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Herr / FrauHerr Harald Lokotar
der Firma (Abteilung)ÖAMTC (Servicestelle und Qualitätsmanagement)
gibt zu diesem Beitrag:Neulich ließ ich mein Fahrzeug beim ÖAMTC in Baden überprüfen. Der Gutachter erwies sich als sehr unhöflich und sprach mich während der ganzen Überprüfung mit dem "Du" Wort an. Dies sollte aber eigentlich nicht zu meinem Problem werden. Die Herren vom ÖAMTC stellten ihrer Meinung nach Gefahr im Verzug wegen des linken Spurstangengelenkes fest (... es hatte Spiel). Dies hatte zur Folge, dass ich das Pickerl erst nach einer erneuten Überprüfung bekommen hätte. Bei der Überprüfung meines Fahrzeuges vor zwei Jahren war derselbe Fehler beim rechten Spurstangengelenk aufgetreten. Der damalige ÖAMTC-Techniker gab mir das Pickerl und riet mir, einen baldigen Wechsel des Gelenkes zu veranlassen. Nun verunsicherte mich diese unterschiedliche Vorgehensweise der ÖAMTC-Techniker. Am selben Tag der diesjährigen Überprüfung beim ÖAMTC fuhr ich dann in meine Marken-Fachwerkstätte und ließ das Fahrzeug neuerlich Ä57a überprüfen. Die Herren in dieser Werkstätte tauschten das Gelenk aus, meinten aber auch, dass sicher keine Gefahr im Verzug bestanden hätte. Ich rief bei der Landesleitung des ÖAMTC an. Der Herr in der Qualitätssicherung war weder an meinem Namen noch dem Stützpunkt interessiert und meinte, dass es in solchen Fällen im Ermessen des Begutachters liege, mir das Pickerl zu geben oder nicht. Fragwürdig ist für mich jedoch: 1.) Wie einerseits meine Marken-Fachwerkstatt und der ÖAMTC eine so unterschiedliche Meinung haben können. 2.) Bei dem fast gleichen Vorfall von ÖAMTC -Technikern so unterschiedlich reagiert wird. Ich erkenne hier meiner Meinung nach eine gewisse Willkür, der ich mich bei einer erneuten Überprüfung meines Fahrzeuges nicht aussetzen möchte.
gepostet vondrschiwago am 26.8.2005, 11:49
folgendes Statement ab:Ä 57 a Überprüfung Vorerst darf ich mich sehr herzlich dafür bedanken, dass diemucha dem Club die Möglichkeit einräumt, auf die Fragen des Kunden und dessen Kritik näher eingehen zu dürfen. In diesem Zusammenhang darf ich Ihnen versichern, dass wir Anregungen unserer geschätzten Clubmitglieder immer dankbar zu 100 Prozent ernst nehmen und uns - unserem zentralen Vereinszweck und Selbstverständnis entsprechend - immer bemühen, sämtliche Services im Sinne und zum Vorteil der Mitglieder nach Möglichkeit zu optimieren und zu verbessern. Zum konkreten Fall: Als der Herr bei der ÖAMTC Qualitätssicherung anrief, wurde ihm selbstverständlich angeboten, eine Nachkontrolle durchzuführen. Leider war das - seiner Auskunft nach - nicht mehr möglich, da dieser Teil schon erneuert wurde. Darüber hinaus darf ich weiters anmerken: · Der Mängelkatalog und die Prüfpositionen im Rahmen der Ä57a-Pickerl-Überprüfung werden nicht vom ÖAMTC, sondern seitens der Behörde österreichweit vorgegeben. Dies gilt für alle vom Staat Österreich ermächtigten Prüfstellen, so auch für den ÖAMTC. · Bezüglich der ÖAMTC-Auskunft über „Gefahr im Verzug“, darf ich Ihnen den Auszug des Mängelkatalogs zur wiederkehrenden Begutachtung gem. Ä57 a KFG (4. überarbeitete und ergänzte Neuauflage September 2004) anführen: Leichter Mangel Spiel nahe der Toleranzgrenze Staubmanschetten leicht eingerissen oder porös Schwerer Mangel Spiel über der Toleranzgrenze Staubmanschetten fehlen oder stark beschädigt Gelenk schwergängig oder stark ausgeschlagen Gefahr im Verzug Gefahr des Lösens der Verbindung Ungenügende Sicherung Die Nichteinhaltung der vom Gesetz vorgeschriebenen Richtlinien kann den Entzug der Ermächtigung sowie strafrechtliche Maßnahmen zur Folge haben. Der ÖAMTC führt alle Kfz-Überprüfungen kompetent, seriös und objektiv durch - ohne kommerzielle Reparaturinteressen! Für weitere Fragen stehe ich selbstvertändlich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Harald Lokotar Servicestelle und Qualitätsmanagement
 Kommentare

haunixweg (1.12.2007, 11:26)
@bmmk
"Weil buchhalterisch ist das fast unmöglich!!"

Wieso?


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