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| Stellungnahme des betroffenen Unternehmens | Zurück |
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| Herr / Frau | Herr Karl Schwarzel |
| Position | Post-Ombudsmann |
| der Firma (Abteilung) | Österreichische Post AG (Post-Kundenservice) |
| gibt zu diesem Beitrag: | Seit ungefähr 1 Jahr funktioniert unsere Postzustellung per Zufallszahlen.
Wir wohnen im 21 Bezirk, in dem das für Postzustellungen verantwortliche Postamt, "Bahnsteggasse 17-23" ist.
Der/Die Postbote/tin kann leider - meiner Meinung nach - nicht richtig lesen, da sich in den Postfächern vermehrt Post befindet, die nicht an diese Anschriften gerichtet ist.
Die Stiege 4 hat Post der Stiege 3, die Türnummer 15 hat Post der Türnummer 20, usw....
Nach einigen Beschwerden von mehreren Mietern, auch in schriftlicher Form direkt an das zuständige Postamt Bahnsteggasse, hat sich der Zustand nicht verbessert, sondern eher verschlimmert.
Ich machte ihnen sogar einen Vorschlag, man solle doch die Post dieser Wohnhausanlage in einen Großen Kübel schmeißen und ein jeder sucht sich seine Post mit seiner Anschrift selber heraus, dies würde wieder einige Arbeitsplätze sparen (Sortierung der Post in den jeweiligen Filialen).
Ich habe dem Ganzen, bis jetzt noch, mit Humor entgegen sehen können, aber leider hat sich dieser Umstand zu meinem Bedauern gewendet.
Ich bekam einen eingeschriebenen Brief (Lenkererhebung), den ich sofort mit den nötigen Angaben an den Absender retour faxte.
Also wartete ich das Einschreiben, nämlich die Strafverfügung ab, um anschließend Einspruch erheben zu können.
Dies erwies sich leider als Irrtum, da ich nie ein Einschreiben bekam, zumindest nicht zugestellt.
Das einzige, was ich jetzt bekam, war eine Zahlungserinnerung von dieser Strafverfügung, da ich nicht die Möglichkeit hatte, termingerecht Einspruch zu erheben.
Das heißt: Mir wurde zwar mittels Einschreiben dieser Brief geschickt, nur bekam ich nie eine Verständigung, dass auf dem Postamt "Kummergasse" ein Einschreiben für mich liegt.
Aufgrund dieser Tatsache wurde dieses Einschreiben wieder an seinen Absender retourniert.
Aufgrund Gesetzlicher Vorschreibung wurde mir dieser Brief nochmals zugesandt.
Mit dem gleichen Ergebnis, keine Verständigung der Hinterlegung.
Zum jetzigen Zeitpkt. ist die Einspruchsfrist verstrichen und ich werde mit € 136.- zur Kasse gebeten, ohne je die Chance gehabt zu haben, von meinem Recht Gebrauch zu machen.
Anscheinend nimmt der/die Postbote/tin die Beschwerden, die wie gesagt, schon mehrmals erfolgten, uns, den Kunden, übel und lässt dieses die Mieter dieser Wohnhausanlage spüren!
Dieses Postamt hält es anscheinend nicht für notwendig, die katastrophalen Zustände, die mittlerweile seit 1 Jahr herrschen, zu beheben.
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| gepostet von | leonard am 21.1.2004, 14:53 |
| folgendes Statement ab: | Sehr geehrte Damen und Herren!
Danke für Ihre Information.
Wir bedauern die von Ihnen aufgezeigten Unzukömmlichkeiten sehr und bieten Ihnen an, alle falsch zugestellten Sendungen mit dem Vermerk "Porto zahlt Empfänger" und einer kurzen Information (an wen wurde zugestellt) an uns zu übermitteln.
Wir werden nicht nur für die richtige Zustellung, sondern auch für eine entsprechende Schulung der betroffenen Mitarbeiter sorgen.
In der Angelegenheit "Lenkererhebung" empfehlen wir Ihnen, gegenüber der absendenden Behörde einen "Zustellmangel" geltend zu machen und die "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" zu verlangen.
In diesem Fall wird von der Behörde ein Prüfverfahren in Gang gesetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Karl Schwarzel
Post-Ombudsmann |
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| Kommentare |
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| | Helli (23.1.2004, 13:02) | |
| HA HA, den "Zustellmangel" bitte NICHT via Post made in Felix austria, unbedingt auf eigenen Füßen und in eigenen Händen dort überbringen da vie A-Post die Einspruchsfrist bis zum Emfpang des Einspruchchreibens sicher schon abgelaufen ist. |
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