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| Stellungnahme des betroffenen Unternehmens | Zurück |
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| Herr / Frau | Herr Karl Schwarzel |
| Position | Post-Ombudsmann |
| der Firma (Abteilung) | Österreichische Post AG (Post-Kundenservice) |
| gibt zu diesem Beitrag: | mittlerweile reicht es wirklich mit der zustellung in 1140 wien. es ist nicht das erste mal und wahrscheinlich wird es auch nicht das letzte mal sein.
1.,es muss doch möglich sein, die post die zugestellt werden muss - zuzustellen
2., zeitungen die abonniert sind und durch die post zugestellt werden - auch am aktuellen tag zuzustellen - 3 tage später interessieren diese niemanden mehr - abo wird "bezahlt" - ist nicht gratis!!!
3., wenn ein eingeschriebenes schriftstück zugestellt werden muss - sollte sich der briefträger durch läuten an der sprechanlage bemerkbar machen und nicht einfach "das gelbe zetter´l" ins postkästchen werfen - dies gilt ebenso für div. pakete!
4., briefe etc. in den dafür adressierten briefkasten legen - nicht wahllos eines aussuchen!
um diesem missstand nachgehen zu können, da sicherlich ein statement kommen wird wie z.b. "geben sie uns die genaue adresse bekannt" etc., diese habe ich im übrigen heuer mindestens 8 mal telefonisch durchgegeben - nochmal;
1140 wien/märzstr. 126
die antwort wird lauten: personelle umstellung sowie urlaubs-vertretungen, bzw. praktikanten etc. |
| gepostet von | dima am 4.6.2004, 21:27 |
| folgendes Statement ab: | Sehr geehrte Damen und Herren!
Danke für Ihre Information.
Zu Ihren Ausführungen ist zu bemerken, dass die durch die Österreichische Post AG beförderten Sendungen grundsätzlich an der bezeichneten Abgabestelle des Empfängers abgegeben bzw. benachrichtigt werden.
Bei bescheinigten Sendungen ist auch zusätzlich ein Zustellversuch (im Normalfall durch Anläuten) vorgesehen.
Sollte die genannte Vorgangsweise an Ihrer Anschrift nicht funktionieren, ersuchen wir um genauere Information unter der Hotline 0800 20 60 20.
Mit freundlichen Grüßen
Karl Schwarzel
Post-Ombudsmann |
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