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| Stellungnahme des betroffenen Unternehmens | Zurück |
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| Herr / Frau | Herr Dr. Hagen |
| der Firma | Wiener Städtische Versicherung |
| gibt zu diesem Beitrag: | Fortsetzung von Teil 2
11.08.04 Telefonat mit Frau Pribil, Generali Österreich: Hat am 03.08.04 das letzte Mal in Ungarn urgiert ohne Rückmeldung. Frau Pribil hat mich ersucht, ihr die Telefonnummer des Unfallgegners bekannt zu geben.
11.08.04 Telefonat mit Herrn Hrebacka, Wiener Städtische. Hat mir wieder erzählt, dass keine Regressforderungen gestellt wurden, obwohl mir Frau Buchmann am 03.05.04 etwas anderes gesagt hat. Er werde sich um die Sache kümmern, und mich zurückrufen.
11.08.04 Herr Hrebacka hat mich zurückgerufen und mir mitgeteilt, dass er jetzt seine Regressforderungen gestellt hat und wird die Sache so schnell als möglich erledigen.
06.09.04 Positive Nachricht: Frau Pribil von Generali - Österreich hat mich angerufen und mir mitgeteilt, dass nun eine Unfallmeldung des Unfallgegners vorliegt und sie mir meinen Selbstbehalt in der Höhe von € 181,68 auf mein Konto überweisen wird.
Bis heute: kein Anruf von der Wiener Städtischen!
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| gepostet von | ROEB am 22.9.2004, 10:04 |
| folgendes Statement ab: | Sehr geehrte Kundin!
Wir kommen nochmals zurück auf Ihr Mail vom 22.9.2003, wiederholen, dass wir Ihre Verärgerung wirklich bedauern, und erlauben uns nunmehr, inhaltlich wie folgt Stellung zu nehmen:
Ihr Auto wurde bei einem Verkehrsunfall am 23.2.2004 beschädigt. Bezüglich der Verschuldensfrage ist vom Verschulden Ihres Unfallgegners und somit von der Eintrittspflicht dessen Haftpflichtversicherers auszugehen. Wir sind in dieser Sache ausschließlich als Ihr Kaskoversicherer befasst.
Dementsprechend haben wir als Kaskoversicherer aufgrund einer am 8.3.2004 bei uns eingereichten Reparaturrechnung für Ihr Auto noch im März den Schaden aus der Kaskoversicherung abgerechnet und den Rechnungsbetrag von € 2.581,69 abzüglich Selbstbehalt von € 181,68 also € 2.400,01 im Wege der Direktverrechnung an Ihre Werkstatt überwiesen.
Mit dieser unserer Kaskoleistung waren und sind alle unsere Verpflichtungen aus dem gegenständlichen Schaden abgegolten.
Davon ganz unabhängig ist die Möglichkeit, den gegnerischen Haftpflichtversicherer in Anspruch zu nehmen: Diesbezüglich können wir bis maximal der Höhe unserer Kaskoleistung Regress führen (und möchten Ihnen dazu versichern, dass wir von dieser Möglichkeit selbstverständlich Gebrauch machen). Die Einforderung Ihres Kasko-Selbstbehalts beim gegnerischen Haftpflichtversicherer ist hingegen ausschließlich Ihre Sache. Diese in derartigen Fällen übliche Vorgangsweise haben wir Ihnen auf Befragen im März bestätigt.
Dessen ungeachtet haben wir aufgrund der in Ihrem nunmehrigen Schreiben aufgezeigten Komplikationen den gegnerischen Haftpflichtversicherer speziell zu dem von ihm zu übernehmenden Selbstbehalt kontaktiert und dieser hat bestätigt, dass die Überweisung des Selbstbehalts zuzüglich Ihrer Spesen an Sie bereits erfolgt ist. Somit ist - zusammen mit unserer Kaskoleistung - Ihr Schaden voll abgegolten.
Dass es zur Kündigung der Kaskoversicherung gekommen ist, beruht vor allem auf der überdurchschnittlichen Häufung Ihrer Kaskoschäden; dazu verweisen wir auf Ihre beiden selbstverschuldeten Schäden, die wir wie folgt vergütet haben:
Schaden vom September 2002 € 1.102,84
Schaden vom November 2003 € 1.272,70
Daraus ergibt sich - selbst wenn man eine (jedoch nicht sichere) vollständige Einbringlichmachung unseres Regresses aus dem Schaden vom Februar 2004 annimmt - zu Ihrer Versicherung ein Schadensatz, d.i. das Verhältnis von Versicherungsleistungen zu Prämie, von 175%.
Allerdings haben wir - wie Sie wissen - diese Kündigung auf Ihren ausdrücklichen Wunsch und im Sinne eines Entgegenkommens wieder rückgängig gemacht, sodass die Kaskoversicherung unverändert aufrecht bleibt.
Zusammenfassend ist somit zu sagen, dass wir im gegenständlichen Fall mit unserer Kaskoleistung allen unseren Ihnen obliegenden Verpflichtungen nachgekommen sind und auch Ihre Kaskoversicherung unverändert weiterführen. Mit der vom gegnerischen Haftpflichtversicherer erbrachten Leistung (Selbstbehalt und Spesen) ist auch - samt unserer Kaskoleistung - Ihr Schaden voll abgegolten.
Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Ausführungen die Sach- und Rechtslage nachvollziehbar darlegen und die Angelegenheit zu Ihrer Zufriedenheit erledigen konnten.
Mit vorzüglicher Hochachtung,
Wiener Städtische
Allgemeine Versicherung
Aktiengesellschaft
Dr.Hagen
ppa.Dr.Mähring
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