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 Stellungnahme des betroffenen UnternehmensZurück 
Herr / FrauHerr Manfred Domandl
PositionLeiter Call Center
der Firma (Abteilung)"WIHUP" reg.Gen.m.b.H. - Taxifunk 60160 (Call Center)
gibt zu diesem Beitrag:Am 31.12.2003 um 23.01 bestellte ich bei 01/60 160 ein Taxi nach 1060, Matrosengasse 5, um nach 1170, Heigerleingasse 62 zu fahren. Unmittelbar nachdem wir aus dem Taxi ausgestiegen sind, bemerkte ich, dass ich mein Mobiltelefon in demselben vergessen hatte.Wir haben versucht, das Taxi, das gerade noch in der Sackgasse umdrehte, aufzuhalten,doch der Fahrer reagierte nicht.Als meine Cousine dann mein Telefon anrief, hob der Fahrer mein Telefon ab und meinte, er sei schon zu weit weg und könne mir das Telefon nicht bringen.Ich bat ihn, doch noch umzukehren oder später wiederzukommen, doch er meinte, er hätte keine zeit und legte auf. Mein Anruf gleich danach in der Zentrale des Taxifunks wurde zur Dienstleitung durchgestellt. Die Dame teilte mir nach kurzer Rücksprache mit dem Fahrer mit, dass er keine Zeit hätte und gab mir zu verstehen, dass sie nicht verpflichtet sei, den Fahrer überhaupt anzufunken in meiner Angelegenheit. Als ich sie auf den Dienstleistungscharakter ihres Unternehmens hinwies, legte sie auf.Zahlreiche weitere Anrufe beim Taxifunk,wie auch auf meinem Telefon waren ergebnislos! Mir wurde immer wieder aufgelegt und keine Hilfe angeboten! Um 4 Uhr früh, am 1.1. 2004 hatte ich dann eine nettere Dame der Funkzentrale am Apparat, die als erste meine Festnetznummer und Mobiltelefonnummer notierte. Das Anfunken des Fahrers blieb aber ergebnislos, weil er schon den Funk abgedreht hatte. Sie meinte, man würde mich am nächsten Tag anrufen und mir das Telefon wiederbringen. Als ich daraufhin mein Telefon anrief, hob der Fahrer wieder und meinte, er könne das Telefon nicht übergeben, da er noch private Kunden zu transportieren hätte! Er nahm meine Adresse auf und meinte, er würde jemanden schicken. Dieser jemand, der dem ersten Fahrer sehr ähnlich war, läutete um 5 Uhr morgens an meiner Haustür. Als ich runterging, übergab er mir mein Telefon und verlangte 10 Euro für seine Dienstleistung, die ich mich weigerte, zu zahlen. Er hatte dann einen Fuß in der Tür, hinderte mich am Schließen derselben und meinte, wieviel mir das Telefon wert sei. Daraufhin schlug ich vor, die Polizei zu rufen, um die Angelegenheit zu bereinigen.Er wurde wütend, vergaß auf seinen Fuß in der Tür, ich schlug sie sofort zu und er war anschließend nicht mehr zu sehen! Ich frage mich, wieviel man sich als zahlender Kunde gefallen lassen muss, und erwarte eine Stellungnahme!
gepostet vonbixi am 1.1.2004, 15:30
folgendes Statement ab:Sehr geehrte(r) Beschwerdeführer(in)! Es ist sicherlich ärgerlich, wenn man sein Handy irgendwo verliert bzw. vergisst. Noch schlimmer ist dies in der Sylvesternacht. Man will doch seinen Bekannten und Verwandten ein gutes neues Jahr wünschen und auch Glückwünsche am Handy erhalten. Zu Ihrer Beschwerde: Wir als Vermittlungszentrale können mit einem bei uns angeschlossenem Taxi selbstverständlich Kontakt aufnehmen. Dies ist - so Ihre Aussage - auch geschehen. Der Lenker hat das Handy gefunden und sichergestellt. Die Sylvesternacht sind die einzigen Stunden im Jahr, wo es viel mehr Fahrgäste als Taxis gibt. Die Dienstleistung des Taxigewerbes liegt vordergründig in der Personenbeförderung. Es wurde - wie ich Ihrer Beschwerde entnehme - vom Taxilenker nie gesagt, dass Sie Ihr Handy nicht mehr bekommen. Es war ihm auf Grund der verstärkten Auftragslage nicht möglich, sofort Ihrem Wunsch zu entsprechen. Ich muss auch richtigstellen, dass meine Mitarbeiterin Ihnen nicht AUFGELEGT hat, sondern Ihnen mehrmals gesagt hat, dass sie auf Grund oben beschriebener Umstände momentan nicht mehr tun könne. Als Sie dies nicht einsehen wollten, teilte Sie Ihnen nochmals mit, momentan nicht mehr tun zu können und beendete das Gespräch. Wenn in einem bei 60160 angeschlossenem Taxi vom Lenker Gegenstände gefunden werden, gibt es folgende Möglichkeiten um diese wieder zu erhalten: - Sie vereinbaren mit dem Lenker einen Ort wo Sie das verlorene Gut abholen können. - Der Lenker gibt es an einem vereinbarten Ort ab, WENN ER IN DER NÄHE ist - Der Lenker fährt zu einem vereinbarten Ort. In diesem Fall werden vom Lenker die Anfahrtskosten verrechnet. - Gegenstände die in einem bei uns angeschlossenem Taxi gefunden werden, der Besitzer aber nicht bekannt ist, werden von den Lenkern ins Fundamt weitergeleitet. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Hochachtungsvoll Manfred Domandl Leiter Call Center
 Kommentare

Gawan (19.1.2004, 10:04)
Es ist doch bekannt wie stressig es für Taxifahrer um die Waihnachts-, Silvesterzeit herum ist.
Wenn dann noch verlangt wird, dass die Taxler im Auto verlorene Wertgegenstände gratis herumtransportieren grenzt das wirklich schon an Unverschämtheit

Manfred Domandl (13.1.2004, 14:04)
@sniper und alle Leser:
Ich versuche nochmals die Situation darzustellen:
Zum Zeitpunkt des "Winkens" hat der Lenker noch nichts vom vergessenen Handy gewußt. Das Winken wurde als Fahrtwunsch interpretiert. Dieser Fahrtwunsch konnte auf Grund der Tatsache, dass das Fahrzeug einen Fahrtauftrag (Folgeauftrag) übernommen hatte, nicht ausgeführt werden. Daher hat der Lenker nicht angehalten.

sniper-o (9.1.2004, 18:16)
lieber herr domandl, wir haben uns ja schon ausführlich unterhalten. nur noch eine kleinigkeit - wärs wirklich zuviel verlangt gewesen, wenn der taxilenker das handy trotz gegenteiliger vorschriften ihrer firma - gleich zurück gibt?

Manfred Domandl (5.1.2004, 09:06)
Als Ergänzung möchte ich noch folgendes mitteilen:
Noch während der Fahrt mit der/dem Beschwerdeführer(in) hat das betroffene Taxi noch im Besetztzustand einen Folgeauftrag übernommen.
Da der Lenker zu diesem Zeitpunkt noch nichts vom vergessenen Handy wusste, hat er nicht angehalten.


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