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| Stellungnahme des betroffenen Unternehmens | Zurück |
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| Herr / Frau | Frau Nicola Kladiwik |
| der Firma | Porsche Versicherungs AG |
| gibt zu diesem Beitrag: | Am 28.12.2004 hatte ich einen Auto-Unfall. Aufgrund der Situation war die Schuldfrage eindeutig bei meinem Unfallgegner zu suchen. Der Schaden an meinem PKW war jedoch beträchtlich (11.500€) und da ich auch beruflich einen fahrbaren Untersatz benötige, habe ich damals ein Leihauto von meiner Werkstätte zur Verfügung gestellt bekommen. Ca. 4 Wochen später war mein Auto fertig repariert, und kurz darauf bekam ich eine Rechnung über 4 Wochen Leihwagen zugestellt, was mich sehr verwunderte!
Da bei diesem Unfall vom 28.12.2004 zwar mein KFZ zu Schaden kam, ich aber nicht der Verursacher war, erscheint es mir eigentlich nicht logisch, dass ich zusätzlich zu den Unannehmlichkeiten des Unfalles auch noch für die Kosten des Leihautos aufkommen muss. Meines Verständnisses nach sollten diese Kosten nach dem Verursacherprinzip von meinem Unfallgegner bzw. dessen Versicherung getragen werden.
Leider mußt ich feststellen, dass es offensichtlich eine Vereinbarung zwischen den österr. Versicherern gibt, wonach solche Kosten nicht mehr übernommen werden, und somit diese finanzielle Belastung auf die Kunden abgeschoben werden.
Vor allem aber stört mich die Tatsache, dass die Freigabe von der Versicherung für die Reparatur meines Fahrzeuges länger gedauert hat als die Reparatur selbst. Der Unfall fand am 28.12.2004 statt, und die Freigabe an die Werkstatt (Fa. Gerstinger Leopoldau) erfolgte erst am 12.01.2005.
Das bedeutet, dass ich als Versicherungskunde zusätzliche ca. 14 Tage einen Leihwagen finanzieren musste. Auf meine Rückfragen bei der Werkstatt bzw. bei der Versicherung selbst, hat man mich zu diesem Zeitpunkt immer darauf vertröstet, dass das Gutachten noch nicht fertig sei.
Jedenfalls liegt mir eine Rechnung in der Höhe von 709,13 € vor, von der ich der Meinung bin, dass ich sie weder in Bezug auf den Unfall noch bezüglich der Wartezeit auf die Reparaturfreigabe verursacht habe.
Auf meine mehrmaligen Rückfrangen beim "Kundendienst" der Porsche-Bank teilte man mir lapidar mit, dass man keine Ersatzzahlung für den Leihwagen leisten könne und sich auch für die lange Wartezeit für die Reperaturfreigabe nicht verantwortlich fühle. Auch auf meine Anfrage hinsichtlich einer kulanten Lösung, war niemand bereit mir entgegen zu kommen.
Ich persönlich finde es sehr traurig, dass in einem Kundendienstbetrieb derartig mit den Kunden umgegangen wird.
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| gepostet von | romankargl@ancon.at am 18.2.2005, 08:48 |
| folgendes Statement ab: | Sehr geehrter Herr Kargl,
wir haben Ihren Fall nochmals geprüft und möchten dazu wie folgt Stellung nehmen:
Die Meldung zum Unfall vom 28.12.2004 erhielten wir am 03.01.2005. Am gleichen Tag erfolgte die Beauftragung des Sachverständigen, der das Fahrzeug am 04.01.2005 besichtigte. Das Gutachten langte am 11.01.2005 bei uns ein, die Reparaturfreigabe wurde sofort erteilt.
Der Sachverständige benötigte somit insgesamt 5 Werktage für die Erstellung des Gutachtens.
In Anbetracht der Feiertagssituation und der Höhe des Schadens ist das sicherlich ein akzeptabler Zeitraum, wenngleich wir verstehen, dass für Sie mit der Wartezeit Unannehmlichkeiten, auch finanzieller Natur, verbunden waren.
Was den angesprochenen Leihwagenersatz aus der gegnerischen Haftpflichtversicherung angeht, so haben Sie sich für eine Variante ohne Leihwagenanspruch entschieden. Daher wird im konkreten Fall von der gegnerischen Haftpflichtversicherung auch kein Kostenersatz für den Leihwagen geleistet. Leider haben Sie auch in der bestehenden Kaskoversicherung keinen Leihwagen mitversichert.
Es tut uns leid, dass wir bezüglich „Kostenersatz Leihwagen“ keine für Sie zufriedenstellende Lösung finden konnten, hoffen aber, dass Sie mit der Unfallabwicklung an sich zufrieden sind. Wir ersuchen Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen, wenn Sie genauere Informationen zum Leihwagenersatz in der Kaskoversicherung wünschen.
Mit freundlichen Grüßen
Porsche Versicherungs AG
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| Kommentare |
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| | tavor (31.3.2009, 15:59) | |
| nein, die leihwagenkosten hängen von der eigenen versicherung ab. und da hat jemand an der falschen stelle gespart. |
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| | cdnina (30.3.2009, 16:53) | |
komisch ... es gibt autohäuser, die geben schon ein leihwagen her. kostenlos!!! man muss die nur finden! und ausmachen.
ausserdem, erkundigt man sich VORHER, ob die kosten gedeckt werden, und nicht im nachhinein RAUNZN!
und wenn man ein bisschen ahnung vom versicherungsgesetz hat, dann weiss man, dass die deckung eines leihwagens, in erster linie vom unfallgegner abhängt, und dann von der eigenen, falls man eine hat. |
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