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| Stellungnahme des betroffenen Unternehmens | Zurück |
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| Herr / Frau | Herr Michael Polasek |
| Position | Geschäftsführer |
| der Firma | Österr. Mieter- u. Wohnungseigentümerbund |
| gibt zu diesem Beitrag: | Als Mitglied des ÖMB habe ich am 02-06-2005 um die Überprüfung der Betriebskosten für die Jahre 2002/03/04 gebeten. Fr. Mag. Schach. nahm sich der Sache an.
Auf meine Urgenz vom 26.09.05 wurde mir mitgeteilt daß sich Fr. Dr. Schleif. mit dem Fall befasse.
Vorletzter Satz: Ich werde Sie über den Fortgang auf dem laufenden halten.
Am 10.10.05 wurde ein Antrag bei der MA 16 gestellt, wofür Fr. Dr. Schleif. von mir bevollmächtig wurde. Dies war die letzte Stellungnahme des ÖMB.
Auf meine heutige Nachfrage wurde mir mitgeteilt: Dr. Schleif. ist schon lange nicht mehr hier.
Meine Frage an den ÖMB: Wozu bezahle ich seit jahrzehnten Mitgliedsbeitrag? Nennen Sie das Kundendienst ? Im Sande verlaufen lassen ?
Ich erbitte mir, eine zufriedenstellende Stellungnahme. |
| gepostet von | Stranger am 17.2.2006, 12:51 |
| folgendes Statement ab: | Sehr geehrte(r) Frau/Herr STRANGER!
Vorerst bedanke ich mich sehr herzlich bei Barbara Mucha Media, die uns Ihren Eintrag auf der Konsumentenplattform weitergeleitet hat, um dazu Stellung nehmen zu können.
Aufgrund Ihrer anonymen Darstellung im Forum (obwohl Sie unsere Juristen beinah beim vollen Namen nannten), ist es mir leider nicht möglich, Sie persönlich zu kontaktieren, bzw. konkret zu Ihrem Akt Stellung zu nehmen.
Um Ihnen die Vorgangsweise einer Betriebskostenüberprüfung zu verdeutlichen, erkläre ich Ihnen die hiezu notwendigen Schritte:
Aus Ihrem Eintrag ist zu entnehmen, dass Sie am 2. 6. 2005 den ÖMB um die Überprüfung der Betriebskosten ersucht haben. Eine Überprüfung der Betriebskosten ist im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft möglich. Hiebei möchte ich den äußerst moderaten Jahresmitgliedsbeitrag in Höhe von € 38,- betonen!
Den meisten Mitgliedern ist es nicht bewusst, dass so eine Überprüfung mit Interventionen, Telefonaten und unzähligen Berechnungen verbunden ist.
Wenn eine außergerichtliche Einigung mit den Hausver-waltungen/ Eigentümern nicht erzielt werden kann, stellt der ÖMB für seine Mitglieder einen Antrag bei der Schlichtungsstelle.
Auch hier muss ein Antrag individuell abgestimmt werden, dessen Länge oft mehrere Seiten betragen kann.
Die weitere Vorgangsweise liegt in den Händen der Schlichtungs-stelle. Es obliegt dieser Stelle, ob bzw. wann eine Verhandlung ausgeschrieben wird. Auf diese Dinge haben Organisationen wie der ÖMB keinen Einfluss. Wenn Verhandlungen ausgeschrieben werden, so werden Sie vor der Schlichtungsstelle vertreten bzw. wenn Stellungnahmen abzugeben sind, so werden die Unterlagen - oft Konvolute von 40-50 Seiten - überprüft und es werden entsprechende Stellungnahmen verfasst! Und das zu einem Jahresbeitrag von € 38,-.
Liebe(r) Frau/Herr Strager, meine Frage an Sie: "Wo haben sie diese Leistung um € 38,-/Jahr?" Wieviel kostet Ihnen eine Stunde in einem Fachbetrieb Ihrer Wahl???
Ich lehne es kategorisch ab, dass Dinge im Sande verlaufen, denn die jährlichen beachtlichen Erfolge, die wir für unsere Mitglieder, für einen Jahresbeitrag in Höhe von € 38,- erzielen, bestätigen unsere gute Arbeit.
Ich würde es sehr schätzen, wenn Anliegen der Mitglieder direkt an mich herangetragen werden und ich nicht erst nach Wochen anonym über ein Forum, davon erfahre. Ich erwarte mir eine persönliche Kontaktaufnahme, da ich in Hinkunft nicht mehr bereit bin, auf diese Weise mit Ihnen zu korrespondieren.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Michael Polasek
Geschäftsführer |
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