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Herr / FrauFrau Doris Lenhardt
der Firma (Abteilung)UPC Telekabel (Presse und Öffentlichkeitsarbeit)
gibt zu diesem Beitrag:Chello hat im März 2000 (und ich glaube jetzt noch immer) mit "unlimitiertes Internet" geworben. Doch wenn man die lächerliche Grenze von 10 GB im Monat erreicht, bekommt man eine lächerliche Mail, dass man sein Transfervolumen einschränken soll, da sonst der Anschluss gekündigt wird (die natürlich sofort in den Papierkorb wandert). Ich hab in meinem unterschriebenen Vertrag von März 2000 nichts von einer Transferbeschränkung oder einem Fair use stehen. Eine Vertragsänderung hab ich nicht bekommen, und auch sonst nichts unterschrieben. Eine einseitige Vertragsänderung ist rechtswidrig, und wenn sie mir denn Anschluss abdrehen, droht eine Klage!
gepostet vonAbydos am 27.8.2004, 09:24
folgendes Statement ab:Sehr geehrter Kunde! Als Pressesprecherin von chello weise ich Ihren Vorwurf der Werbung mit falschen Angaben zurück. Unlimitiertes Internet ist nicht gleich mit unlimitiertem Datenvolumen gleichzusetzen. Außerdem darf ich Sie darauf hinweisen, dass unsere Werbelinie mittlerweile längst eine andere ist. Zu der "lächerlichen Grenze" von 10 GB ist zu sagen, dass 98 % unserer Kunden unter diesem Wert liegen. Sinn und Zweck unserer Fair Use Bedingungen ist es, allen unseren Kunden einen ungestörten Zugang zum Internet zu liefern und wir es daher nicht zulassen können, wenn die Mehrheit der Kunden durch die übermäßige Benutzung durch eine Minderheit beeinträchtigt wird. Im Privatkundenbereich - und chello ist nun mal ein Provider für Privatkunden - sind Transfervolumen von 10 GB außerhalb der Norm. Für diesen Zweck gibt es eigene Business Pakete mit fest definiertem Transferlimit und zusätzlicher Verrechnung bei Transferüberschreitungen. In diesem Zusammenhang darf ich Sie auf unsere beiden chello professional Produkte verweisen http://www.upc.at/internet/business/, die 20 bzw. 30 GB Transfervolumen beinhalten. "Fair Use" wurde im Herbst 2000 eingeführt, und trat zu jenem Zeitpunkt auch für alle bereits bestehenden Kunden in Kraft. Bestandskunden wurde im Zuge der Septemberrechnung 2000 mit folgendem Text informiert: "Wir bitten Sie unsere neuen Richtlinien für eine faire Internet Nutzung (Fair use Policy) auf der chello Homepage www.chello.at zu lesen. Wenn Sie bis 1.12.2000 nicht widersprechen, werden diese Vertragsbestandteil." Es ist also keineswegs zu einer einseitigen Vertragsänderung gekommen - sämtliche Kunden wurden über die neu eingeführten Bedingungen informiert. Ich kann Sie auch bezüglich der von Ihnen vermuteten "Rechtswidrigkeit" beruhigen, selbstverständlich werden sämtliche Änderungen vorher von unserer Rechtsabteilung auf deren Rechtmäßigkeit hin überprüft!

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