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| Stellungnahme des betroffenen Unternehmens | Zurück |
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| Herr / Frau | Frau Gabriele Schimkowitsch |
| der Firma (Abteilung) | Österreichische Post AG (Post-Kundenservice) |
| gibt zu diesem Beitrag: | Ich hatte am 14.02.2005 einen gut verpackten und gepolsterten gebrauchten Laserdrucker vom einem Postamt in Graz nach Wien geschickt. Ich wählte, damit ja nichts passiert, die Aufzahlung "Zerbrechlich" um EUR 3,-. Dabei werden die Pakete von Hand sortiert und nicht maschinell, wie man auf www.post.at nachlesen kann.
Der Empfänger des Paketes teilte mir mit, dass der Drucker beschädigt wurde: An der einen Seite Gehäuse gebrochen, Mikroschalter der seitlichen Platine, die für die Bedienungsknöpfe da ist, herausgerissen. An der gegenüberliegenden Seite Fenster der Infrarot-Diode herausgebrochen.
Ich merke an, dass es einer großen Kraft bedarf, um die seitlichen Verkleidungen eines HP LaserJet 5P zu zerstören. Wer diesen robusten Drucker kennt, weiß das.
Danke an die Post, die gerne alle Arten von Aufpeisen kassiert, und bei "zerbrechlich" die Pakete offenbar noch extra herumwirft.
In der Vergangenheit konnte ich einmal im Sommer einen Blick in den Paket-Sortierraum des PA 8020 Graz werfen. Die sanfte "Handsortierung" ist eigentlich ein "Paket-Weitwerfen".
Ich ärgerte mich bereits einmal (in einem anderen Postamt), dass dessen Mitarbeiter kleinere Pakete vom Paketschalter in die ca. 1,5 - 2m entfernt gestandenen Sammelkörper im Schalterraum per "Weitwerfen" hineinpfeffern, wo sie hart aufschlagen, weil sie ZU FAUL sind, 2 Schritte nach hinten zu tun um das Paket hineinzulegen.
Ich ziehe meine Konsequenzen und sende heikle Dinge (Geräte, Zerbrechliches) in Zukunft ausschließlich mit dem Paketdienst, der definitiv sorgsamer damit umgehen. Bei meinem ebay-Volumen ein schöner Brocken Umsatz weniger für die Post. Pech! |
| gepostet von | Roman Cwienk am 21.2.2005, 08:43 |
| folgendes Statement ab: | Sehr geehrter Postkunde!
Es tut uns Leid, dass die Sendung beschädigt wurde.
Wir empfehlen dem Empfänger, beim nächstgelegenen Postamt eine Befundaufnahme zu veranlassen. Dies ist für eine Schadenersatzabwicklung erforderlich.
Freundliche Grüße
Gabriele Schimkowitsch
Mitarbeiterin beim Post-Ombudsmann |
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