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 Stellungnahme des betroffenen UnternehmensZurück 
Herr / FrauHerr Christian Krainer
PositionGeschäftsführer
der FirmaÖsterreichische Wohnbau Genossenschaft
gibt zu diesem Beitrag:Dass bei einer neu errichteten Wohnanlage nicht alles von Anfang an klaglos funkioniert, und auch einiges nachgebessert werden muss, ist ganz natürlich. Dieses Nachbessern war in unserer Anlage jedoch ziemlich schwierig, da bereits im Kaufvertrag festgelegt wurde, dass die ÖWG auch die Verwaltung der Wohnungen übernimmt. Die Verwaltung hätte an sich die Aufgabe, Mängelbehebungen beim Errichter einzufordern. Dies funktioniert aber nicht so richtig, wenn Errichter und Verwaltung dieselbe Firma sind. So kam es, dass viele Mängel erst nach unzähligen Reklamationen behoben wurden, andere überhaupt nicht und einige Mängelbehebungen den Eigentümern verrechnet wurden, da es ja viel einfacher ist, sich das Geld vom Rücklagenkonto der Bewohner zu holen, als es sich mit den ausführenden Firmen zu verscherzen, die die ÖWG für andere Bauvorhaben noch braucht. Ein Beispiel: Die Wasserversorgungsleitung für eines der Wohnhäuser wurde praktisch im Freien verlegt (Garagendurchfahrt), jedoch in keiner Weise isoliert. Es kam wie es kommen musste: Die Wasserleitung ist eingefroren, eine Druckreduzierung wurde ebenfalls zerstört, dadurch kam es in einigen Wohnungen zu Überschwemmungen. Die ÖWG erklärte den Bewohnern, die mit Recht über die nachlässige Bauleitung verärgert waren, dass der Schaden sowie die nachträgliche Isolierung der Leitung selbstverständlich von der ÖWG getragen werden. Bei der Durchsicht der Betriebskostenabrechnung sah die Sache allerdings ganz anders aus: Man hatte sich wieder einmal an der Rücklage der Eigentümer schadlos gehalten! Ein sofortiger Einspruch gegen die Abrechnung wurde ignoriert und nicht beantwortet. Leider sieht man auch an anderen Unzulänglichkeiten, dass die ÖWG, nicht in der Lage ist, die Siedlung ordnungsgemäß im Interesse der Eigentümer zu verwalten: Es ist beispielsweise nicht möglich zu erreichen, dass die Siedlung ordentlich gereinigt wird, obwohl die Verwaltung auf unsere Kosten eine sehr teure Reinigungsfirma (Fa. Feuchtgraber) bezahlt, die ihren Aufgaben jedoch nicht nachkommt und dennoch keine Konsequenzen zu erwarten hat. Ebenso unmöglich ist es, eine kleine Verbesserung an einer Brandschutztüre durchführen zu lassen, die deren Funktion wieder sicherstellen würde. Einer der Höhepunkte in der eigenwilligen Verwaltungstätigkeit war die unentgeltliche Überlassung unserer Siedlung für Dreharbeiten einer privaten Filmgesellschaft ohne Einwilligung der Eigentümer.
gepostet vonBernieS am 18.6.2004, 08:02
folgendes Statement ab:Sehr geehrter Beschwerdeführer! Mit Bedauern nehmen wir diese Stellungnahme zur Kenntnis und möchten betonen, dass wir als Dienstleistungsunternehmen immer bemüht sind, das für den Bewohner bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Unser Unternehmen verwaltet etwa 28.000 Wohnungen in Österreich, zählt damit zu den größten gemeinnützigen Wohnbauträgern und hält die Seriosität als ein wesentliches Kriterium der Firmenphilosophie. Ein wesentliches Kriterium ist daher die Zufriedenheit unsere Kunden, insbesondere da es den "mängelfreien Bau" leider in der Realität nicht gibt. Die Abteilungen Gewährleistung und Hausverwaltung sind entkoppelt, wir haben uns noch nie gescheut einen Mangel als solchen zu deklarieren und die Behebung gerechfertigter Mängel als solche von den tätigen Professionisten einzufordern. Die konkrete Anlage wurde im September 1998 übergeben und hat 55 Wohnungen. Richtig ist, dass im Winter 2001 der Druckreduzierstutzen der isolierten Wasserleitung durch extreme Temperaturen in der dem Objekt unterliegenden Tiefgarage eingefroren ist und es dadurch zu überdruckbedingten Beschädigung des Auslassventils am Boiler von 6 Wohnungen kam, die zu einem Wasseraustritt führte. Schäden aus diesem Umstand wurden direkt mit der Versicherung abgedeckt. Als Mangel wäre die nicht ausreichende Isolierung dieses Druckreduzierventils zu sehen. Kosten aus der Sanierung (zusätzlichen Abdämmung durch ein gedämmtes Kasterl) wären als "Sowiesokosten" entweder den Baukosten oder nach Übergabe (wie hier) der Instandhaltungsrücklage anzulasten. Der Vorwurf, auf eine Beeinspruchung nicht reagiert zu haben, kann durch zahlreiche Briefe und persönliche Besprechungen entkräftet werden. Die Anlage hat seit Bezug die dritte Reinigungsfirma. Die erste Firma hat, bedingt durch Konkurs, das Vertragsverhältnis am 17.5. 2001 gelöst. Die dannach eingesetzte Firma war objektiv schlecht und wurde seitens der Hausverwaltung unter Einhaltung der vereinbarten Frist mit 31.10.2001 gekündigt. Im Rahmen einer Hausversammlung wurde die derzeit beschäftigte Firma nach Vorschlag eines Bewohners - der in einer anderen Anlage, in der er eine Wohnung besitzt, gute Erfahrung mit dieser Firma gemacht hat - beschäftigt. Die konkrete Arbeitsleistung war Gegenstand einer kürzlich abgehaltenen Hausversammlung und sollte nach Urgenz vor einigen Wochen nunmehr zu einem verbesserten Ergebnis führen. Keile, welche sowohl von der Reinigungsfirma als auch von Bewohnern für das Aufhalten dieser von der Tiefgarage in das Stiegenhaus führenden Gang verwendet werden, führen zu mehrmaligen Reperaturen der kellergeschossigen Brandschutztüre. Wir weisen gerne wiederum auf die Notwendigkeit des permanenten Schließens dieser Türe hin. Die Filmdreharbeiten waren behördlich von Magistrat Graz und Polizei genehmigt. Zu diesem Zwecke war die gesamte Straße gesperrt. Richtig ist, dass unser Unternehmen als grundbücherlicher Eigentümer der unentgeltlichen Benützung einer ca. 40 m2 grossen Brücke, die als Zufahrt dient, zugestimmt hat. Eine Beeinträchtigung bestand aus der Tatsache, dass wenige Bewohner für einige Minuten an der Ausfahrt behindert waren. Wir bedauern, dass einzelne Bewohner dieser Anlage mit unserer Leistung als Hausverwalter nicht zufrieden sind und werden uns umso stärker bemühen, den Ansprüchen gerecht zu werden. Mag. Christian Krainer Geschäftsführer
 Kommentare

Katzenfreund (21.6.2004, 14:10)
@ Christian:

IHR HABT'S NED DEN DREHARBEITEN ZUZUSTIMMEN, OHNE DIE EIGENTÜMER (!!!!) ZU FRAGEN, VOR ALLEM NICHT, WENN DAS MIT BEEINTRÄCHTIGUNGEN FÜR DIESELBIGEN VERBUNDEN IST!!!!

m-keh????!!!???

Loewin (19.6.2004, 20:02)
@BernieS
Bin überzeugt davon, daß es sich nicht um "einzelne" handelt.
Deshalb taugt mir die Stellungnahme nicht!
Ausserdem, es ist ganz egal, ob die Behörde Genehmigung gab oder nicht.
Die Hausverwaltung hat zu Benützung zugestimmt und ist dafür da, um konkrete Maßnahmen zu treffen, daß dies korrekt abläuft, wenn notwendig. Und nicht alles auf die Kosten der Mieter.

BernieS (18.6.2004, 18:48)
@Loewin:
Es sind nicht nur "einzelne" Bewohner. Bei unserem Eingang zur Tiefgarage hängt auch ein offener Brief an die ÖWG, in dem auch etliche Missstände aufgezeigt werden. Mit diesem Brief hat der "einzelne Bewohner" (=ich) nichts zu tun.
Eine Mitbewohnerin der Siedlung möchte nun den Wechsel der Hausverwaltung durchsetzen. Wird aber bei 55 Wohneinheiten ziemlich schwierig werden ...

Loewin (18.6.2004, 13:31)
@BernieS
Mir hat diese Stellungnahme auch nicht getaugt ....
Insbesondere ... dieser Satz:
"dass EINZELNE Bewohner dieser Anlage mit unserer Leistung als Hausverwalter nicht zufrieden sind" .....
Ich glaube, du sollst wirklich prüfen, ob da die anderen zufrieden sind. Mit einer Unterschriftenliste, vielleicht.

BernieS (18.6.2004, 12:32)
Die Stellungnahme des Herrn Mag. Krainer ist in folgenden Punkten nachweislich unrichtig:

1. Die ÖWG scheut sich sehr wohl, Mängel als solche zu deklarieren, siehe Beispiel eingefrorene Wasserleitung.
2. Auf die Beeinspruchung der Betriebskostenabrechnung 2003 wurde in keiner Weise reagiert!
3. Eine gut und preiswert arbeitende Reinigungsfirma wurde gegen eine schlecht und teuer arbeitende Firma getauscht. Die Beschwerden dauern nun schon seit mehr als 2 Jahren an und die ÖWG unternimmt absolut nichts! Von "sollte zu einem verbesserten Ergebnis führen" habe ich nichts!
4. Die Brandschutztüre bleibt an einer Fliesenfuge hängen, ohne Keil! Kommentar der ÖWG: Man solle die Brandschutztüren sowieso immer offen halten, zwecks besserer Durchlüftung!
5. Dreharbeiten: Es handelte sich nicht um "einige Minuten", sondern um 8 Stunden, während der weder Zu- noch Abfahrt zur Siedlung möglich war ! Die Behörde hat keine Dreharbeiten in unserer Siedlung genehmigt!


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