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| Stellungnahme des betroffenen Unternehmens | Zurück |
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| Herr / Frau | Frau Sabine Bauer |
| Position | Leitung Customer Service |
| der Firma (Abteilung) | tele.ring (Customer Service) |
| gibt zu diesem Beitrag: | Im Mai 2004 erhält man von Telering die Bestätigung, dass man ab jetzt laut dem Telekomunikationsgesetz den Einzelgesprächsnachweis auf Kundenwunsch unverkürzt erhält. Im Juni erhält man daraufhin von Telering gar keinen Einzelgesprächsnachweis auf der Rechnung, sondern muss ihn extra anfordern und im Juli bekommt man dann wieder nur den verkürzten, obwohl Telering schriftlich bestätigt hat, dass man den Einzelgesprächsnachweis mit der vollen Nummer erhalten würde... |
| gepostet von | gusibelli am 21.7.2004, 07:51 |
| folgendes Statement ab: | Lieber Gusibelli,
selbstverständlich nehmen wir uns Ihres Anliegens gerne an.
Bitte geben Sie uns Ihre Kundendaten bekannt und nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf. Entweder am Telefon unter unserer serviceline 0800-650 650 oder gerne auch per E-Mail: service@telering.at
Im Allgemeinen möchte ich Ihnen darauf antworten, dass wir Ihnen den Einzelgesprächsnachweis in unverkürzter Form selbstverständlich zur Verfügung stellen. Grundlage dafür ist, dass uns von Ihnen eine schriftliche Anforderung - bestätigt durch Ihre Unterschrift - vorliegt. Aus rechtlichen Gründen wird Ihr EGN in dieser Form dann ab der nächsten Rechnungsperiode ausgestellt.
Abschließend danke ich Ihnen für Ihren Hinweis - und freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme mit meinem Serviceteam!
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bauer
Leitung Customer Services |
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