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Herr / FrauHerr Karl Schwarzel
PositionPost-Ombudsmann
der Firma (Abteilung)Österreichische Post AG (Post-Kundenservice)
gibt zu diesem Beitrag:Folgendes hat sich zugetragen: Ich wollte meiner staatsbürgerlichen Pflicht nachkommen und bei den EU-Wahlen meine Stimme abgeben. Da ich zu den Menschen gehöre, die öfters länger als bis 18.00 arbeiten, habe ich per Internet 1 Woche vor Stichtag eine Wahlkarte (Zustellung an meinen Arbeitsplatz) beantragt. Soweit so gut, oder vielmehr nicht gut. Die Karte wurde mir bis dato nicht zugestellt (wohl in den Weiten des Postuniversums verschollen). Habe noch am letzten Tag vor meinem Urlaub bei der zuständigen Behörde nachgefragt - Wahlkarte wurde am Tag nach meiner Internetbeantragung an die Post weitergegeben....Ok, ich konnte nicht wählen gehen, was aber, wenn es sich um was wirklich Wichtiges gehandelt hätte? Nachfrage bei der Post ergab folgende Anwort: Zusteller ist auf Urlaub, kann nicht recherchieren....
gepostet vonrobertmusil am 30.6.2004, 07:58
folgendes Statement ab:Sehr geehrte Damen und Herren! Danke für Ihre Information. Offensichtlich haben Sie auf Ihre Frage nicht die richtige Auskunft erhalten, denn die Prüfung des Zustellvorganges für einen Rückscheinbrief kann nicht vom Urlaub eines Zustellers abhängig sein. Bitte geben Sie uns Ihre Personendaten sowie Ihre Anschrift bekannt, wir werden die Angelegenheit sofort überprüfen. Mit freundlichen Grüßen Karl Schwarzel Post-Ombudsmann ombudsmann@post.at

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