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Herr / Frau mobilkom austria
der Firmamobilkom austria
gibt zu diesem Beitrag:Am 16.1.2004 kaufte ich im A1-Shop in Vöcklabruck ein Handy der Marke Siemens! Als ich zu Hause das Handy in Betrieb nehmen wollte, hatte es bereits einige Mängel. Da der A1-Shop 20 Kilometer von mir zu Hause entfernt ist, hatte ich erst nach 10 Tagen die Möglichkeit im Shop zu reklamieren. Doch mit Verwunderung mußte ich feststellen, dass ich das Umtauschrecht (7 Tage) übersehen hatte. Von Kulanz(das Handy hatte vom ersten Tag nicht funktioniert) keine Spur. Mein Handy wurde an die Firma Siemens eingeschickt. Am 10.2.2004 bekam ich es wieder-doch vom ersten Reinfall schon skeptisch geworden-probierte ich es gleich vor dem Geschäft aus. Und siehe da, noch immer die gleichen Mängel. Dem A1-Shop wollte ich es nicht zumuten, mein Handy ein weiteres Mal einzuschicken(bin doch nur ein einfacher Kunde, der ihnen nicht wichtig ist). Ich schickte es diesmal gleich an die Firma Siemens. Das war am 2.3.2004. Bis zum heutigen Tag hat es die Fa.Siemens nicht geschafft, mein Handy zu reparieren! Bei mehrmaligen Telefonaten (6 Mal) wurde ich immer wieder vertröstet-entweder der Ersatzteil ist noch nicht da,oder man sagte, dass man sich darum kümmern werde und ich würde einen Rückruf bekommen. Aber wie angenommen, bis heute kein Rückruf! An dieser Stelle würde ich gerne von der Geschäftsleitung wissen-ist es in ihrem Sinne, dass ihre Produkte verkauft werden nach dem Motto: Hauptsache verkauft, Hauptsache Umsatz - Nebensache, ob es funktioniert, Nebensache ob der Kunde zufrieden ist?! Vielleicht ist es in Ihrer Firma unwichtig geworden, ob sich ein Kunde nochmals für eines ihrer Produkte entscheidet oder es weiterempfiehlt. Und noch ein kleiner Hinweis an das Mitarbeiterteam der Fa.Siemens: denkt mal darüber nach, wer eure Gehälter bezahlt - es ist nicht die Fa.Siemens. Es ist der Kunde - der zufriedene Kunde!!!!
gepostet voninge geier am 26.3.2004, 12:56
folgendes Statement ab:Liebe Frau Geier, bitte schicken Sie uns Ihr Anliegen mit Ihrer Telefonnummer. Danke. Ihr A1 Service Team
 Kommentare

manny_w (1.4.2004, 21:19)
Das heisst eben genau was er sagt, es gibt nicht das recht eines Umtausches sondern ein recht auf Mangelbehebung, Mangel unbehebbar... dann erst....

FryingPan (29.3.2004, 09:33)
@Dipl.Ing. Siegl: Bezüglich des Umtauschrechtes bitte ich, mir folgende Bestimmung zu erklären:

ABGB Ä 932 (2) Zunächst kann der Übernehmer nur die Verbesserung oder den Austausch der Sache verlangen, es sei denn, dass die Verbesserung oder der Austausch unmöglich ist...


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