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Herr / FrauHerr Michael Molnar
PositionGeschäftsführer
der Firmas REAL Immobilienvermittlung GmbH
gibt zu diesem Beitrag:Man sollte ja glauben, dass eine Immobilienkanzlei, die zum Reich der Erste Bank gehört, einer der seriösesten Makler sein sollte. Weit gefehlt. Konkret habe ich die sReal mit dem Verkauf meiner Eigentumswohnung betraut. Zu meiner große Freude kam es auch tatsächlich zum Anbot eines Käufers. Der Kaufvertrag wurde errichtet und natürlich eine Honorarnote der sReal für erfolgreiche Vermittlung ausgestellt. So weit, so gut. Der Käufer hat jedoch seine Zahlungsverpflichtungen (Kaufvertrag vom 26.6., heute ist der 12.9.) nicht fristgerecht erfüllt, sodaß ich bis heute keinen einzigen Cent des Kaufpreises gesehen habe. Das hält die sReal aber nicht davon ab, mir eine "letzte Mahnung" zu senden für deren Vermittlungsprovision mit Verzugszinsen und Mahngebühren und der Drohung, in Kürze ohne weitere Warnung einen Rechtsanwalt mit der Eintreibung der Forderung zu beauftragen. Nicht nur, dass ein schlechter Käufer präsentiert wurde, versucht man eine "Forderung" einzuklagen, von der noch nicht einmal sicher ist, ob sie zu Recht besteht. Auf meine Darlegung der Fakten und meinen Hinweis, dass die Honorarnote natürlich bezahlt würde, wenn der Kaufvertrag erfüllt werden sollte, erfolgte erwartungsgemäß keine Antwort mehr. Dieses unverständliche Vorgehen einer Tochterfirma der größten österreichischen Bank irritiert mich doch sehr.
gepostet vonnick/pseudonym am 13.9.2006, 08:08
folgendes Statement ab:Sehr geehrter Kunde! Mit Email vom 12.09.2006 erhielten wir von Ihnen das erste Mal die Information, dass Sie den Kaufpreis noch nicht erhalten haben. Bis zu diesem Zeitpunkt war uns dieser Umstand nicht bewusst und haben Sie - zumindest nach unseren Unterlagen - auf unsere Zahlungserinnerungen nicht reagiert. Sollten wir hier einen Hinweis Ihrerseits doch erhalten haben, bedauern wir, diesen nicht berücksichtigt zu haben. Diese neue Information löste selbstverständlich bei uns einen Stopp der Mahnungen an Sie aus und eine entsprechende Information wird Ihnen zugestellt. Ergänzend dürfen wir anführen: Einerseits sind wir nicht in der Lage, eine Vorprüfung vorzunehmen, ob Käufer, die einen Kaufvertrag unterschrieben haben, dann auch tatsächlich bezahlen, andererseits sind Sie durch die treuhändige Abwicklung abgesichert. Sollte der Kaufvertrag durch die Nichtbezahlung des Käufers nun im Nachhinein doch nicht zustande kommen, so werden wir Ihnen selbstverständlich kein Honorar in Rechnung stellen und uns - wenn Sie uns weiterhin beauftragen - um eine neuerliche Vermarktung und den Verkauf Ihrer Liegenschaft bemühen. Mit freundlichen Grüßen s REAL Immobilienvermittlung GmbH

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