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 Stellungnahme des betroffenen UnternehmensZurück 
Herr / FrauHerr Wolfgang Zweimüller
PositionLeitung Graz
der FirmaPELUGA | GRAZ
gibt zu diesem Beitrag:Ich habe eine Digitalkamera (Canon S30) bei Peluga in Graz gekauft. Nach einiger Zeit bin ich auf das Problem gestoßen, dass der manuelle Focus der Kamera für einen normalen Anwender nicht verwendbar ist. Die Entfernungen lassen sich kaum in adäquater Zeit einstellen (die Einstellung springt immer wieder über die vorhandenen Raster hinaus bis auf Vollausschlag und bleibt erst dort stehen) Bei einer Reklamation des Fehlers winden sich aber die Fa. Peluga sowie Canon aus der gesetzlichen Gewährleistung mit dem Argument, dass der Fehler bei allen S30 Kameras auftritt und deshalb kein Fehler ist. (Die Kamera ist aber im manuellen Focus-Betrieb für mich nicht benutzbar) Außerdem werde die Kamera ohnehin zu 99% von den Benutzern nicht im manuellen Focus-Betrieb gebraucht. Man würde gnädigerweise gegen einen Aufpreis von fast 100 Euro die Kamera gegen ein Nachfolgemodell austauschen, bei dem der Fehler nicht auftritt. (Lt. Konsumentenschutgesetz müsste der Austausch eigentlich kostenlos abgewickelt werden) Ausserdem fühlt sich Canon Österreich generell nicht zuständig, da Peluga die Geräte im Ausland (!!!) kauft. Muss man als in Österreich kaufender Kunde sich jetzt vor jedem Kauf beim Händler informieren, ob dieser die Geräte auch von einer österreichischen Niederlassung einkauft, damit man den Service des Markenherstellers in Anspruch nehmen kann? Fazit: Hände weg von Canon Kameras, die von Peluga vertrieben werden. Bei einem Fehler wird der Kunde nur zwischen Canon und Peluga hin und her geschoben und keiner fühlt sich zuständig. (Canon sagt Peluga ist zuständig und Peluga sagt, dass Canon sagt, dass kein Fehler vorliegt. Dies obwohl sogar die Techniker vor Ort bzw. am Telefon zugeben müssen, dass der Focus so nicht wirklich einstellbar ist.)
gepostet vonWebmaster am 19.11.2003, 11:10
folgendes Statement ab:Ich bitte Sie, bei der Wahrheit zu bleiben! Wir/Canon können einen Fehler nur beheben, wenn ein Defekt vorliegt! Die Kamera wurde an Canon Österreich, und auch an eine Servicestelle in Linz eingesendet und kam jedes Mal OHNE fehler zurück. Canon selbst hat mir bestätigt, dass dies kein Fehler sei, also warum sollten wir die Kamera nun auf das Modell S45 oder S50 ohne Aufpreis wechseln(wie von ihnen gewünscht)? Canon Ö. nimmt übrigens sehr wohl unsere Kameras an! In meiner Zeit in Graz habe ich schon viele Kameras vertrieben und auch Garantieabwicklung gemacht, und Canon Ö. hat uns/mir immer defekte oder Austauschware perfekt repariert/geliefert. Wir haben diese Kamera oft verkauft und es wurde keine Beschwerde, die denselben Fehler aufweist, eingereicht! Wir behalten uns Rechtliche Schritte auch Grund Ihres Schreibens und dessen Inhaltes vor! Wünsche einen guten Tag. Hochachtungsvoll Team Graz
 Kommentare

Peluga | Graz (20.11.2003, 18:28)
Guten Abend,
Eine für uns unverständliche tatsache möchte ich noch ins rennen werfen. Da die Kamera im Februar gekauft wurde, und sie erst ENDE AUGUST reklamiert wurde, finden wir diese Tatsache nicht ok!
(Abnutzung, spuren,...)
Das die Kamera einen "fehler" (beabsichtigte klammern da ich noch immer keine schriftliche bestätigung habe!) aufweist (den anscheinend Canon ihnen zugibt aber seltsamerweise uns nicht!) wussten wir vor und nach dem verkauf nichts! Wie sollten wir den Kunden informieren!

Ich ziehe mich nun zurück und verbleibe! Diese Seite stelle ich in frage ich musste auch im forum kritik an dieser seite lesen!
Freue mich schon auf "Testkäufe", da wir zB.: in Graz äusserst positives feedback haben!

Kundentip (20.11.2003, 14:43)
Das dies möglich ist, bewiesen uns Testkäufe nach weiteren Wochen.

Leider ist es mir nicht gestattet, das Testergebnis mit den Namen der Unternehmen zu dokumentieren, da wir gegenüber unserer Auftraggeber zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.

Kundentip (20.11.2003, 14:42)
Mit diesem Problem konfrontiert, boten uns die überprüften Unternehmen eine Vielzahl an Kulanzlösungen an:

12 von 35 Unternehmen, tauschten die Kamera anstandslos gegen eine geringfügig bessere Type aus, 5 Unternehmen ermöglichten dies durch eine geringe Aufzahlung.
8 Unternehmen boten an die Kamera an Canon zu schicken und einen Umtausch zu befürworten. 4 Unternehmen entschuldigten sich nachträglich in Form eines Warengutscheines und die restlichen 6 Unternehmen verhielten sich weder kooperativ noch kundenfreundlich.

Wir haben die jeweiligen Unternehmen nach Beendigung jedes Testbesuches aufgeklärt und sie nach den Beweggründen für ihr kulantes Verhalten befragt. Dabei erhielten wir in fast allen Fällen die Auskunft, dass ein Weiterverkauf der zurückgegebenen Ware jederzeit möglich sei, jedoch mit der Auflage, die Kunden über die Fehlfunktion zu informieren.

Kundentip (20.11.2003, 14:41)
Hier betont man, dass es die Pflicht des Vertreibers sei, Kunden auf jeweilige Mankos aufmerksam zu machen, da sonst gegen die Informationspflicht verstoßen wird und es zu einer Irreführung des Konsumenten kommen kann.

Auch der Hinweis, dass eine gewisse Anzahl an Personen sowieso nur die Automatikfunktion verwenden, kann in der Realität nicht zur Kenntnis genommen werden. Da weder eine Benützungs- bzw. Verwendungsempfehlung abgegeben wird, kann man nachträglich diese Type nicht einem bestimmten bzw. eingeschränkten Verwendungskreis zuordnen.

Da jedoch auch in der Beschreibung auf die manuellen Einstellungen hingewiesen wird, kann man aus Sicht des Konsumentenschutzes sehr wohl von einem Fehler sprechen. Obwohl die Kamera zum Großteil funktionstüchtig ist, können bestimmte Einstellungen nicht vorgenommen werden, und deshalb ist der Nutzungsumfang eingeschränkt, wenn auch nur geringfügig. .......

Kundentip (20.11.2003, 14:40)
S. g. Peluga Team !

In den Monaten Juni bis August 2003, war die Canon S30, mit einem nicht einrasteten manuellen Focus, Grundlage einer anonymen Testserie bei österreichischen Unternehmen.

Bevor wir mit dieser Testserie begannen, ließen wir dieses Produkt von einem unabhängigen Sachverständigen überprüfen. Zu dem angesprochenen Fehler wurde folgender Kommentar abgegeben:

Ob es sich bei diesem Defekt um einen Fehler handelt, kann man verschiedener Meinung sein. Da in der Beschreibung des Produktes sehr wohl auf die manuellen Einstellungen hingewiesen werden, könnte man durchaus von einer Fehlfunktion sprechen. Andererseits würden die Kunden von den Vertriebspartnern auf dieses Manko aufmerksam gemacht, so könnte man es nicht als Fehlfunktion im herkömmlichen Sinn bezeichnen.

Von Seiten des Konsumentenschutzes, sieht man diese Sache jedoch etwas anders. .....

Peluga | Graz (20.11.2003, 13:28)
Guten Tag.

Wir nehmen gerne fälle wie diese an, Garantie; Hardware; Reperaturen!
In diesem fall wurde mir von Canon am tel. auch "zugesagt"(von canon nie schriftlich, das dieser fehler vorahanden!) das ein tausch auf S50 nicht gerechtfertigt sei.

Momentane lage ist leider so:
Gekauft am 13.02.2003(irrtum vorbehalten)!
Kamera funktioniert. Angeblicher fehler bei justierung(ich kann! das nicht beurteilen bitte sie das zu verstehen)Canon bietet keinen umtausch an obwohl von "ihnen" produziert worden.
Nach "kurzer" Zeit wurde fehler bemerkt!

Der Kunde drohte uns auch mit dem Konsumentenschutz! und das schon bei der abgabe der Kamera! Daher kahm auch von uns eine reaktion!
Beschuldigung wie "Grauimport" aus Deutschland??? lassen mich... ist ja egal :). Wurde bereits ja schon gelöscht!

Lieber:
Herr (?) könnte ich sie bitten mir diese Vertriebspartner mitzuteilen, ev. finden wir eine lösung :). (Da sie ja selbst diesen "fehler" hatten?, ev. mit einem Telefonat)

Kundentip (20.11.2003, 11:37)
Der hier beschriebene, angebliche Fehler der Canon Kamera S 30 ist hinlänglich bekannt. Da jedoch für fast alle österreichischen Vertriebsstellen von Canon-Produkten, das Argument des Posters plausibel erscheint, können in diesen Geschäften dort gekaufte Cameras ohne Aufzahlung gegen das Produkt S 45 bzw. S 50 umgetauscht werden. Mir sind die Namen dieser Unternehmer bekannt, da ich selbst ein betroffener Käufer war.

Der Abschluss der Stellungnahme, ist jedoch an Präpotenz nicht mehr zu überbieten. Anstatt froh über Kritik zu sein,
droht dieses Unternehmen mit rechtlichen Schritten. Da mich persönlich dieses Geschäft interessiert werden Sie mit Gewißheit in unserer nächsten Testserie besucht werden. Imerhin stehen uns ja drei Standorte zur Verfügung. Mit Gewißheit erhalten Sie dann einen Ehrenplatz auf unserer Homepage.

Aslo Freunde von Peluga: Wir sehen uns, und dann werden wir sehen ob die Vielzahl an Beschwerden gerechtfertig sind oder nicht.


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