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Herr / FrauFrau Felicita Pirker
der FirmaONE GmbH
gibt zu diesem Beitrag:Ich bin - oder vielmehr war - seit Anfang 2003 Kunde bei One. Durch einen Unfall ist mein Handy im Spätherbst 2004 leider zu Bruch gegangen (und da die Versicherung bis heute noch nichts gezahlt hat, habe ich mir im November ein neues Handy zugelegt.) Leider funktionierte meine ONE-Nummer nicht mehr. Nach einem Anruf bei One teilte man mir mit, daß die Nummer seit 28.10 gekündigt sei. Die Hotline-Mitarbeiterin garantierte mir aber, daß ich - sobald eine fehlende Rechnung eingezahlt sei (Septemberrechnung) und alle Grundgebühren für die 18-monatige Bindefrist im Vorhinein beglichen werden, die Nummer sofort wieder freigeschalten werde. Somit habe ich die fehlende Rechnung und ALLE ZUKÜNFTIGEN Grundgebühren überwiesen. Aber leider keine Freischaltung. Nach einem Anruf bei ONE wurde mir gesagt, daß die Nummer nicht mehr freigeschalten wird - 1 Mail an One mit Beschwerde - Mail zurück mit dem gleichen Geschwäsch (1:1) wie am Telefon, keine konkrete Antwort, aber die Standardbitte, 5 Fragen für die Kundenzufriedenheit zu beantworten. 2. Mail, daß ich niemals ein Schriftstück erhalten habe, Antwort darauf war, daß One nicht für den Verbleib seiner Schriftstücke haftet, und man meine Zahnlungsbereitschaft anzweifelt: man könne ja selbst anrufen, und fragen, wo die Rechnung bleibe (lt. AGB stellt One regelmäßig, mindestens aber alle 3 Monate eine Rechnung). Der Akt geht jetzt zum Konsumentenschutz, da One: -Hotlinemitarbeiter beschäftigt, die offensichtlich keine Ahnung haben -Kündigungen willkürlich ohne Benachrichtigung durchführen -ein Serviceteam hat, das total auf die Fragen der Kunden eingeht... fragt sich nur auf welche. P.S.: Falls Zweifel bestehen, ich war ein schlechter ONE-Kunde: im Jahr 2003 lagen meine Rechnungen zwischen 150 bis 250€, die angeblich offene Rechnung betrug 60€. One hat nicht nur den Titel "kristallklar" an den Mitbewerb verloren, sondern bei mir auch die Glaubwürdigkeit.
gepostet vonPatricia.T am 20.12.2004, 09:13
folgendes Statement ab:Guten Tag Frau Patricia T., vielen Dank für Ihr Posting. Wir versichern Ihnen, dass ONE Verträge nicht ungerechtfertigt gekündigt werden. Eine Vertragskündigung kommt - entsprechend unseren AGB - nur dann zustande, wenn die Fortführung des Vertragsverhältnisses unzumutbar wäre. Dies ist u.a. dann der Fall, wenn der betreffende Kunde nach erfolgter Mahnung unter Androhung der Sperre des Dienstangebotes mit der Bezahlung von Kommunikationsdienstleistungen mehr als 2 Wochen in Verzug ist. Im Mahnschreiben wird ein neuer Fälligkeitstermin festgelegt, bis zu dem der ausstehende Betrag bei uns verbucht sein muss. Wird diese neue Fälligkeit nicht eingehalten, kommt es zur Vertragsabschaltung. Einzahlungen, die nach erfolgter Vertragskündigung getätigt werden, erfolgen jedenfalls nicht mehr rechtzeitig. Wenn Sie Rechnungen nicht erhalten, liegt es in Ihrer Verantwortung, die Nichtzustellung zu melden. Auf www.one.at besteht im ONE Cockpit außerdem die Möglichkeit, jeweils die Rechnungen der letzten sechs Monate kostenlos anzusehen und auszudrucken. Für weitere Fragen kontaktieren Sie uns bitte unter der Servicenummer 0699 70699. Freundliche Grüße, Ihr ONE Service Team

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