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 Stellungnahme des betroffenen UnternehmensZurück 
Herr / FrauFrau Felicita Pirker
der FirmaONE GmbH
gibt zu diesem Beitrag:Wir sind eine Ges.m.b.H. und als solche Kunden von ONE. Bei den Abstimmungsarbeiten zur Bilanz 2003 fiel uns auf, dass uns eine ONE-Rechnung über den Betrag von ca. 300 EUR fehlt. Der Anruf bei der Business-Hotline 0699-699999 ergab, dass Rechnungen, welche älter als 6 Monate sind, nicht mehr ausgegeben werden. NICHT EINMAL IN KOPIE!! Wir hingen endlos in der Warteschleife. Niemand konnte uns kompetent bedienen. Auf die Frage nach einer kompetenten Person erhielten wir die Antwort: "Wir sind ein Call-Center, es gibt hier keine Vorgesetzten!" Nach mehrmaligen Anrufen - weil ich diese Abweisung nicht tolerierte - teilte man mir mit, dass ich diese Klausel im Vertrag unterschrieben hätte. Auf www.one.at suchte ich nach den AGB. Diese führen leider zu einer ungültigen Internetseite. Gewollt? Alles in Allem ist diese Vorgehensweise sehr bedenklich. Ich werde gegebenenfalls die Herausgabe einer Rechnungskopie mit einer Klage verlangen. SO GEHT DAS NICHT! Nach Aussagen einer Dame des Call-Centers von One 0699-699999 unterliegt dieses Unternehmen scheinbar nicht der Aufbewahrungspflicht von 7 Jahren. Alles, was älter wie 6 Monate ist, wird weggeworfen. Achtung Unternehmer! ONE hat Sonderregelungen mit dem Finanzamt.
gepostet vonthomas235 am 1.12.2004, 13:25
folgendes Statement ab:Vielen Dank für Ihr Posting! Gerne informieren wir Sie darüber, dass die Einspruchsfrist gegen ONE Rechnungen ein halbes Jahr beträgt. Daher werden ONE Rechnungen auch nur ein halbes Jahr lang archiviert. Die Einspruchsfrist ist in den AGB unter Punkt I. 11. ausdrücklich geregelt: „Gerichtliche Geltendmachung von Einwendungen: Ungeachtet einer allfälligen Bezahlung sind Einwendungen gegen Rechnungen durch den Kunden jedenfalls längstens innerhalb von 6 Monaten ab Rechnungsdatum durch gerichtliche Geltendmachung zu betreiben, ansonsten die entsprechende Forderung als anerkannt gilt und Einwendungen präkludiert sind. Auf diesen Umstand wird der Kunde ausdrücklich auf der jeweiligen Rechnung hingewiesen. Ein ordnungsgemäß eingeleitetes Überprüfungsverfahren bei ONE oder in der Folge bei der Regulierungsbehörde schiebt den Ablauf einer Frist auf.“ Sie haben aber die Möglichkeit, eine Saldenbestätigung für das Jahr 2003 anzufordern. Bitte kontaktieren Sie uns dafür unter der Servicenummer 0699 70699. Freundliche Grüße, Ihr ONE Service Team
 Kommentare

tavor (1.8.2009, 08:33)
das aufbewahren der rechnung hat aber nichts mit der einspruchsfrist zu tun. selbstverständlich müssen die die rechnungen länger aufbewahren, in den agbs steht nichts anderes.


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