Home
Firmenreaktionen
Gästebuch
 Stellungnahme des betroffenen UnternehmensZurück 
Herr / Frau Apcoa Parking
der FirmaApcoa Parking Austria
gibt zu diesem Beitrag:Es ist schon zwei Wochen her, der Ärger ist noch immer da: Es war ein schöner Tag. Parken am APCOA-Parkplatz vorm Gänsehäufel. Parkschein um € 4,50 für den ganzen Tag gekauft, ins Auto hinter die Windschutzscheibe gelegt und ab ins Bad. Schönen Badetag verbracht. Am Abend zurück zum Auto. Dort war ein Erlagschein der Fa. APCOA in meinen Scheibenwischer eingeklemmt. Ersatzgebühr in Höhe von € 30,- da angeblich mein Auto ohne Parkticket von jemandem mit der Dienstnummer 0541 angetroffen wurde. Zu zahlen innerhalb von 14 Tagen, sonst weitere Kosten wegen Lenkererhebung, gerichtliche Schritte... Anruf bei einer Handynummer, die beim Automaten angeben ist. Tonband, dass Reklamationen schriftlich an die Fa. APCOA gerichtet werden können (Brief, Fax, e-mail). ... Ärger... ... ... Ich hab den Originalerlagschein letzte Woche eingezahlt. (Nettes Detail: Zahlung per e-banking ist nicht schuldbefreiend), weil... a) ich nicht 100-%ig beweisen kann, dass der Parkschein wie vorgegeben im Auto aufgelegt war (weder filme noch photographiere ich mein Auto, wenn ich es auf einem gebührenpflichtigen Parkplatz abstelle. Mit Sicherheit kann ich nur beweisen, dass der Parkschein seit damals in meinem Schreibtisch sicher verwahrt ist). b) ich mir weiteren Ärger und weitere Kosten erspare. Ich gehe davon aus, dass Reklamationsabteilung und Inkassoabteilung bei der Fa. APCOA nicht ident sind und meine Reklamation das Inkassoprozedere nicht stoppt. Aber aus Schaden wird man klug (hoffentlich hält das länger an): Da die darauffolgenden Tage ja wunderschön waren, sind wir noch mehrmals im Gänsehäufel gewesen. Anreise per Öffis (wir, meine Frau und ich, sind schon lange zufriedene Jahreskartenbesitzer bei den Wiener Linien). Auch wenn das im Gegensatz zum Auto mit einem knapp zweijährigen Kleinkind und einem vollgepackten Kinderwagen um einiges mühsamer ist. Die 34,50 Euro, die wir uns dafür täglich erspart haben, haben wir der Gastronomie im Gänsehäufel zukommen lassen (zu empfehlen sind vor allem die Eiernockerln).
gepostet vonChristiann am 27.8.2004, 08:10
folgendes Statement ab:Bezugnehmend auf die Beschwerde von "Christiann" erlauben wir uns folgend Stellung zu nehmen: Sämtliche Fahrzeuge ohne gültigen Parkschein werden im Zuge der Kontrolle von vorne und hinten so fotographiert, daß das Fehlen des Parkscheins eindeutig erkennbar ist. Im Zuge der Bescherdeführung werden die jeweiligen Fotografien nochmals penibel überprüft und können vom Fahrzeuglenker besichtigt bzw. angefordert werden. Sollte sich dabei herausstellen, daß uns ein Irrtum unterlaufen ist, erfolgt natürlich die sofortige Rückerstattung eventuell eingezahlter Pönalegebühren sowie eine "Entschädigung" durch Übermittlung eines Parkgutscheins. Was den Parkschein als "Beweis" betrifft, bedauern wir Ihnen mitteilen zu müssen, daß nur das vertragskonforme Hinterlegen eines gültigen Parkscheines vor Forderung der Pönalegebühr schützt. Sonst würde das "allabendliche Weitergeben" an diesem Tag gültiger Parkscheine an Fahrzeuglenker mit Pönalescheinen wieder das Ausmaß annehmen, wie es zu Beginn dieser Bewirtschaftungsform auftrat. Damals wurde der nachträglich vorgelegte Parkschein noch als "Entschuldigung" akzeptiert, bis dies überhand nahm und wir von ehrlichen Parkern darauf aufmerksam gemacht wurden..... Wir hoffen hiermit gedient zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen APCOA Parking Austria AG

© 2000-2026 - Barbara Mucha Media Ges.m.b.H. - Mediadaten
Jede Veröffentlichung, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlages.
Das Copyright für den Titel DIE MUCHA liegt ausschließlich bei der Barbara Mucha Media Ges.m.b.H.