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| Stellungnahme des betroffenen Unternehmens | Zurück |
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| Herr / Frau | Frau Takats Eva |
| der Firma | Interunfall Versicherung AG |
| gibt zu diesem Beitrag: | Ich habe seit ca. 10 Monaten eine KrankenZUSATZversicherung bei der Interunfall bestehen. Oktober 03 möchte ich die Vorteile nutzen und gehe zum PRIVATARZT. Reiche Rechnung in 1030 Wien, Interunfall, ein. Keine Antwort.
Weiteres Monat Anruf dort: Keine Antwort, man wird mich rückrufen. November 03 nochmals Brief....Auszug: "falls Sie bitte noch Unterlagen benötigen, schreiben sie mir oder rufen sie mich an....falls weiterhin ihrerseits mein Anliegen ignoriert wird, wende ich mich an Ihren Vorgesetzten..... Ende DEZEMBER 2003 !!!!!!!
Antwortbrief der Generaldirektion Interunfall Wien: "Wir treten sofort vom Vertrag zurück, weil Sie (also ich) erhebliche gesundheitliche Mängel haben oder behandeln lassen.
FAKT ist, dass ich weder eine anzeigepflichtige Krankheit noch Krebs noch Aids noch Hepatitis noch Schizophrenie oder Ähnliches bin/habe.
Schließlich hätte man ja meinen Hausarzt gefragt, aus Anlass der Einreichnung wg. Rückersatz der Honorarnote; dieser Hausarzt hätte in mein Krankenblatt geschrieben, dass ich seit seit 2 Jahren in Behandlung bin. Wegen was??? Nein, am Telefon sagt man mir nichts und auch schriftlich nichts, das sei Datenschutz.
Aha: Aber ich habe kein Recht auf Datenschutz. Wusste gar nicht, dass es verboten ist, in Krankenstand zu gehen oder Schnupfen gehabt zu haben oder vielleicht einmal Durchfall.
ICH BITTE UM ZAHLREICHE MEINUNGEN und bin gespannt auf EINE KOMPETENTE FIRMENSTELLUNGNAHME. |
| gepostet von | Kevinandre2 am 23.12.2003, 08:27 |
| folgendes Statement ab: | Sehr geehrter Kunde,
wir haben Ihre Beschwerde überprüft und mussten leider feststellen, dass Sie tatsächlich über einen längeren Zeitraum keine Antwort auf Ihre Anfragen erhalten haben. In dieser Zeit wurde recherchiert, ob vor Versicherungsbeginn Erkrankungen bestanden haben. Diese lange Reaktionszeit soll nicht sein. Dafür möchten wir uns bei Ihnen entschuldigen.
Die Kündigung des Vertrages müssen wir jedoch bestätigen, da Sie uns vor Versicherungsbeginn über Erkrankungen, zu denen Sie bereits ins Behandlung waren, nicht informiert haben. In Kenntnis dieser Erkrankungen wäre der Versicherungsschutz nicht zustande gekommen. Trotzdem haben wir die vorgelegte Rechnung Ihres Privatarztes bezahlt.
Freundliche Grüße
Interunfall Versicherung AG
Eva Takats
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