Kauf zwischen uns legal sein aber deswegen könntest Billa auch nicht belangen. Liegt aber irgendwie auf der Hand....

Wenn jemand meine Visa-Karte nicht annimmt muß ich mich bei Visa beschweren.

Und du mußt wohl zugeben das 13 Besuche mit 13 Promotionsgutscheinen eine etwas seltsame Sache sind. Das weiß ich auch selber als Gast..... ;-)

haunixweg (10.11.2007, 12:43)
Hätte der Wirt die Versprechungen des Vertreters schriftlich, könnte er sehr wohl die Annahme der Gutscheine verweigern, da eine mißbräuchliche Verwendung der Gutscheine vorliegen würde. Der Käufer der Bons müßte sich dann am Verkäufer der Bons schadlos halten.
Aber alles hätte und wäre hilft nichts, der Wirt hat blauäugig den Versprechungen geglaubt und der Gast, weil er unwissentlich zum Handkuß kam.

Hermes (10.11.2007, 12:05)
Und warum mußte der Wirt die Mehrwertsteuer, die in Österreich immer noch Umsatzsteuer heißt, vorausbezahlen ? Wie sollte das auch gehen, bei einem Gastgewerbetrieb wo Umsätze um 10 % und 20 % getätigt werden.
Die Umsatzsteuer fällt bei Gutscheinen üblicherweise erst bei Gutscheineinlösung an.
Oder ist hier eine Verwechslung von Einkommensteuer und Umsatzsteuer gegeben ?

Hermes (10.11.2007, 12:02)
Und was kann der Kunde dafür der diese Gutscheine im guten Treu und Glauben gekauft hat ?


Und an gomi, ich glaube jeder Rechtsanwalt würde sagen, daß der Wirt zur Einlösung verpflichtet ist.

reni-x (10.11.2007, 11:58)
evtl hat der BF ins Schnitzel gebissen......

cheyenne (10.11.2007, 11:31)
Was hat es nun mit der "Sachbeschädigung" auf sich?
Der Wirt und BF wissen offensichtlich nichts davon!

cheyenne (10.11.2007, 10:56)
Das Problem besteht eindeutig zwischen Wirt und Bonshop!
Der BF hat korrekt gehandelt und hat auch für die Gutscheine BEZAHLT!

reni-x (10.11.2007, 10:34)
P.S:

und nochmal : der Wirt stellt am Jahresende Hausnummer 3500 Euro Werbekosten in seinen Jahresabschluss und holt sich das von der Steuer wieder.

Sprich auch der Verlust hält sich in Grenzen.

Es war ja eine Werbeaktion wo der Auftraggeber scheinbar an den falschen Partner geraten ist, wie auch immer er sich das vorgestellt hat.

Normaler Ablauf wäre gewesen:
Frezeitbörse (was immer die auch mit Firmen zu tun haben , die ja wohl die Freizeit ihrer Mitarbeiter relativ wenig interessiert) verkauft der "Frisurstube Gabi" 5 Gutscheine, die gibt jedem Mitarbeiter einen als Geschenk und der geht damit einmal hin.

Wenn 4 von der Friseurstube sagen "interessiert mich nicht ich schenks dem 5ten" geht der 5te 5 mal hin .

Evtl. sollte man eben die Gutscheinausgabe etwas besser planen.

reni-x (10.11.2007, 10:29)
@gomi

nochmal: es kann dem Kunden ja herzlich egal sein, wie Bonshop und der Wirt verbandelt sind oder nicht wenn er völlig legal Gutscheine erwirbt, die auch noch oftmals einlöst und dann plötzlich vor einem Problem steht.

Also wieso sollte er den Bonshop belangen, das kann maximal der Wirt tun.

Der Kunde hat gültige Gutscheine, scheinbar ohne Auflagen, gekauft.

Soll der Kunde jetzt vor jedem Kauf eine Nachforschung anstellen ob der Händler und der Lieferant sich eh gut kennen und alles ok ist ?

Wenn der Wirt sich nicht ordentlich absichert - PRoblem des Wirten.

gomi (10.11.2007, 10:20)
Das das STS nicht froh darüber ist wundert mich nicht. Bei Bon-Shop ist angeführt Promotionscheine (zu welchem Zweck sollte man sonst Gutscheine machen?).

Wenn ich 13 mal in ein Lokal gehe und um 10€ mit Gutscheinen bezahle tja dann brauche ich mich nicht wundern wenn das keinen guten Eindruck macht.
Leider wird mit Gutscheinen aller Art Unwesen getrieben (siehe Gratischgutschene auf ebay). Kann nur jedem der Gutscheine hergibt den Rat geben genaue Vertragsbedingungen auf die Gutscheine drucken zu lassen.

Und wenn der Herr die Gutscheine bei bon-shop erworben hat naja dann kann er wohl nur diejenigen belangen die ihm das verkauft haben (das würde wohl auch ein Rechtsanwalt sagen ;-))

Ich kann mich nur an einen Besuch im STS erinnern der wohl schon länger her ist aber noch immer Eindruck macht. Essen gut Service gut (und gezahlt hab ich bar..)

lg

reni-x (10.11.2007, 09:41)
@sabifa

wieso wollte sich jemand kostenlos den Bauch vollschlagen ???

Jemand bietet Gutscheine für ein Lokal an mit denen man günstiger Essen kann, ein Kunde kauft diese Gutscheine für Geld und will dort essen. Was kann der Kunde dafür ?

reni-x (10.11.2007, 09:40)
@ghillie
was ist ganz einfach ?

Was kann der Endkunde dafür was der Wirt, die Freizeitbörse und der Bonshop so treiben ???

"Der Kaufpreis ging ausschließlich an die Freizeitbörse für den Werbeaufwand - wir haben davon keinen einzigen Euro bekommen!"

Der Wirt hat das als Werbeausgaben abgeschrieben. Also hat er die Gutscheine selbst nicht verkauft sondern die damit verbundene Gegenleistung.Wieso sollte er dann Geld sehen ?

Zumindest verstehe ich es so.

ghillie (10.11.2007, 07:43)
ja, liegst falsch. die gutscheine für 10 euro wurden vertragswidrig um 6 euro abgegeben und von dem geld hat der wirt überhaupt nichts gesehen.
ist schon sehr kühn, damit eine beschwerde zu bringen.

brackets (10.11.2007, 02:09)
so, bitte korrigiert mich, wenn ich mich irre. aber steht da oben, dass gutscheine im wert von eur 5 um eur 6 verkauft wurden? kommt für mich nicht klar raus. wenn ja... wer kauft sowas denn?? (vermutlich handelt es sich um gutscheine im wert von eur 10, die um eur 6 statt um eur 5 verkauft wurden; aber wer weiß das so genau ^^)

was anderers: meines erachtens hat der kollegger vielleicht sogar einen schadenersatzanspruch gegen bonshop und freizeitbörse, sofern der vertrag (vertrieb ausschließlich über freizeitbörse) verletzt wurde bzw. kann man sich auch anschauen, ob bonshop überhaupt berechtigt war, die gutscheine zu verkaufen.

ghillie (9.11.2007, 23:50)
reni,
ganz einfach.

sabifa (9.11.2007, 23:32)
Eigentlich ganz normal und wie ich mirs von Anfang an dachte. Da wollte sich jemand kostenlos den Bauch volllschlagen. Ist halt widerlich und sicher nicht so vorgesehn. Mit ein wenig Anstand weiß man das aber selber auch. Ohne Anstand nicht.

reni-x (9.11.2007, 22:57)
tja blöd gesagt:

1)wie erkennt man bitteschön Privatpersonen von Firmenkunden auseinander ?
Bzw. wo ist der Unterschied ? die Leute die in Firmen arbeiten sind ja wohl auch Privatpersonen.Oder kommt da die ganze Firma sagt "wir sind die Bäckerei Meier und wir hätten gerne alle was um 20 Euro"
Die Freizeitbörse hat vermutlich die Gutscheine and die Firma Bonshop verkauft.

2)Selbst Schuld wenn man keine Auflagen mit den Gutscheinen verbindet und die einfach "hergibt"

3)Ist der Kunde hier wohl im Recht - was kann der dafür, dass das Lokal und der Bonshop/die Freizeitbörse keinen Vetrag haben und wie oft der nach Punkt 2) ist nicht sein Problem.

4)was hat es mit der Sachbeschädigung auf sich, die angeblich auch noch stattfand ??

5)wenn ihr die Gutscheine eh als Werbeaufwand abgeschrieben habt stimmt auch die Rechnung des Lokales nicht......Werbeaufwand wird ja bekanntlich mit der Steuer verrechnet.

cheyenne (9.11.2007, 22:12)
Also ist es doch eine berechtigte Beschwerde.

ghillie (9.11.2007, 20:18)
der reinleger war offensichtlich bonshop. denn die ausgabe von firmengutscheinen an private ist schon ein starkes stück.

Chico (9.11.2007, 20:16)
Tja, jetzt wissen wir wenigstens, warum das so gelaufen ist. Auf jeden Fall ist die Beschwerde berechtigt, da milo Gutscheine gekauft hat und das Restaurant Probleme gemacht hat sie anzunehmen. Zwar ist der Wirt ebenfalls herein gefallen, ich hätte aber als Wirt auch keine 350 Euro gratis Gutscheine ausgegeben...

haunixweg (9.11.2007, 20:11)
Da scheint ein anderer der wahre Schuldige zu sein.


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