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Herr / Frau Gerhard Eder
der FirmaÖAMTC
gibt zu diesem Beitrag:Wir haben für unsere Tochter einen Kindersitz der Klasse I gesucht. Das Problem ist, dass wir auf der Rückbank nur Zweipunktgurte und leider auch keine Nackenstützen haben. Wir gehen also zum Öamtc weil dort ja die Beratung so kompetent ist und schildern unser Problem. Fazit der Verkäuferin: Kind hinten, denn das Kind ist im Sitz, mit Zwipunktgurt sicherer als der Beifahrer ohne Nackenstütze. Wir kaufen also einen Sitz (es ist beim Öamtc anscheinend leider nicht Usus, dass das Personal mit auf den Parkplatz zur Montage kommt) und fahren heim. Bei der nächsten Autofahrt blättere ich in der Gebrauchsanweisung und muss lesen, dass der Sitz NUR mit Dreipunktgurt verwendet werden darf. Toll, für so eine Fehlinformation waren wir also extra beim Öamtc und haben die Kundenkarte im Babygeschäft nicht genützt. Mein LG fährt wieder hin und bekommt die Auskunft, dass der Öamtc gar keine Sitze, die für Zweipunktgurte zugelassen sind, verkauft, und so einer wahrscheinlich gar nicht verlangt wurde (klar auf so ein winziges Detail vergisst man ja gern). Nach einigem Hin und Her bekommt er dann das Geld erstattet und wir bekommen dann in einem Babyfachgeschäft die kompetente Beratung, die wir eigentlich gebraucht haben. Was passiert wäre, hätten wir mit diesem Sitz einen Unfall gehabt, will ich mir gar nicht ausmalen.
gepostet vonav am 22.9.2004, 07:52
folgendes Statement ab:Aufgrund der zumeist schlechteren Testergebnisse hat sich der ÖAMTC dafür entschieden, keine Sitze der Gruppe I mehr ins Sortiment aufzunehmen, die für Zweipunktgurte zugelassen sind. Sollten Kunden - obwohl wir auf die Risiken ausdrücklich hinweisen - aber auf einem solchen Kindersitz bestehen, sind wir selbstverständlich bemüht, einen passenden Sitz aus unseren Restbeständen nachzubestellen. Grundsätzlich werden unsere Mitarbeiter gründlich sowohl auf die gesetzlichen Richtlinien als auch auf die kundenorientierte Beratung eingeschult. Nachdem in dem geschilderten Fall die Beratung absolut nicht den von uns vorgegebenen Verhaltensstandards entspricht, ist es uns natürlich ein Anliegen, unsere Schulungsmaßnahmen speziell auf diesen Stützpunkt bzw. die betroffene Mitarbeiterin abstimmen zu können. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit uns bezüglich Abklärung von Details in Verbindung zu setzen. Gerhard Eder sqm@oeamtc.at

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