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 Stellungnahme des betroffenen UnternehmensZurück 
Herr / FrauHerr Karl Schwarzel
PositionPost-Ombudsmann
der Firma (Abteilung)Österreichische Post AG (Post-Kundenservice)
gibt zu diesem Beitrag:Vor einiger Zeit habe ich irrtümlich eine falsche Postleitzahl angegeben, nämlich die der gegenüberliegenden Straßenseite des Empfängers, und der Brief wurde an mich zurückgeschickt, was diversen Postbediensteten sicher mehr Arbeit gemacht hat, als den Fehler auszubessern. Jetzt kam ein Brief zurück an das Postfach 24 in 4405 Steyr. Rosabezettelt wurde mir mitgeteilt, "Anschrift ungenügend", es gäbe "kein Fach 4405". Daneben der Stempel "Steyr-Münichholz 4405"
gepostet vonNiestaspopolo am 16.7.2004, 08:16
folgendes Statement ab:Sehr geehrte Damen und Herren! Grundsätzlich möchten wir festhalten, dass wir Sendungen immer an die für den Empfänger angegebene Postleitzahl übermitteln und zustellen. Natürlich kann es in Einzelfällen vorkommen, dass bei Angabe einer falschen Postleitzahl und Einsatz von Ersatzkräften die Weiterleitung an die richtige Abgabestelle nicht funktioniert. Hier handelt es sich aber um keinen "Rücksendevirus" sondern einfach um menschliches Versagen. Der an das Postamt 4405 Steyr-Münnichholz gerichtete Brief musste leider zurückgeschickt werden, da es bei diesem Postamt weder ein Postfach 24 noch ein Postfach 4405 gibt. Mit freundlichen Grüßen Karl Schwarzel Post-Ombudsmann
 Kommentare

porcicap (19.7.2004, 17:04)
Es war die richtige PLZ 4405 angegeben, das bestätigt ja auch der Rücksendestempel. Das Postfach stammt von einem Prospekt einer Veranstaltung; daß es richtig ist, wurde uns bei unserem Versuch, die Sache aufzuklären,dann telefonisch bestätigt.


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