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| Stellungnahme des betroffenen Unternehmens | Zurück |
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| Herr / Frau | Herr Martin Trinkl |
| der Firma (Abteilung) | Österreichische Postsparkasse AG (Ombudsstelle) |
| gibt zu diesem Beitrag: | Im September letzten Jahres eröffnete ich bei der PSK (Hauptpost, Innsbruck) ein durch Lösungswort geschütztes Sparbuch über 2.500 Euro.
Das Sparbuch diente als Kaution für eine Mietwohnung.
Das Lösungswort wurde dem Vermieter nicht verraten, das Sparbuch wurde bei Schlüsselübergabe dem Vermieter überreicht.
Im Jänner 2004 erfuhr ich, dass das Sparbuch aufgelöst wurde.
Ich wandte mich an einen Anwalt, der sich mit der PSK in Verbindung setzte und mir anschließend schrieb, dass das Sparbuch schon einen Monat nach Öffnung (Oktober 2003) wieder aufgelöst wurde.
Ein Mitarbeiter der PSK teilte mir kürzlich mit, dass es sich um eine Nachlässigkeit eines PSK Mitarbeiters handeln müsse.
Alle Belege (Kopien des Sparbuches, Korrespondenz mit Anwalt, Stellungnahme der PSK) sind vorhanden.
Wie ist es möglich, dass ein durch Lösungswort geschütztes Sparbuch ohne Kenntnis des Lösungswortes aufgelöst wird ??
Mir ist unverständlich, dass einem Unternehmen wie der PSK ein solcher Fehler auf Kosten der Kunden unterlaufen kann.
Ich wäre der PSK über eine Stellungnahme sehr dankbar.
Hochachtungsvoll,
R.ASSASSI
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| gepostet von | Ramram am 7.9.2004, 07:43 |
| folgendes Statement ab: | Sehr geehrter Herr Assassi!
Das von Ihnen angesprochene Kapitalsparbuch wurde im September 2002 mit einer Einlage von EUR 2.500,-- von Ihnen eröffnet. Wie wir Ihnen bereits im Juli 2003 und auch Ihrem Rechtsanwalt im August 2003 schriftlich mitgeteilt haben, wurde das Guthaben des gegenständlichen Sparbuches unter Vorlage des Sparbuches und des richtigen Losungswortes bereits wenige Tage nach Eröffnung im Oktober 2002 ausbezahlt. Eine Rückzahlung ohne korrekte Angabe des Losungswortes ist nicht möglich.
Gemäß Bankwesengesetz (BWG) Ä 32 Abs.4 Z 1 dürfen Spareinlagen, deren Guthabensstand weniger als EUR 15.000,-- beträgt, gegen Nennung des Losungswortes ausbezahlt werden. Somit halten wir nochmals fest, dass es zu einer ordnungsgemäßen Auszahlung gekommen ist. Wir bedauern, Ihnen keine günstigeren Informationen geben zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Trinkl
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