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| Stellungnahme des betroffenen Unternehmens | Zurück |
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| Herr / Frau | Herr Karl Schwarzel |
| Position | Post-Ombudsmann |
| der Firma (Abteilung) | Österreichische Post AG (Post-Kundenservice) |
| gibt zu diesem Beitrag: | Am 23.12. wollte man mir vom postamt 3002 ein paket zustellen. ich war nicht da (urlaub). also gelber benachrichtigungsschein. mit ende der abholfrist am 29.12.
also hätt ich entweder am 24.12. (haben die da überhaupt offen) oder am 29.12. die chance gehabt, mein paket abzuholen.
in früheren zeiten waren die abholfristen 4 wochen, dann zwei. naja, wenn es so weiter geht, dann endet die abholfrist wohl bald zwei wochen vor der bestellung! |
| gepostet von | shockheadedpeter am 16.1.2004, 08:21 |
| folgendes Statement ab: | Danke für Ihre Zuschrift.
Grundsätzlich ist bei benachrichtigten Postsendungen eine Lagerfrist bis zum 3. Montag der dem Tag der Benachrichtigung folgt vorgesehen.
Viele Versandfirmen bestehen jedoch auf einer kürzeren Lagerfrist (die vom Absender auch verfügt werden kann) und daher haben unsere Kunden oft nicht die Möglichkeit, die Sendungen abzuholen.
Unabhängig davon müssen Sie aber vor Rücksendung eines benachrichtigten Paketes vom Postamt noch einmal verständigt werden.
Wenn Sie uns eine Kopie der Benachrichtigung übermitteln bzw. die Paketnummer mitteilen, können wir die Angelegenheit sicher aufklären und Sie vom Ergebnis unserer Erhebungen informieren. |
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