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 Stellungnahme des betroffenen UnternehmensZurück 
Herr / Frau Herr Medwenitsch
der Firma (Abteilung)IFPI Austria (Verband der österreichischen Musikwirtschaft)
gibt zu diesem Beitrag:Betroffene, bitte meldet Euch! Habe am 11.1.05. ein Schreiben eines Anwalts bekommen, in welchem ich aufgefordert werde, über €5000.- außergerichtlich bis 20. des Monats zu bezahlen, weil mein Sohn mp3 Dateien im Internet zur Verfügung gestellt hat. Auch eine eidestattliche Erklärung ist abzugeben und zu retournieren. Ich verstehe die Welt nicht mehr, wenn es möglich ist, eine unbescholtene Familie mit solchen dreisten Forderungen zu kriminalisieren. Noch einmal, bitte meldet Euch!! laggner@altemoebel.at
gepostet vonbetroffen am 18.1.2005, 10:45
folgendes Statement ab:Sehr geehrte Damen und Herren, da Rechtsanwalt Dr. Daum in unserem Auftrag tätig wird, nehmen wir gerne zum Posting von Herrn Laggner Stellung. Zunächst eine Richtigstellung: Es geht nicht um "angebliches" Filesharing, wie Herr Laggner meint - tatsächlich und nachweislich wurden 1.760 Musiktitel und weitere 1.350 Dateien, vor allem Games und Filme, im Internet zum Download angeboten. Musik und Filme sind - ebenso wie jede andere kreative Arbeit - urheberrechtlich geschützt, und wer - wie im Fall Laggner - ohne Zustimmung der Rechteinhaber Musik über das Internet verbreitet, verletzt dieses Urheberrecht. Das ist kein Kavaliersdelikt, gerichtliche Strafen und Schadenersatz können die Folge sein. In den Medien wurde ausführlich darüber berichtet, dass wir bereits im vergangenen Jahr eine "Aktion scharf" gegen Verletzungen des Urheberrechts im Internet eingeleitet haben und verstärkt mit Klagen vorgegangen wird. Es wurden bereits zivilrechtliche und in schwerwiegenden Fällen auch strafrechtliche Verfahren gegen mehr als 150 "Filesharer" eingeleitet, wesentlich mehr wurden bereits erfasst. Jeder, der an "Tauschbörsen" teilnimmt, ist über seine IP-Adresse zu finden. Für strafbare Handlungen gibt es keine Anonymität, auch nicht im Internet. Klagen sind immer das letzte Mittel. Unsere "Aktion scharf" folgte auf eine intensive mehrmonatige Informations- und Aufklärungskampagne, in der wir immer wieder auf die Bedeutung und den Schutz des geistigen Eigentums hingewiesen und vor den möglichen Rechtsfolgen einer Urheberrechtsverletzung - Strafe und Ersatzleistung - gewarnt haben. In mehr als 110.000 sog. "Instant Messages" haben wir "Filesharer" direkt angesprochen und sie über die Sach- und Rechtslage informiert. Laut einer aktuellen GfK-Umfrage wissen auch 8 von 10 Österreicher über den Schutz des geistigen Eigentums im Internet Bescheid. Wir haben öffentlich angekündigt und halten uns auch daran, jedem die Möglichkeit einer außergerichtlichen Erledigung zu geben. Unser primäres Interesse ist das Zurückdrängen von illegalem "Filesharing" und nicht Verurteilungen und Gerichtsverfahren (wir sind allerdings jederzeit bereit, solche Verfahren zu führen, wenn eine Einigung scheitert). Auf Besonderheiten des Einzelfalls haben wir immer flexibel reagiert. Zwischen Dr. Daum und dem Anwalt von Hrn. Laggner laufen Gespräche. Wie das Beispiel zeigt, zahlt sich das Risiko tatsächlich nicht aus. Bereits fünf Online-Shops bieten mehr als 700.000 Songs der verschiedensten Musikstile zum legalen Download an - bequem, zu fairen Preisen, in bester Qualität und im Übrigen auch ohne die Gefahr, den eigenen PC - wie bei "Filesharing" - mit Viren, Würmern oder Trojanern zu verseuchen. Weitere Informationen über Musik, Internet, Copyright und legale Download-Shops unter www.pro-music.at IFPI Austria Verband der österreichischen Musikwirtschaft http://www.ifpi.at/
 Kommentare

ghillie (2.8.2007, 17:48)
genau das mein ich, misha. kann zwar "passieren", aber nur wenn sehr viel daneben geht.

blaubart,
ein kurzes nein. wenn eine firma etwas anbietet, ist das eine sache. ich würd mir nie gegen bezahlung irgendwas runterladen.
aber p2p muß kostenlos sein. wenn jemand die grenzen nicht überschreitet...

misha (2.8.2007, 06:02)
Will hier niemanden was unterstellen, aber die Ausrede, dass es das Kind war, hat auch schon einen langen Bart, denn mehr als 3000 Titel im Internet anzubieten ist schon wirklich kommerziell und hat mit Hobby nichts mehr zu tun.

Blaubart (2.8.2007, 05:56)
na bumm, falls es dieser Aussage entspricht, verstehe ich sogar die Klage.
Besonders wenn die Titel im Internet angeboten werden.
Nur, wenn ich da wieder lese "faire Preise im Internet" kommt mir die Galle hoch.
Titel kosten noch immer 1€ und sind in meinen Augen viel zu überteuert. Legt endlich die Songgrenze auf 0,50 € , dass wären faire Preise und ihr bekommt auch noch genug .

ghillie (1.8.2007, 19:54)
da hat jemand sein kind nicht unter kontrolle gehabt und dem kind nicht beigebracht, wie man internet und pc bedient.

file sharing ist meiner meinung nach absolut legal, denn man zahlt ja auch spezielle abgaben dafür. aber einige tausend files anzubieten, wird als kommerziell angesehen und ist mindestens strafbar dumm.

hier ist schon etliches bei der elterlichen aufsichtspflicht danebengegangen.

Emma (1.8.2007, 16:44)
Warum stellt man 3000 Titel ins Netz? Was hat man davon. 5000 € für 3000 Lieder/Filme finde ich nicht zu viel.
Ich habe was dagegen, daß Künstler, Musiker, Schriftsteller immer alles gratis machen sollen.

Alois Mair (1.8.2007, 15:05)
Meine persönliche Meinung: Ich finde es gibt mehrere Möglichkeiten wie man an das Problem des Urheberechts lösen kann. Die von der IFPI verfolgte Idee, Bürger mit Klagen zu überhäufen ist mit Abstand die Sinnloseste! Aber wie so oft geht es ja darum, die entstandenen Ausfälle mit Schadenersatz zu regulieren.


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