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Herr / FrauHerr Andreas Stadler
der Firma (Abteilung)WirtschaftsBlatt (ABO-Service)
gibt zu diesem Beitrag:Vor fast 2 Jahren auf der GewinnMesse in Wien wurde mir von einer netten Dame vom WIRTSCHAFTSBLATT ein 3-Monats-Abo regelrecht aufgezwungen. Mir wurde damals versprochen, daß ich nach 3 Monaten zwar angerufen werde, ob ich es behalten möchte, es aber auf jeden Fall "von selbst endet". Nach diesen genannten 3 Monaten ging es los - ich bekam mit Sicherheit 5 - 6 Anrufe seitens eines Mitarbeiters des Wirtschaftsblattes, ob ich nicht doch Abonnieren möchte - ich sagte eindeutig NEIN!!! Immer und immer wieder - aber TROTZDEM bekam ich die Zeitschrift weiterhin. 1. Rechnung kam, ich rief an, eine nette Dame vom WiB meinte: "streichen sie die Rechnung groß durch und machen sie einen Vermerk "nie abonniert" und faxen sie das bitte her"- gesagt, getan. Ich erhielt weiterhin die Zeitschrift. 2. Rechnung kam - ich rief erneut an - gleicher Ablauf! Ich denke, ich habe so 3 - 4 mal dort angerufen... So, nun wurde ich verklagt seitens Wirtschaftsblatt! Unglücklicherweise, durch meine vielen Umzüge konnte ich nicht Einspruch erheben, versäumte die Frist und werde nun Exekutiert - der Spaß kostet mich € 540!!! Trotz mehrmaliger Anrufe beim Wirtschaftsblatt (werde immer wieder zu jemand Anderem verbunden) konnte mir NIEMAND die Vertragsgrundlagen zur Klage (nämlich ein unterschriebenes Abonnement) senden - hat das der Richter nicht geprüft???? Wo ist denn da die Gerechtigkeit???? Wiyanali Orhan
gepostet vonVinnie am 11.11.2004, 09:01
folgendes Statement ab:Sehr geehrte Frau Orhan! Wie Sie richtig schreiben, haben Sie im Rahmen der Gewinnmesse 2002 ein bezahltes Kurzabo abgeschlossen und anschließend ein 13-Monatsabo (ein Monat Gratis und dann ein Jahresabo). Da es sich um ein Folgeabo handelte, verzichteten wir auf eine unterschriebene Auftragsbestätigung. Ein Storno wäre selbstverständlich in der Konsumentenschutzfrist oder auch aufgrund unserer Geschäftsbedingungen möglich gewesen. Das von Ihnen geschickte Storno wurde mit Ende des Jahres vorgemerkt und erfolgte auch mit 4/2004. Außer dem Storno, das Sie zurückgeschickt haben, scheint bei uns nur ein Anruf auf, als die Exekution bereits betrieben wurde. Leider war es hier bereits zu spät. Sie hatten die Möglichkeit, gegen die Klage Einspruch zu erheben, das ist nicht erfolgt. Sie hätten auch die Möglichkeit gehabt, mit unserem Anwalt zu sprechen, doch auch das ist nicht erfolgt. Es ist natürlich auch nicht in unserem Interesse, langwierige Prozesse zu führen, dennoch ist es notwendig, unsere Forderungen auch zu betreiben, wenn die Zahlung nicht erfolgt. Auch wenn es Ihrem Sinn für Gerechtigkeit nicht entspricht, so ist es doch Recht, dass für Leistungen Entgelt erfolgen muss, und wenn nur eine Partei sich zu einer Sache äußert, ist auch klar, wie ein Richter entscheidet. Ich möchte nur der Vollständigkeit halber auch darauf hinweisen, dass das WirtschaftsBlatt bereits seit Jahren keine Abos mehr mit „Negativoption“ anbietet, wie das in einigen Kommentaren dargestellt wird. Mit freundlichen Grüßen Andreas Stadler Leiter Abo-Service

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