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| Stellungnahme des betroffenen Unternehmens | Zurück |
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| Herr / Frau | Kleinanzeigen-Team Kleinanzeigen-Team |
| der Firma (Abteilung) | Geizhals Preisvergleich Internet Services AG (Kleinanzeigen, www.geizhals.at/kleinanzeigen) |
| gibt zu diesem Beitrag: | Dem Homepagebetreiber geizhals.net/kleinanzeigen scheint es tierischen Spaß zu machen, Inserenten zu ärgern, indem die Inserate gelöscht werden. Hierbei beruft man sich auf die Geschäftsbedingungen. Die Beurteilung von deren Sinnhaftigkeit überlasse ich dem geschätzten Leser.
Letzter Vorfall von zweien:
Ich wollte den Verkauf von 3 Eigentumswohnungen inserieren.
Zwei davon besitzen (welch eine Tragik für Geizhals) die gleiche Quadratmetergröße. Obwohl es sich einmal um ein Büro und das andere Mal um eine Wohnung handelt, welche zudem noch stark unterschiedliche Preise aufweisen.
Trotz Hinweis wird dies für das gleiche Objekt gehalten und mit dem Argument Mehrfachinserierung gelöscht. Obwohl die teurere Wohnung zuletzt inseriert wurde, meint man, ein gesenkter Preis rechtfertigt kein weiteres Inserat.
Hinweise darauf werden als Verleumdung und unwahre Behauptungen abqualifiziert.
Gemäß Geschäftsbedingungen darf man auch nicht 3 verschiedene Wohnungen inserieren (weil oh Tragik, sich diese an der gleichen Adresse befinden). Vielleicht würde es an der erlauchten Entscheidung von Geizhals liegen, welche davon man inserieren darf. Oder gilt man als Besitzer von 3 Wohnungen als Großkapitalist, dessen Inserat sofort zu löschen ist?
Da ich an verschiedenen Stellen inseriert habe, weiß ich, dass man auf Geizhals gerne verzichten kann, da Geizhals am Echo ohnehin nur ca. 6 % Anteil hatte. Ein verschmerzbarer Wert.
Obwohl die Dienstleistung von Geizhals kostenlos ist, wäre es sinnvoller, diese zu unterlassen, statt damit Leute zu ärgern.
Oder es wäre zumindest erforderlich, die Geschäftsbedingungen (welche als Sündenbock herhalten müssen), an die Realität anzupassen.
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| gepostet von | Helmutf am 29.8.2005, 08:30 |
| folgendes Statement ab: | Hallo,
Der Inserent hat bei uns zwei Anzeigen (siehe unten) eingetragen. Das zweite Inserat ist bis auf einen gesenkten Preis inhaltlich gleich oder ergänzend. Man kann in den beiden Inseraten nicht eindeutig erkennen, dass es sich definitiv um zwei verschiedene Wohnungen handelt; laut den Inseratstexten könnte es sich um dieselbe Wohnung handeln.
Inserate, in denen idente oder sehr ähnliche Artikel (auch geändert, mit gesenkten Preisen, Korrekturen, Ergänzungen, ...) in verschiedenen Inseraten angeboten werden, werden bei uns laut Nutzungsbedingungen http://www.geizhals.at/kleinanzeigen/?faq=1, die beim Eintragen jedes Inserates verbindlich akzeptiert werden müssen, als Mehrfacheintrag gewertet und sind innerhalb eines Zeitraumes von 10 Tagen nicht erlaubt.
Der Inserent hat also bezüglich des Inserates vom 26.08.2005, 11:12 Uhr eine Mail von uns erhalten, in der er von uns genau darauf hingewiesen wurde.
Wie in dieser Mail vorgeschlagen, hätte er beispielsweise seine zweite Wohnung völlig problemlos als Zusatztext zum ersten Inserat eintragen können. Oder er hätte die Inserate so formulieren können, dass weder wir, noch Leser, die uns das Inserat als Mehrfacheintrag gemeldet haben, Zweifel daran gehabt hätten, dass es sich um dieselbe Wohnung handelt. Das hat er alles nicht getan; er hat uns stattdessen am Frei, 26 Aug 2005, 18:41:38 eine Mail gesendet, auf die wir wie folgt geantwortet haben:
######## Beginn der Mail von uns an den Inserenten vom Frei, 26 Aug 2005. 20:52:46
„Hallo,
Erklären Sie mir mal, wenn man 2 VERSCHIEDENE Wohnungen mit zufällig gleicher Größe hat, was da als mehrfach angesehen wird???“
Die Inseratstexte lauteten:
Eigentumswohnung oder -Büro 94 m2
26.08.2005, 11:12 Uhr
Eigentumswohnung 94 m2 (ehemaliges Firmenbüro)
Viele Besonderheiten!
Ruhelage, beste Infrastruktur und Verkehrsanbindung.
Anfrage per E-mail: xxx
VP 119.900,-
Eigentumswohnung 94 m2 möbliert
26.08.2005, 10:23 Uhr
Möblierte Eigentumswohnung 94 m2 zu verkaufen. Viele Besonderheiten!
Ruhelage. Top-Infrastruktur und Verkehrsanbindung.
Fordern Sie Info an unter E-mail: xxx
Ergänzung am 26.08.2005, 10:24 Uhr:
VP 139.900,-
Und in Punkt 5.) der Nutzungsbedingungen steht folgendes:
Darf ich mein Inserat auch mehrfach eintragen?
Nein.
Auch nicht verändert, aktualisiert, umformuliert, ergänzt oder auszugsweise.
Auch nicht, wenn es sich um verschiedene, aber sehr ähnliche, Artikel
handelt.
Was auf Ihre beiden Inserate eindeutig zutrifft. Das Inserat vom 26.08.2005, 11:12 Uhr war daher laut Nutzungsbedingungen zu entfernen.
„Oder ist Ihnen nicht der verschiedene Preis und der abweichende Anbotstext aufgefallen?“
Aus Punkt 5 der Nutzungsbedingungen:
Änderungen, gesenkte Preise, Korrekturen, Ergänzungen, Nachträge, zusätzliche Artikel, einzelne Artikel verkauft, etc... können Sie dem Inserat unter "Anzeige ändern" in der Detailansicht der Anzeige hinzufügen.
Ein gesenkter Preis rechtfertigt also kein weiteres Inserat ansonsten großteils gleichen Inhaltes.
„Bei Ihnen gibt es anscheinend nur Leute, welche nur dazu da sind, sich als allwissend aufzuspielen und andere zu ärgern.“
Wir halten uns nur an die Nutzungsbedingungen. Übrigens wurde uns Ihr Inserat innerhalb kurzer Zeit von mehreren Lesern als Mehrfacheintrag gemeldet.
„Nachdem ich dieses Verhalten nun schon zum zweitenmal erlebt habe...“
Im Inserat vom 07.07.2005, 13:13 Uhr haben Sie folgendes veröffentlicht:
"Weitere Wohnungen (preisgünstiger) vorhanden."
Und damit - wie wir Ihnen auch mitgeteilt haben - gegen die Punkte 4.c.) und 2.i.) der Nutzungsbedingungen, die Sie beim Eintragen Ihrer Inserate rechtsverbindlich und ausdrücklich akzeptiert haben, verstoßen.
„seien Sie versichert, diesmal kommt das ins Internet“
Mit Veröffentlichung von Verleumdungen und unwahren Behauptungen wäre ich sehr vorsichtig.
MFG, das Kleinanzeigen-Team.
######## Ende der Mail
Das nächste, was wir dann diesbezüglich gehört haben, war die Mail von DieMucha, wo wir erfahren haben, dass der Inserent hier Behauptungen veröffentlicht hat, die so nicht den Tatsachen entsprechen:
"scheint es tierischen Spaß zu machen, Inserenten zu ärgern" - Diese Unterstellung weisen wir aufs Schärfste zurück.
"Trotz Hinweis wird dies für das gleiche Objekt gehalten" - Der Hinweis erfolgte hinterher per Mail an uns, und nicht im Inserat.
"Obwohl die teurere Wohnung zuletzt inseriert wurde" - Auch das ist falsch. 26.08.2005, 10:23 Uhr: VP 139.900,-, 26.08.2005, 11:12 Uhr: VP 119.900,-
"Hinweise darauf werden als Verleumdung und unwahre Behauptungen abqualifiziert." - Ebenfalls unwahr, wie man oben lesen kann.
"Gemäß Geschäftsbedingungen darf man auch nicht 3 verschiedene Wohnungen inserieren" - Wieder falsch. Man kann problemlos mehrere verschiedene Wohnungen inserieren, solange man diese in den Inseraten eindeutig als verschiedene Wohnungen erkennt.
MFG, das Kleinanzeigen-Team. |
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