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| Stellungnahme des betroffenen Unternehmens | Zurück |
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| Herr / Frau | Herr Paul Lakner |
| der Firma | Europäische Reiseversicherung AG |
| gibt zu diesem Beitrag: | nach beendigung einer 2 monatigen weltreise gaben wir in tahiti unser gepäck bei air new zealand auf. nach dem einchecken ist die kontrollperson nach optischen abmessen daraufgekommen, dass mein handgepäck im gegensatz zu dem der insulaner, die bis zu 3 mal grösser waren, kein handgepäck ist und ich es regulär aufgeben musste. das ganze gepäck wurde bis wien - über los angeles-london bis wien durchgecheckt. wie jeder transitreisende weiss, muss in den usa jedes gepäckstück abgeholt und neu eingecheckt werden. es darf auch nicht verschlossen werden. lange rede kurzer sinn: in wien fehlte genau diese tasche.
meldung beim lost and found schalter (allerdings mittlerweile bei aua, da der letzte flug london wien mit aua durchgeführt wurde). nach einer woche kam die halbe tasche per post zuhause an. die fehlenden gegenstände hatten in summe einen wert von ca. 2500 euro. nach der versicherungsmeldung begann die eigentliche odysee. die europäische reiseversicherung warf mir vor, nicht sofort eine schadensmeldung über den fehlenden inhalt gemacht zu haben (haha- wie denn, wenn die tasche noch gar nicht da war und den verlust der ganzen tasche wurde ja gemeldet) nach nochmaliger urgenz und sachverhaltsdarstellung bekam ich die antwort, dass die tasche eigentlich keine tasche, sondern eine verschliesbare metallische box hätte sein müssen um eventuelle versicherungsleistungen in anspruch nehmen zu können. bei diesen stand habe ich mit dem verlust ohne finanziellen ausgleich zufriedengegeben, da von dem zuständigen herrn der versicherung keinerlei anstallten gemacht wurden, die sache auch nur irgedwie zu regeln. seit dieser zeit, habe ich gott sei dank bei reisen nur mehr kleinere vorkommnisse gehabt, die ich nie einer versicherung gemeldet hätte und mir auf diesen weg versicherungsprämien erspart.
warnung nur vor versicherungspaketen der europäischen reiseversicherung, die sowieso bei den meisten kreditkarten inkludiert sind und wenn nicht, es sich sowieso nicht auszahlt, die prämien zu bezahlen wenn man das kleingedruckte liest. es ist sicher besser investiert, wenn man an einen strand einige biere trinkt. GROSSE AUSNAHME ÖAMTC WELTREISESCHUTZ - wenn er nicht über die europäische reiseversicherung abgewickelt wird. ps: der ehrliche dieb am amerikanischen zoll soll sich videokamera, camcorder und alles andere behalten und sich noch jahrelang daran erfreuen, nur mir die mini dvds und speicherkarten per nachnahme zurückschicken.
mnfg kollmit |
| gepostet von | kollmit am 27.5.2005, 12:34 |
| folgendes Statement ab: | Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Kunde / sehr geehrte Kundin "Kollmit":
Mangels konkreter Informationen über den richtigen bzw. vollständigen Namen oder eine Schadennummer besteht für uns leider
nicht die Möglichkeit, den vermeintlich existierenden Schadenakt zu diesem Fall einzusehen.
Statt einer Bezugnahme auf die sonst aus unseren Unterlagen belegbaren Fakten bleibt uns insoweit nur die Möglichkeit eines
allgemeinen Statements zu Fluggepäckschäden.
Für alle bei uns versicherten Schäden finden die jeweils gültigen Versicherungsbedingungen der Europäischen Reiseversicherung AG Anwendung,
die Gegenstand der abgeschlossenen Polizze sind.
Zu beachten ist bei eingechecktem Reisegepäck, dass bestimmte im Versicherungsvertrag benannte Wertgegenstände nur dann versichert sind,
wenn sie in einem versperrten Behältnis aufgegeben werden. Eine Vorschrift, grundsätzlich verschließbare metallene Boxen als Reisegpäck zu verwenden, gibt es jedoch nicht!
Bei Reisen in die USA oder von den USA nach Europa ist damit zu rechnen, dass aufgrund der gesteigerten Sicherheitsvorkehrungen Reisegepäck nur unversperrt eingecheckt werden darf und daher Wertgegenstände in jedem Fall ins Handgepäck mitgenommen werden
müssen. Vor Abflug sollte man sich daher im Reisebüro über die sicherheitstechnischen Vorschriften für die jeweilige Reise informieren.
Im Falle einer Ablehnung eines Schadenfalles steht es selbstverständlich jedem betroffenen Kunden frei, die Ablehnung durch Kontaktaufnahme mit uns nochmals zu hinterfragen und etwaige Missverständnisse entweder in einem persönlichen Gespräch mit uns oder
aber schriftlich zu klären.
Derartigen Eingaben wird in jedem Einzelfall nachgegangen; kundenorientierte Lösungsmöglichkeiten stehen dabei auch für uns im Vordergrund des Interesses und kein Schadenfall wird von uns ohne ausführliche Begründung abgelehnt.
Wir bedauern daher sehr, dass Herr/Frau "Kollmit" druch das Kritikschreiben abschließend den Eindruck vermittelt hat, dass Reiseversicherungen unnötig sind. Die Masse an Schadenfällen zeigt vielmehr, wie absolut wichtig es gerade in der heutzutage sehr
mobilen Gesellschaft ist, auf Reisen gut und kompetent versichert zu sein. Allein die unter Umständen notwendige Rückholung von Reisenden aus dem Ausland mit einem Ambulanzjet kann finanziell sehr schnell Summen erreichen, die für einen Nicht-Versicherten
ein existenzbedrohendes Ausmaß darstellen würden.
In der festen Überzeugung, mit unseren Produkten unsere Kunden für Reisen gut und umfassend abzusichern und dabei transparente und faire Bedingungen zugrunde zu legen, verbleiben wir
mit freundlichen Grüßen
Paul Lakner
Leitung Marketing |
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