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 Stellungnahme des betroffenen UnternehmensZurück 
Herr / FrauHerr Alexander Wodniansky
PositionGeschäftsleitung
der Firma (Abteilung)Peugeot Autohaus GmbH (Geschäftsleitung)
gibt zu diesem Beitrag:Die unglaubliche Geschichte beginnt im Juni 2004. Wir entschlossen uns einen fabrikneuen Peugeot 307 CC (Cabrio) in voller Ausstattung bei der Peugeot Autohaus GmbH, 1100 Wien Triester Straße 50A um 29.500.- zu kaufen. Nach ca. 450 Km machten wir erstmal Bekanntschaft mit dem Katastrophenschutz der Gemeinde Wien, da bei dem Fahrzeug das Benzin ausfloss. Beim Öffnen des Verdecks, knackte es extrem laut. Der Verkäufer wurde darauf hingewiesen und erklärte, dass sich dies erst einschleifen müsste. Ist ja NEU. Denkste, eine Woche später verbog sich die Mechanik. Die Reparatur verlief so, dass wir uns die Seitenabdeckungen selbst montieren mussten, weil Sie einfach im Kofferraum zur Montage vergessen wurden. Die Mängelliste wurde ellenlang. Im März 2005 war das Fahrzeug nun wieder wegen einiger Mängel in der Werkstatt. Nach DREI Wochen Werkstattaufenthalt und insgesamt 300 KM Probefahrt, wurden die Mängel teils behoben und weitere hinzugefügt. Die Stoßstange sowie ein Ledersitz wurden zerkratzt und freundlicherweise auch schriftlich bestätigt. Das Fahrzeug wurde "Sau dreckig" und beschädigt retourniert. Da wir Aufgrund der bisherigen Mängelliste davon ausgehen können, dass das Fahrzeug für Mängel anfällig ist begehrten wir Austausch des Fahrzeuges. Der Austausch wurde von der Geschäftsführung der Peugeot Autohaus GmbH vehement verweigert. Als Angebot hat man uns gesendet man würde das Fahrzeug für 20.000.- (9.500.- Wertverlust in 9 Monaten mit 4.500 Km und optisch einwandfreien Zustand) zurückkaufen und das sei schon mehr als entgegenkommend. So bleibt uns trotz unserer intensiven Bemühungen zur Lösung nur übrig, das Unternehmen auf Vertragswandlung zu klagen. Wandlung bedeutet, mangelhaftes Fahrzeug gegen Erstattung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsgebühr retour. Tja, der Löwe ist zwischenzeitlich schwach geworden. Er lässt sich nun nur mehr gelegentlich starten. Ein schriftlich zugesagtes Servicepaket von der Peugeot Autohaus GmbH wurde uns bis heute nicht überreicht, obwohl gegenüber den Medien die Übergabe kommuniziert wurde. Alle Mitarbeiter mit denen wir zu tun hatten waren echt bemüht. Doch das Management des Unternehmens blieb herunter delegierend stehst im Hintergrund verborgen. Wir lassen uns das Verhalten sicherlich nicht gefallen. Es wird jedenfalls Sache des Gerichts sein die Wandlung vorzunehmen. Fazit: Wir haben etwas dazu gelernt. Ob unser Umfeld künftig Peugeot fährt? Das ist eine ganz andere Geschichte. ;-
gepostet vonPeter Keller am 11.5.2005, 07:25
folgendes Statement ab:Wir bestätigen den Kauf von Herrn XXX im Juni 2004 eines Peugeot 307 CC in der Triesterstr. Es ist auch richtig, dass aufgrund eines defekten Dichtungsringes am Tankgeber Treibstoff ausgeflossen ist. Der dadurch verbundene Feuerwehreinsatz wurde selbstverständlich von uns bezahlt und das Fahrzeug wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand gebracht. Die von Herrn Keller monierten zahlreichen Mängel erwiesen sich durchwegs als Kleinigkeiten und Einstellarbeiten und wurden Schritt für Schritt von der Werkstatt beseitigt, so dass das Fahrzeug jetzt zur Zufriedenheit der Kundschaft sein sollte. Bei diesen Werkstättenbesuchen hat Herr XXX immer betont, dass es kein Problem sei, wenn er einige Zeit auf sein Fahrzeug verzichtet - sowie auch sein Einverständnis für mehrere Probefahrten erteilt. Der niedrige Kilometerstand beweist unserer Meinung nach diese Tatsache. Als Ausgleich für die erlittenen Defekte haben wir Herrn XXX ein kostenloses Peugeot-Löwenservice-Paket (Garantieverlängerung plus Verschleißteile für 48 Monate) schriftlich angeboten mit der Aufforderung sich dieses bei uns zur Bestätigung mittels seiner Unterschrift abholen möge. Herr XXX hat sich in einem halbstündigen Gespräch mit unserem Kundendienstdirektor sehr erfreut über diesen Ausgleich gezeigt. Umso erstaunter sind wir, dass er außerhalb unserer Räumlichkeiten offenbar etwas anderes behauptet. Die ausgewiesenen - angeblich von unserer Werkstätte verursachten -Beschädigungen während der letzten Reparatur weise ich aufs schärfste zurück. Die von Herrn XXX beanstandeten Mängel haben wir zur Kenntnis genommen die Herkunft dieser Schäden bleibt aber ungeklärt. Das Fahrzeug wurde nicht mehr zur Übernahme aufbereitet, da Herr XXX zu diesem Zeitpunkt sowieso schon mit einer Wandlung und Rechtsvertretung gedroht hat und sich zu diesem Zeitpunkt geweigert hat seinen bereits fertig reparierten 307 CC zu einem fixierten Termin abzuholen. Erst die wiederholte Aufforderung den kostenlos zur Verfügung gestellten Leihwagen zurückzubringen, ließ ihn dann recht unerwartet in unserem Betrieb erscheinen. Wir haben Herrn XXX ein Austauschangebot zugesandt und ihm ebenso die Möglichkeit einer Rücknahme mitgeteilt. Leider hat Herr XXX auf keines unserer Angebote reagiert sondern weiterhin auf seine Rechtsauffassung und die damit verbundenen Wandlung hingewiesen. Wir bedauern die entstandenen Unannehmlichkeiten, die Herrn XXX entstanden sind, sind aber der festen Überzeugung, unser Fahrzeug in einen technisch einwandfreien Zustand gebracht zu haben. Wir sind auch weiterhin bestrebt eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu erzielen und hoffen Ihnen mit diesem Antwortschreiben den Fall ein wenig objektiver dargestellt zu haben

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