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| Stellungnahme des betroffenen Unternehmens | Zurück |
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| Herr / Frau | Herr Michael Molnar |
| der Firma (Abteilung) | s REAL Immobilienvermittlung GmbH (Geschäftsführung für W, NÖ, B und S) |
| gibt zu diesem Beitrag: | Habe Juli 2003 über S Real ein Kaufanbot für eine Eigentumswohnung unterschrieben. Nachdem die Verkäufer mir wochenlang kein Datum für den Vertragsabschluss nennen konnten (neue Wohnung nicht komplett eingerichtet!!!), traten diese mit den Argument, wir hätten die Finanzierung nicht geklärt, vom Vertrag zurück. Für mich die erste Frechheit, da wir niemals im Beisein der Verkäufer über meine Fianzierung gesprochen haben.
Nachdem wir trotzdem die Vermittlungsprovison an S Real zahlen mussten, wagen es die Verkäufer, die Mitte Oktober ausgezogen waren, und die Wohnung verkauft haben, uns die Überziehungszinsen in Rechnung zu stellen und einen Anwalt einzuschalten!!
Nach erster Rechtsauskunft haben die Verkäufer, die in meinen Augen geldgierige und rücksichtslose Menschen sind, überhaupt keinen Anspruch, da hier Wort gegen Wort steht.
Trotzdem bin ich maßlos verärgert und rate jedem vor einem Wohnungskauf die Verkäufer gut kennenzulernen.
Mittlerweile habe ich meine Eigentumswohnung - finanziert und ohne Provisonen von irgendwelchen Maklern!!!
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| gepostet von | Clue03 am 20.2.2004, 08:37 |
| folgendes Statement ab: | Sehr geehrte Kundin, sehr gehrter Kunde!
Konkret können wir auf den geschilderten Verkaufsrücktritt nicht Stellung beziehen, da wir aus Ihrer Meldung keine konkreten Daten entnehmen können.
Grundsätzlich erlauben wir uns darauf hinzuweisen, dass eine Maklerprovision nur in jenen Fällen zu bezahlen ist, in denen ein Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer rechtsverbindlich zustande gekommen ist.
Nach den Informationen in dieser Meldung ist der Vertrag zwischen Ihnen und dem Verkäufer abgeschlossen worden, nachträglich wurden jedoch die Vereinbarungen nicht eingehalten, daher der Rücktritt und die Forderungen.
Ob und in welchem Ausmass ein Verkäufer Forderungen gegen einen Käufer stellt, und ob diese begründet sind oder nicht, liegt weder in unserem Einflussbereich, noch in unserem Ermessen, daher bitten wir um Verständnis, dass wir zu der Zinsenforderung keine Stellungnahme abgeben können.
Zum Thema: "Bezahlte Provision an s REAL"
Sollte uns dabei ein Fehler unterlaufen sein, dann werden wir selbstverständlich die erhaltene Provision an Sie rücküberweisen.
Auch ob bereits zum damaligen Zeitpunkt der Weg einer einvernehmlichen Lösung gesucht wurde, und/oder aus welchen Gründen eine Einigung gescheitert ist, können wir derzeit nicht beurteilen, daher ersuchen wir Sie, mit uns noch einmal Kontakt aufzunehmen.
Vielen Dank im Voraus und
mit freundlichen Grüßen
s REAL Immobilienvermittlung GmbH
michael.molnar@sreal.at
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| Kommentare |
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| | tavor (6.4.2009, 13:20) | |
| ist nicht richtig. eine maklerprovision ist bei vertragsabschluß fällig. |
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