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| Stellungnahme des betroffenen Unternehmens | Zurück |
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| Herr / Frau | Herr Robert Pfeffer |
| Position | Bereichsleiter Vertrieb |
| der Firma (Abteilung) | Mischek Bauträger Service GmbH (Vertrieb) |
| gibt zu diesem Beitrag: | Hallo zusammen,
Ich habe mir im November 2005 eine Eigentumswohnung bei der Wienerberg City gekauft.
Vor Vertragsunterzeichnung wurde mir von einem der Mischek Verkäufer zugesagt, dass ich sowohl den in der Wohnanlage vorhandenen Pool als auch das Fitnessstudio nutzen könnte, jedoch hat sich das nachträglich als unwahr herausgestellt.
Da stellt sich die Frage, ob man in dieser Art und Weise ein Verkaufsgespräch führt indem man den Wohnungsinteressenten belügt.
Die Wohnung wurde mir dann im März 06 mit einigen Mängeln übergeben.
In der Grundausstattung ist beispielsweise die Verfliesung des Badezimmers inkludiert.
Aber von einer professionellen Verlegung kann man hierbei nicht sprechen da relativ großflächig, lückenhaft verfugt wurde.
1 Monat später wurde der - "ich nenne es mal pfusch" - dann behoben.
Weiters habe ich die Firma Mischek mit der Erstellung einer Rigipswand beauftragt, die ebenfalls Mängel aufwies da schon nach einigen Tagen die sogenannte Dehnungsfuge eingerissen ist.
Ich möchte anmerken dass ich für die Erstellung der Raumtrennung einen überhöhten Preis bezahlt habe.
Jedoch wollte ich, dass die Wohnung schnellstmöglich und vor allem professionell fertiggestellt wird.
Natürlich habe ich mehrmals die Geschäftsleitung darauf hingewiesen, dass ich den Schaden so nicht akzeptieren werde.
Die Chefitäten fanden es aber nicht der Mühe Wert, sich meiner Anliegen anzunehmen und so ist meine Wohnung trotz der im Übergabeprotokoll festgehaltenen Schäden bis dato nicht ordnungsgemäß fertiggestellt.
Mittlerweile ist es Ende Juli, also immerhin 4 Monate später und ich habe trotz mehrmaligen Urgierens keine Stellungnahme seitens Mischek erhalten.
Ich werde diese Angelegenheit jetzt an meinen Anwalt weiterleiten.
Denn anscheinend ist Mischek nicht daran interressiert seinen Kunden einen angemessenen Kundenservice zu bieten.
Ich empfehle jedem Interessenten einer Mischek Eigentumswohnung, vorab eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen!
grüsse |
| gepostet von | Kenny_Keskin am 28.7.2006, 08:17 |
| folgendes Statement ab: | Sehr geehrte Frau und Herr Mucha.
Vielen Dank für die Übermittlung dieses Postings, zu dem wir gerne nachstehend Stellung nehmen möchten.
Ohne konkrete Angabe darüber, um welchen Kunden und um welche Wohnung es sich handelt, können wir leider auch nicht konkret Stellung zu den einzelnen Vorwürfen nehmen.
Folgende Punkte möchten wir aber doch grundsätzlich aufgreifen:
Es wurde mit Sicherheit keinem Kunden zugesagt, dass "der
vorhandene Pool und das Fitnessstudio genutzt werden kann". Dies kann schon deshalb nicht sein, da sich diese Einrichtungen gar nicht auf unserer Liegenschaft befinden. Außerdem gibt es Vertragswerke (Kaufvertrag, Ausstattungsbeschreibungen, etc .......), die selbstverständlich jeder Kunde kennt und unterfertigt und in diesen Unterlagen wird nichts derartiges ausgesagt.
Sonderwünsche werden grundsätzlich nicht durchgeführt und danach zu "willkürlichen, überhöhten" Preisen in Rechnung gestellt, sondern schriftlich offeriert. Wird dieses Offert sachlich (d.h. inhaltlich und materiell) durch Annahme / Unterschrift akzeptiert, ist uns unverständlich, im nachhinein darüber Beschwerde zu führen.
Dass Mängel auftreten können, möchten wir gar nicht in Abrede stellen. Um die Behebung dieser sind wir ständig bemüht und auch verpflichtet.
Mit freundlichen Grüßen
Mischek Bauträger Service GmbH
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