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| Stellungnahme des betroffenen Unternehmens | Zurück |
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| Herr / Frau | Herr Der Ombudsmann |
| der Firma | Österreichische Post AG |
| gibt zu diesem Beitrag: | Wird eine berechtigte Beschwerde (Briefzustellung) vom Ombudsmann der Post nicht mehr zur Kenntnis genommen ??
Bis dato fand man es nicht einmal der Mühe wert, ein eingeschriebenes Mail (Beleg ist vorhanden), zur Kenntnis zu nehmen.
Der Webmaster
Zur Erläuterung für User, die das noch nicht wissen: Es gibt bei manchen Anbieter (z.B. www.gmx.at) die Möglichkeit, eingeschriebene Mails zu schicken, für die man dann auch eine Bestätigung erhält. Das Service ist kosten pflichtig.
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| gepostet von | bigschurli am 25.10.2005, 12:18 |
| folgendes Statement ab: | Danke für die Gelegenheit zur Stellungnahme.
Selbstverständlich nehmen wir im Post-Kundenservice jede, aber auch wirklich jede Frage, Anregung oder Beschwerde zur Kenntnis.
Das ist unser Tagesgeschäft, das wir sehr ernst nehmen, weil es uns permanent hilft unsere Arbeitsprozesse zu verbessern.
Zu dem mit ep gezeichneten Vorwurf folgender Vorschlag:
Bitte senden Sie eine kurze Sachverhaltsdarstellung mit Unterlagen an ombudsmann@post.at.
Wir sehen uns gerne diese Beschwerde, so wie alle übrigen auch, genau an und unsere Kundin bzw. unser Kunde erhält Nachricht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Post-Ombudsmann |
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