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| Stellungnahme des betroffenen Unternehmens | Zurück |
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| Herr / Frau | Herr Othmar Stary |
| der Firma (Abteilung) | Wiener Gebietskrankenkasse (Kundencenter Gasometer) |
| gibt zu diesem Beitrag: | Ich bin ein ruhiger Mensch, aber jetzt platzte mir der Kragen. Ich fragte, was sie machen würde, wenn ich jetzt den Raum verlassen würde und eine Minute später mit dem fertig ausgefüllten Formular wieder erscheinen würde. Schließlich könnte ich ja die Zeile selber ausfüllen und dann behaupten meine Frau hätte das geschrieben, die säße nämlich ums Eck im Auto.
Sie meinte dann nur, dass das Dokumentenfälschung wäre. Ich sagte, ob sie mir das dann auch nachweisen könnte???
Sie druckte dann irgend einen Wisch aus, den ich dann von meiner Frau zuhause unterschreiben lassen soll (mit dem eingetragenen Beanspruchungszeitraum) und ihn ihr dann faxen sollte. Mit dem Hinweis, dass ich es dann ja auch ausfüllen könnte verließ ich den Raum.
Also ich finde das einfach nur ärgerlich wenn man so behandelt wird.
Ich schrieb dann eine mail an das Kundencenter mit der Bitte dieses falsche Schild doch auszubessern. Bis heute habe ich leider keine Antwort erhalten.
Wieso heißt es dann Servicecenter wenn KEIN Service geboten wird?
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| gepostet von | Judge Dredd am 23.8.2006, 12:50 |
| folgendes Statement ab: | Wir bedauern den Vorfall von Hr. X (Name der Red. bekannt) in unserem Kundencenter Leopoldstadt sehr, möchten Ihnen aber auch unsere Sichtweise zu dieser Beschwerde mitteilen.
Frau X (Name der Red. bekannt) wurde ein Antrag auf Kinderbetreuungsgeld sofort nach Bekanntgabe der Entbindung per Post zugeschickt. Am 17.08.2006 kam Herr X zu uns in das Kundencenter Leopoldstadt um den Antrag auf Kinderbetreuungseld abzugeben.
Beim Eingang in den Verwaltungsbereich des Kundencenters weist ein Schild, auf einem Broschürenständer, auf eine Arbeitsgruppe "Kinderbetreuungsgeld" hin.
Bei der Abgabe des Kinderbetreuungsgeldantrages wurde Herr X informiert, dass der Beantragungszeitraum nicht ausgefüllt ist. Eine Entgegennahme des Antrages wurde nie verweigert.
Da der Zeitraum nur vom Antragsteller selbst bestätigt werden darf, wurde dem Kunden angeboten, den Antrag entweder mitzunehmen oder den Antrag bei uns zu lassen. Er könne das notwendige Formblatt mitnehmen und von Frau X bestätigen lassen. Es wurde ihm angeboten, dieses vorbei zu bringen oder zu faxen. Letzteres wurde von Herrn X auch angenommen.
Die Behauptung, er könne das Formular außerhalb des Kundencenters oder zu Hause selbst ausfüllen und unterschreiben, ist korrekt, doch in solchen Fällen sind wir immer auf die Ehrlichkeit unserer Kunden angewiesen. (Der Beantragungszeitraum darf laut einer Weisung vom BMSG nur vom Antragsteller persönlich ausgefüllt werden. Dieser Punkt führt leider sehr oft zu Konflikten mit unseren Kunden, läßt sich aber nicht vermeiden, denn sollte es zu einer Rückforderung des Kindergeldes kommen würden hier juristische Probleme entstehen.)
Am 17.08.2006 um 13:28 erhielten wir das ausgefüllte und unterschriebene Formblatt per Fax. Am selben Tag noch um 13:53 langte ein Fax, mit der Bitte den Erhalt des Formblattes zu bestätigen, bei uns ein.
Unsere Mitarbeiterin verständigte sofort nach Bearbeitung des Antrages Frau X und bestätigte telefonisch den Erhalt des Formblattes.
Ein Mail, betreffend einer Ausbesserung eines Schildes, ist bei uns leider nicht eingelangt. Wir werden aber selbstverständlich eine Verbesserung der Beschilderung überprüfen.
Am 18.08.2006 wurde eine Bestätigung über die Höhe und die Dauer des Kinderbetreuungsgeldes zur Post gegeben.
Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen auch gerne telefonisch zur Verfügung und zeichnen
mit freundlichen Grüßen
Othmar Stary
Wiener Gebietskrankenkasse
Kundencenter Gasometer
1110 Wien, Guglgasse 8
Telefon (01) 60122/87903
Telefax (01) 60122/87940
othmar.stary@wgkk.at
www.wgkk.at |
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