Home
Firmenreaktionen
Gästebuch
 Stellungnahme des betroffenen UnternehmensZurück 
Herr / FrauFrau Andrea Setik
der FirmaD.A.S.-Österr. Allg. Rechtsschutz-Versicherungs-AG
gibt zu diesem Beitrag:Die ganze Sache fing damit an, dass mich ein „lieber“ Mitmensch geklagt hat, wegen etwas, das ihn seit 2000 an mir stört. Zu dieser Zeit war ich bei der D.A.S rechtsschutzversichert. Habe aber im Aug. 2002 die Versicherung gewechselt, und bin zu der ARAG gegangen. Na ja, wer übernimmt jetzt meinen Fall? Ich dachte erst, das macht die ARAG. Aber nein, die macht es doch nicht, da ich zur Zeit des Schadensfalles noch nicht dort versichert war - leuchtet mir ein, also ging ich zur D.A.S. Aber jetzt kommts: Die übernimmt es auch nicht, weil die Kündigung schon länger als 1 jahr zurückliegt. Toll! jetzt frage ich mich: wozu brauche ich Rechtsschutzversicherungen. Wenn ich mir das Geld spare, bin ich ja besser dran. Oder etwa nicht?
gepostet vongani am 9.9.2005, 09:44
folgendes Statement ab:Wir danken für die Möglichkeit zur Sachverhaltsdarstellung, um auf die Meldung veröffentlicht am 9.9.2005 unter „gani“ Stellung nehmen zu können. Der betreffende Herr war mit einer Firmen-Rechtsschutzversicherung von 1992 bis 1.8.2002 bei der D.A.S. rechtsschutzversichert gewesen. Die Auflösung des Rechtsschutzvertrages geschah auf Wunsch unseres Versicherungsnehmers. Die diesem Rechtsschutzvertrag zugrunde liegenden Rechtsschutzbedingungen (ARB 88 Art.7.2.5) beinhalten, dass Versicherungsfälle, die dem Versicherer später als 1 Jahr nach Beendigung des Versicherungsvertrages gemeldet worden sind, nicht mehr vom Versicherungsschutz eingeschlossen sind. Der Sinn dieser Bestimmung ist, dass der Versicherer nach Beendigung des Versicherungsvertrages nicht unbegrenzt mit einer Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen rechnen muss. Mit Schadenmeldung vom 29.8.2005 hatte uns der Herr informiert, dass er von einem seinerzeitigen Kunden auf Rücktritt eines Werkleistungsvertrages geklagt worden war (Werkerbringung Februar 2000). Den oben erwähnten Rechtsschutzbedingungen entsprechend wurde von der zuständigen Sachbearbeiterin mit Schreiben vom 31.8.2005 darauf hingewiesen, dass für diesen Prozess wegen Ablauf der Nachhaftung kein Versicherungsschutz besteht. Auch eine nochmalige Überprüfung der gesamten vorliegenden Unterlagen (Klage, Einspruch, etc…) hat zu keinem anderen Ergebnis geführt. Die in den Rechtsschutzbedingungen vorgesehene Nachhaftung war in diesem Fall bei weitem überschritten gewesen. Wir verbleiben mit freundlichen Grüßen Ihr D.A.S. RechtsService

© 2000-2026 - Barbara Mucha Media Ges.m.b.H. - Mediadaten
Jede Veröffentlichung, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlages.
Das Copyright für den Titel DIE MUCHA liegt ausschließlich bei der Barbara Mucha Media Ges.m.b.H.