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| Stellungnahme des betroffenen Unternehmens | Zurück |
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| Herr / Frau | Herr Mag. Michael Raiger |
| Position | Geschäftsleiter |
| der Firma (Abteilung) | Taxi-Innung WKÖ (Geschäftsleitung) |
| gibt zu diesem Beitrag: | Ich möchte schildern, wie die Taxiprüfung für NÖ abgelaufen ist. Wir waren ca. 30 Leute (genau weiß ich es nicht mehr), davon waren gut die Hälfte Ausländer, davon wiederum ein Drittel, die KEIN WORT Deutsch konnten.
Die Prüfung lief so ab, dass der Prüfer Fragen stellte, die eh schon nur mehr aus dem Buch auswendig zu lernen waren. Wir wurden auf Gruppen aufgeteilt. Da waren 2 in meiner Gruppe, die die Fragen gar nicht verstanden haben, jeder von ihnen brauchte schon mal 10 Minuten, um diese zu beantworten. Im Endeffekt kamen sie mit jeweils 51% der zu beantwortenden Fragen durch. Das alleine sehe ich schon als Frechheit an - wie kann sich jemand für die Taxiprüfung anmelden, wenn er die Sprache nicht einmal beherrscht? Man dürfte solche Leute gar nicht zur Prüfung zulassen, wenn sie nicht den Nachweis der Sprachkenntnis erbringen, so könnte man schon mal aussondern.
Andererseits muss man sagen, dass es "Schwarze Schafe" auch unter den Unternehmern gibt, die die Lenker mit dem gesetzlichen Mindestlohn anmelden, ihnen 40% vom Umsatz geben (was laut AKNÖ gesetzeswidrig ist) kein Weihnachts- und Urlaubsgeld bezahlen, ihnen falsche Informationen über Konkursanmeldung geben (so geschehen bei Fa. Kappl) und man nach 2 Monaten immer noch kämpfen muss, dass man wenigstens richtig ausgestellte Arbeitspapiere bekommt (Dokumentenfälschung!)
Von den Autos möchte ich gar nicht reden (oder sollte ich lieber Virenschleudern sagen?). Die sind teilweise so verunreinigt, dass Blutflecken mit Sitzbezügen überdeckt werden, um sich die Reinigungskosten zu sparen. Von der Fahrtüchtigkeit möchte ich auch gar nicht erst reden. Die AK weiß um diese Missstände und tut dagegen überhaupt nichts. Da soll ich als Fahrer noch für Werbung sorgen? Ich hoffe, ich bekomme jetzt nicht wieder einen Strafzettel zugeschickt für eine Widrigkeit, die ich nicht begangen habe.
Übrigens: Eine Lenkererhebung kostet ca. €7 extra, die der Fahrer zahlen muss!! Schade, dass hier solche Missstände herrschen, und man diesen Job deshalb fast gar nicht mehr ausüben kann, denn ich persönlich bin mit Leib und Seele Taxler. |
| gepostet von | bermudagirl am 16.3.2004, 08:48 |
| folgendes Statement ab: | Zum Beitrag vom 16.03.2004 teilen wir mit, dass wir die beschriebene Form und den Ablauf einer Taxilenkerprüfung für NÖ nicht nachvollziehen können.
Rechtsgrundlage für die Ausstellung eines Taxilenkerausweises, die vorgeschriebene Ausbildung und die Taxilenkerprüfung ist die Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr 1994 in der derzeit geltenden Fassung.
Voraussetzung für den Antritt zur Taxilenkerprüfung ist der Nachweis einer erfolgten Ausbildung. Dies ist der Taxilenkerkurs. Wenn nun die Teilnahme an einem Taxilenkerkurs nachgewiesen wird, muss der Kandidat bzw. die Kandidatin zur Taxilenkerprüfung zugelassen werden. Es darf jedenfalls nicht eine "grundlose Aussonderung" erfolgen, wie sie in dem Beitrag dieser Wiener Taxilenkerin angeregt wurde. Ein grundloses Aussondern- zB auf Grund einer anderen Staatsbürgerschaft- wäre wohl ein klassischer Fall von Diskriminierung.
Bei der Taxilenkerprüfung werden mit den Fachkenntnissen auch die Sprachkenntnisse überprüft. Wenn nun ein Kandidat oder eine Kandidatin mangels Sprachkenntnisse die Fragen des Prüfers oder der Prüferin nicht versteht, kann keine positive Antwort gegeben werden und führt dies daher zu einer negativen Beurteilung desKandidaten oder der Kandidatin.
Da die Taxilenkerprüfung bei der zuständigen Fachgruppe abgelegt werden muss, wird bei der zuständigen Fachgruppe protokolliert, wer zur Prüfung antritt und ob die Prüfung bestanden wurde oder nicht. Bei der letzten Niederösterreichischen Prüfung am 29.01.2004 haben zB 25% der Prüfungskandidaten die Taxilenkerprüfung nicht bestanden.
Im Beitrag der Wr. Taxilenkerin ist leider kein Hinweis auf ihren Familiennamen und ihre Adresse enthalten. Sollte uns diese Wr. Taxilenkerin ihre Identität mitteilen, sind wir gerne bereit, uns mit ihr bezüglich ihrer Vorwürde direkt ins Einvernehmen zu setzen.
Mit freundlichen Grüßen,
Mag. Michael Raiger
Geschäftsführer |
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| Kommentare |
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| | krutov (25.3.2004, 22:45) | |
halo, miao
du missen schreipn auswändig onne "Ä"
ein auslända |
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| | miau (17.3.2004, 07:27) | |
"Bei der Taxilenkerprüfung werden mit den Fachkenntnissen auch die Sprachkenntnisse überprüft. Wenn nun ein Kandidat oder eine Kandidatin mangels Sprachkenntnisse die Fragen des Prüfers oder der Prüferin nicht versteht, kann keine positive Antwort gegeben werden und führt dies daher zu einer negativen Beurteilung desKandidaten oder der Kandidatin."
*lol* Kann es sein, dass der Prüfer auch nur gebrochen Deutsch spricht? Denn entweder lassen die ausländischenmitbürgerischen Taxler dann einen aus ihrer Sippe das Taxi kutschieren oder sie haben die Textpassagen für die Prüfung auswändig gelernt und warten nur auf ein "Stichwort" oder ....
denn es ist eine Tatsache, dass es einige unter den ausländischenmirbürgerischen Taxlern gibt, die Deutsch mehr als nur am Rande verstehen. Und wenn man die Fragen beantworten kann, heißt das noch lange nicht, dass man dann einen Deutsch sprechenden (von anderen Sprachen mal abgesehen *fg*) Fahrgast auch versteht. |
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