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| Stellungnahme des betroffenen Unternehmens | Zurück |
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| Herr / Frau | Herr Alexander P. Paul |
| Position | Präsident |
| der Firma (Abteilung) | Golfclub 2000 (Geschäftsleitung) |
| gibt zu diesem Beitrag: | Es war einmal...vor langer Zeit - in der sogenannten guten alten Zeit - als es den Unternehmen vor allem darum ging, die Kunden von heute und morgen so zufrieden wie möglich zu machen. In eben dieser Zeit waren auch Kunden, die ihre Partnerschaft einmal nicht verlängern wollten, noch immer gute Geschäftskontakte, denn die Geschäftsmänner und -Frauen bauten darauf, dass diese vielleicht doch einmal wiederkommen.
Nun aber schreiben wir das Jahr 2003 und der Golfclub 2000 ist ein sehr schönes Beispiel dafür, dass nur mehr Quantität vor Qualität zählt, und das Kundenservice ein lästiges Übel ist, wenn man doch so viele frische Mitglieder viel einfacher anwerben kann.
So begann der hier beschriebene Vorfall im Herbst 2002. Ein fröhliches, durchaus nicht unzufriedenes Mitglied des GC2000 wollte seine Privat-Mitgliedschaft nicht verlängern, da die Möglichkeit auf eine Firmenmitgliedschaft bestand. Er schrieb also einen höflichen Brief mit dem Thema Aufkündigung der Mitgliedschaft und sandte diesen an den Golfclub 2000. Ungefähr 2 Wochen später rief er an beim GC 2000, um zu klären, ob eh alles passt und die Aufkündigung OK ist. Eine mäßig freundliche Dame erklärte ihm am Telefon, dass es erledigt sei - er habe es ja geschickt, also wozu will er ihre Zeit mit Nachfragen aufbrauchen. Er gab sich damit zufrieden und blickte bereits frohgemut ins Jahr 2003 und zu der dann möglichen Firmenmitgliedschaft im Tullnerfeld.
Stellen Sie sich mal vor, wie überrascht er war, als er plötzlich eine Rechnung vom GC2000 erhielt für den Mitgliedsbeitrag 2003. Da er fest an ein Missverständnis glaubte, rief er an und es wurde ihm umgehende Erledigung zugesagt. Nicht dass er naiv wäre, aber er glaubte dem GC2000...
...aber nur solange bis dann Monate später - es war mittlerweile fast Herbst 2003 - eine Klage bei ihm Zuhause eintraf! JA- eine KLAGE! Und zwar vom GC2000. Er rief mehrmals an, aber plötzlich fühlte sich niemand mehr zuständig - er erhielt nur die lapidare Information: "Wenn Sie es nicht eingeschrieben geschickt haben, interessiert uns das nicht" - es war einfach zum Verzweifeln.
Also zahlte er - widerwillig mit dem Beigeschmack, einfach reingelegt worden zu sein und als Kunde nichts wert zu sein. Er kündigte nochmals - diesmal eingeschrieben und urgierte mehrmals per Fax und Telefon eine Kündigungsbestätigung - die nach 6 Wochen eintraf - ohne Entschuldigung oder "Wiedergutmachungsvorschlag"!
Und jetzt weiß er Eines: NIE WIEDER GC2000 |
| gepostet von | Michael Swoboda am 22.12.2003, 08:46 |
| folgendes Statement ab: | Die Ausführungen des Hr. Swoboda können wir so nicht akzeptieren, da sie nicht korrekt sind, bzw. nur auf Behauptungen basieren!
Hr. Swoboda hat sich erstmals am 12. 11. 03 mit einem äußerst unhöflichen Fax (und nicht mit einem eingeschriebenen Brief am 29. 09. 03, wie behauptet) an uns gewandt. Wir erlauben uns, den Brief (an dieMucha) beizulegen, den wir Hr. Swoboda am 15. November 2003 als Antwort übermittelt haben.
Von Kontaktaufnahme durch ihn an uns bezüglich Kündigung schon 2002, mit offensichtlich namenlosen Personen oder auch durch einen Brief (den wir nie erhalten haben), ist uns leider nichts bekannt! Wenn er die Namen der Personen nennen könnte, die mit ihm angeblich gesprochen haben, wäre
dies sicherlich interessant und für die Wahrheitsfindung dienlich!
Unsere Mitarbeiter geben nämlich seit Jahren die Auskunft, dass
Kündigungen immer schriftlich und eingeschrieben erfolgen müssen!
Wie bei jeder Vereinbarung, gibt es auch beim Abschluss einer
Mitgliedschaft gewisse Bedingungen, die einzuhalten sind. Bei uns sind diese für unsere Mitglieder sehr gering gehalten. Man muss lediglich bis 30. November eines jeweiligen Jahres bekannt geben, wenn man die Mitgliedschaft ändern will, also zum Beispiel ruhend stellen will, oder eben kündigen. Um Missverständnisse auszuschließen, muss dies "eingeschrieben" per Post erfolgen, da bei Verlust des Schreibens z.B. am Postweg, eine Kündigung nicht nachvollzogen werden kann. Dies ist in unseren Anträgen fett gedruckt, direkt über der Unterschrift angeführt.
Um unsere Mitglieder daran zu erinnern, wird seit Jahren in der
September Nummer unseres Clubmagazins "Clubhouse" auf diesen Fakt noch einmal hingewiesen! Wenn diese Punkte nicht eingehalten werden, sind die Jahresbeiträge mit Fälligkeit 01.01. des jeweiligen Jahres zu entrichten. Es erfolgen daraufhin ein Aufruf via Clubmagazin im März und zwei Mahnungen direkt von uns.
Erst Ende Mai (also 5 Monate nach Zahlungsfälligkeit) werden unsere Forderungen an ein Inkassobüro übergeben. Wir sind es als Vorstand unseren anderen Mitgliedern gegenüber, die pünktlich ihre Beiträge entrichten, schuldig, die fälligen Beiträge einzufordern, um die finanzielle Basis unseres Vereins nicht zu gefährden. Dies ist wohl seriöse und übliche Praxis.
Mit sportlichen Grüßen
Alexander P. Paul
GF Präsident des GC 2000
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| Kommentare |
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| | Michael Swoboda (19.1.2004, 11:54) | |
Herr Paul,
sie wissen ganz genau, dass Ihre Darstellung nicht korrekt ist.
1. Meine erste Kündigung erfolgte im September 2002 (und damit FRISTGERECHT). Mein Nachtelefonat bzgl der Kündigung erfolgte ebenso vor Ende November.
2. Ich erhielt KEINE Mahnungen von Ihnen - wenn sie mir "nur Behauptungen" vorwerfen dann beweisen Sie mir, dass Sie diese Mahnungen an mich geschickt haben.
3. Ich war telefonisch sehr bemüht, mit Ihren Mitarbeitern auch nach Einlangen der Klagschrift einen Konsens zu finden. Doch es war in keiner Weise möglich, eine kundenorientierte Lösung zu finden
4. Mein Schreiben an Sie war in keiner Weise unhöflich sondern sachlich korrekt und war als BESCHWERDE zu verstehen - die von Ihnen ignoriert wurde. Auch Ihre jetztige Reaktion, ohne persönliche Kontaktaufnahme, zeigt, wie sehr Ihnen die Zufriedenheit Ihrer (potentiellen) Kunden am Herzen liegt - nämlich gar nicht!
Schade, dass es in dieser Zeit der Kundenorientierung noch solche Ausnahmefälle gibt...... |
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