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Herr / Frau Uli Stollwitzer
PositionGeschäftsführer
der Firmawww.discoshop.at
gibt zu diesem Beitrag:Alles fing damit an, dass ein Verstärker meiner Discobeschallunganlage defekt wurde. So suchte ich ein günstiges Angebot, und kam auf www.discoshop.at. Wir vereinbarten, dass ich eine Proformarechnung erhalte (Kontrolle der Leistungen) und dass ich dann den Betrag auf das Konto überweise, und die Ware dann versandt wird. Da meine Gigs (Auftritte) als DJ mit 2.7.2004 starteten, vereinbarten wir weiters, dass die Lieferung am 30.6.2004 mit DPD eintrifft. Sonst brauche ich den Verstärker samt anderen Teilen eigentlich dieses Jahr nicht mehr, da das Ganze als reines Hobby betrieben wird, und nichts abwirft. Nach 2maliger Nachfrage, wo denn die Proformarechnung bleibt, teilte man mir mit, die Firma hätte Computerprobleme. Mein Irrglaube war, man wäre nicht an diesem Vertrag interessiert. So musste ich wohl oder übel die Teile für meine Anlage am 1.7.2004 beschaffen, um doch für Musik sorgen zu können. Um so überraschter war ich dann, als die Spedition DPD sich bei mir meldete, und mich im Urlaub erwischte - es wäre ein Paket per Nachnahmne abzugeben, teilte man mir mit. Die Lieferung sollte ich nun mit einer Verspätung von 30 !!! Tagen annehmen. Nein, so nicht, ich ließ DPD das Paket retournieren. Das Dicke Ende kommt nun aber: Hr Stollwitzer stellte mir die Transportspesen samt einer Bearbeitungsgebühr von 15 Euro, alles zusammen ca. 60 Euro, und berief sich auf die AGBs seiner Firma. --- Auszug aus den AGP´s von www.discoshop.at --- Der Liefertermin gilt als erfüllt und gleichzeitig geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Sendung an den Transportausführenden übergeben wurde. Im Falle von höherer Gewalt, wozu auch Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen usw., auch wenn Sie bei Vorlieferanten von Rentable Trading eintreten, gehören, hat Rentable Trading auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen die Liefer- und Leistungsverzögerung nicht zu vertreten. Sollten diese Verzögerungen länger als 8 Wochen dauern, ist der Käufer nach angemessener schriftlicher Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch zu erfüllenden Teils vom Vertrag schriftlich zurückzutreten. --- AHA! - der Liefertermin gilt als erfüllt, wenn die Firma die Ware an das Transportunternehmen (bei uns hier DPD) übergibt, auch wenn es 4 Wochen zu spät ist. Danke, so stelle ich mir ein gutes Geschäft vor, wenn der Verkäufer liefert, wann er will - also liebe Leute AGBs lesen, denn Worte zählen nicht.
gepostet vondj am 4.9.2004, 10:07
folgendes Statement ab:Sehr geehrter Herr T, wertes diemucha Team. Zu diesem Fall dürfen wir wie folgt Stellung nehmen: Grundsätzlich sind die Angaben von Herrn T. richtig. Durch Lieferschwierigkeiten des Importeurs verzögerte sich die Auslieferung der Bestellung tatsächlich. Wir wollen aber richtigstellen, daß uns im gesamten Schriftverkehr mit Herrn T. niemals ein verbindlicher Liefertermin genannt wurde. Wir haben von Herrn T. auch keinerlei Urgenz oder Kaufrücktritt erhalten. Auch nachdem wir die Ware mit DPD versandt haben, und DPD versucht hat, die Lieferung zuzustellen, hat sich Herr T. nicht bei uns gemeldet. Auf unsere Mail mit der Kostenaufstellung für Lieferung und Rücksendung erhielten wir von Herrn T. keinerlei Antwort. Das Team von www.discoshop.at ist immer bemüht, auftretende Probleme im beiderseitigen Einverständnis zu lösen. Ein kurzes E-Mail oder ein Anruf hätte in diesem Fall sicherlich viel zur Lösung beigetragen. Wir haben Herrn T. bereits per Mail kontaktiert, und Ihm folgende Lösung vorgeschlagen: Wir verzichten in diesem Fall auf die entstandenen Kosten, und Herr T. erhält einen Einkaufsgutschein in der Höhe von 50.- Euro von www.discoshop.at Alle Kunden, und die, die es noch werden wollen, bitten wir um folgendes: - Verbindliche Liefertermine, Fristen etc. immer schriftlich fixieren. Sollte es einmal zu Lieferverzug kommen, können wir mit Leihgeräten oder Alternativartikeln helfen. - Sollte es Probleme oder Fragen geben - ein e-mail oder ein kurzer Anruf bringt meist Klärung. Wir würden uns freuen, wenn Herr T. mit der vorgeschlagenen Lösung einverstanden ist, und wir Ihn weiterhin als Kunden auf www.discoshop.at begrüssen dürfen. Mit freundlichen Grüssen www.discoshop.at Uli Stollwitzer Geschäftsführer

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