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| Stellungnahme des betroffenen Unternehmens | Zurück |
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| Herr / Frau | Herr Dipl. Ing. Albert Siegl |
| Position | Head Customer Care |
| der Firma (Abteilung) | Siemens (Customer Care) |
| gibt zu diesem Beitrag: | Am 16.1.2004 kaufte ich im A1-Shop in Vöcklabruck ein Handy der Marke Siemens! Als ich zu Hause das Handy in Betrieb nehmen wollte, hatte es bereits einige Mängel. Da der A1-Shop 20 Kilometer von mir zu Hause entfernt ist, hatte ich erst nach 10 Tagen die Möglichkeit im Shop zu reklamieren.
Doch mit Verwunderung mußte ich feststellen, dass ich das Umtauschrecht (7 Tage) übersehen hatte. Von Kulanz(das Handy hatte vom ersten Tag nicht funktioniert) keine Spur.
Mein Handy wurde an die Firma Siemens eingeschickt. Am 10.2.2004 bekam ich es wieder-doch vom ersten Reinfall schon skeptisch geworden-probierte ich es gleich vor dem Geschäft aus. Und siehe da, noch immer die gleichen Mängel. Dem A1-Shop wollte ich es nicht zumuten, mein Handy ein weiteres Mal einzuschicken(bin doch nur ein einfacher Kunde, der ihnen nicht wichtig ist). Ich schickte es diesmal gleich an die Firma Siemens.
Das war am 2.3.2004. Bis zum heutigen Tag hat es die Fa.Siemens nicht geschafft, mein Handy zu reparieren! Bei mehrmaligen Telefonaten (6 Mal) wurde ich immer wieder vertröstet-entweder der Ersatzteil ist noch nicht da,oder man sagte, dass man sich darum kümmern werde und ich würde einen Rückruf bekommen. Aber wie angenommen, bis heute kein Rückruf! An dieser Stelle würde ich gerne von der Geschäftsleitung wissen-ist es in ihrem Sinne, dass ihre Produkte verkauft werden nach dem Motto: Hauptsache verkauft, Hauptsache Umsatz - Nebensache, ob es funktioniert, Nebensache ob der Kunde zufrieden ist?!
Vielleicht ist es in Ihrer Firma unwichtig geworden, ob sich ein Kunde nochmals für eines ihrer Produkte entscheidet oder es weiterempfiehlt. Und noch ein kleiner Hinweis an das Mitarbeiterteam der Fa.Siemens: denkt mal darüber nach, wer eure Gehälter bezahlt - es ist nicht die Fa.Siemens. Es ist der Kunde - der zufriedene Kunde!!!! |
| gepostet von | inge geier am 26.3.2004, 12:56 |
| folgendes Statement ab: | Danke für die Möglichkeit zu einer Stellungnahme!
Leider ist es aber nicht möglich, konkret auf den Fall einzugehen, da wir ohne genaue Fakten zu kennen, seriöserweise keine Aussage tätigen können.
Natürlich bedauern wir es sehr, dass die Kundin oder der Kunde nicht mit dem Siemens Mobiltelefon zufrieden war und auch mit der Abwicklung der Serviceangelegenheit. Aber wie bereits oben angeführt, können wir mangels Fakten keine Aussage treffen, warum es in diesem Fall soweit gekommen ist und welche Stelle dafür verantortlich zeichnet.
Grundsätzlich ist Siemens Mobile in Sachen Gerätequalität, Service und Kulanz einer der führenden Handyhersteller, was uns unsere Partner und Händler immer wieder bestätigen.
Es wäre für uns sehr hilfreich, den Kundennamen zu erfahren bzw die "Identität" des Gerätes (IMEI-Nummer, Type), um auch in der Sache die Angelegenheit aufklären zu können.
Abschließend erlauben wir uns, darauf hinzuweisen, dass es in Österreich kein "Umtauschrecht" gibt. Es kommen die gesetzlichen Bestimmungen aus dem Kaufrecht (Gewährleistung) bzw die freiwillige Garantie des Herstellers in Anwendung.
Wir verbleiben mit besten Grüßen,
Dipl. -Ing.
Albert Siegl
Head of Customer Care
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| Kommentare |
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| | manny_w (1.4.2004, 21:19) | |
| Das heisst eben genau was er sagt, es gibt nicht das recht eines Umtausches sondern ein recht auf Mangelbehebung, Mangel unbehebbar... dann erst.... |
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| | FryingPan (29.3.2004, 09:33) | |
@Dipl.Ing. Siegl: Bezüglich des Umtauschrechtes bitte ich, mir folgende Bestimmung zu erklären:
ABGB Ä 932 (2) Zunächst kann der Übernehmer nur die Verbesserung oder den Austausch der Sache verlangen, es sei denn, dass die Verbesserung oder der Austausch unmöglich ist... |
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