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Herr / Frau Werk Kundendienst
der Firma (Abteilung)BSH Hausgeräte Gesellschaft mbH (Werkskundendienst)
gibt zu diesem Beitrag:Folgender Brief ging an die Fa. BOSCH Hausgräte, Quellenstrasse 2 Betrifft: Reparatur - Kühl/Gefrierkombination BOSCH KGV2604/02/baugleich Siemens Kaufdatum 1999/Elektro Haas/Seyring Service-Auftrag 013498 Rechn.Nr. S81/13498 Sehr geehrte Geschäftsleitung! Am 20.8.2004 brachten wir unsere Kühl/Gefrierkombination zu Ihrem BOSCH/SIEMENS Werkskundendienst in die Quellenstrasse 2, 1101 Wien, weil zeitweise das Gefriergut angetaut war. Am 24.08.2004 bekamen wir die Auskunft, dass der KS-Fühler - welcher eingeschäumt ist - defekt sei und somit das Gerät irreparabel ist. Irgendwie fehlt mir das Verständnis, dass bei einem knapp 5 Jahre alten Gerät bei einem defektem Fühler, welcher ein paar € kostet, das nicht billige „Markengerät“ entsorgt werden muss. Am 30.08.2004 bekamen wir per Post die Rechnung über € 85,80 für die Entsorgung des Gerätes. Von mir kam nie der Auftrag, dass das Gerät entsorgt werden soll. Die Antwortkarte, was mit dem Gerät geschehen soll, liegt noch immer bei mir!! Außerdem habe ich noch die Entsorgungsplakette für dieses Gerät. Ich hoffe, es ist nicht Ihre Firmenpolitik, Geräte so zu konstruieren, dass Reparaturen nicht möglich sind und so den Verkauf anzukurbeln. Auf Dauer geht das sicher nicht gut. Ihr Treueangebot über € 45 bei Neukauf eines BOSCH Kühlgerätes kann ich nur als - mir fehlt der richtige Ausdruck - auffassen. Ich möchte also meinen Kühlschrank zurück( fürs Getränke kühlen reicht er noch). Weiters bin ich nicht bereit, für eine nicht durchgeführte Reparatur, nicht verlangten Kostenvoranschlag, nicht beauftragte Entsorgung irgendetwas zu bezahlen. Mit der Bitte um Stellungnahme. Mit freundlichen Grüßen, Fam. .....
gepostet vonleosch am 31.8.2004, 07:48
folgendes Statement ab:Natürlich nehmen wir gerne Stellung zu dem Reparaturauftrag S81/13498, um den Ablauf dessen ins rechte Licht zu rücken. Der Temperaturfuehler des Gerätes KGV2604 ist in der Geräteseitenwand eingeschäumt und nicht tauschbar. Diese Tatsache müssen auch wir als Werkskundendienst akzeptieren und dies dem Kunden mitteilen. Unser Innendiensttechniker hielt telefonisch Rücksprache mit dem Kunden. Die Diagnose wurde mitgeteilt sowie die Frage gestellt, ob das Gerät entsorgt werden soll. Der Kunde gab ein OK für die Entsorgung, was auch schriftlich im Reparaturtext festgehalten wurde. Eine Entsorgungsplakette klebte nicht auf dem Kühlgeraet (bei einem Standgerät auch unüblich), andererseits unterrichtete der Kunde uns auch nicht, dass er eine Plakette zu Hause hat. Somit ergab sich folgende Kostenaufstellung: Uberprüfung in der Werkstätte: Euro 37,80 Komplettentsorgung Kältegerät gem. BGBI. 1995/168: Euro 48,- Mit freundlichen Grüßen BSH Hausgeräte Gesellschaft mbH Werkskundendienst Quellenstrasse 2 A-1100 Wien mailto:hausgeraete.hl@bshg.com

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