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 Stellungnahme des betroffenen UnternehmensZurück 
Herr / FrauHerr Karl Schwarzel
PositionPost-Ombudsmann
der Firma (Abteilung)Österreichische Post AG (Post-Kundenservice)
gibt zu diesem Beitrag:Möchte jeden, der mit EU-Bürgern Kontakt hat , darauf aufmerksam machen, dass sage und schreibe 3x kassiert wird! Ist mir vor ein paar Tagen passiert, habe einen Brief per Nachnahme nach Deutschland aufgegeben, zahlte brav die Portospesen mit Nachnahmegebühren und Einschreibegebühren. Da mir bekannt war, dass die Anweisung des Nachnahmebetrages nur mehr auf ein Konto geht, gab ich auch noch meine Konto Nr., BLZ und Bankverbindung bekannt. Der Fall war für mich erledigt, jedoch es kam anders! Nach 1 Woche kontaktierte mich der Empänger des Briefes, dass er diesen nicht abholen möchte, da er auch noch einmal für die Zustellung bezahlen soll. Wir einigten uns, er holte den Brief ab. So, jetzt müsste der eingehobene NN - Betrag nach ca. 5-6 Tagen auf meinem Konto eintreffen. Dies geschah nicht, sondern ein lieber Briefträger brachte mir den NN-Betrag persönlich, jedoch nicht den von mir geforderten und angegebenen Betrag, sondern um 6,-- Euro vermindert, ohne Angabe von Gründen wohin und für was er verwendet wurde. Es gibt ja keine Barauszahlung mehr! HAHA Auf Anfrage auf der Post, wo ich den Brief ja aufgegeben und bezahlt habe, erhielt ich die Antwort, das wüssten sie selbst nicht! Da der ursprüngliche Wert der Ware nicht sehr hoch war, ist es trotzdem so, außer Spesen nichts gewesen und noch mit einem MINUS ausgestiegen. Bin eine Erfahrung reicher geworden, Hände weg von Auslands- Nachnahmesendungen! Aber es ärgert mich trotzdem, dass ich für etwas doppelt bezahlen muss und ich nicht davon von den zuständigen Beamten vorher informiert wurde. Sonst hätte ich sicher einen günstigeren Versandweg gefunden!
gepostet vonlilli1 am 24.10.2003, 08:16
folgendes Statement ab:Sehr geehrte lilli1! Sehr geehrte Damen und Herren! Laut einer mit 1. Jänner 2001in Kraft getretenen und im Weltpostvertrag festgesetzten internationalen Bestimmung, müssen die von Post- und Bankdiensten erbrachten Leistungen des Auslandsnachnahmedienstes ab diesem Zeitpunkt getrennt verrechnet werden. Die Bestimmung gilt für alle Länder, die einen Nachnahmedienst anbieten! Aufgrund dieser Bestimmung ergeben sich für Kunden der Österreichischen Post AG folgende Kostenbelastungen: Bei Nachnahmesendungen nach Österreich: Die oben genannte Bestimmung verpflichtet die Österreichische Post AG dazu, die Kosten für die Übermittlung des Nachnahmebetrages einer Auslandssendung vom Empfänger einzuheben. Da die Österreichische PostAG für ihre Inkasso-und Abrechnungstätigkeit einen Betrag und die P.S.K. für die Durchführung einer Auslandsüberweisung für alle Länder einen Kostensatz einheben, ergibt sich ein Gesamtbetrag an Überweisungsspesen von € 9,70 der vom Empfänger zusätzlich zum Nachnahmebetrag zu bezahlen ist. Bei Nachnahmesendungen ins Ausland: Bei der Aufgabe einer für das Ausland bestimmten Nachnahmesendung in Österreich ist zusätzlich zum jeweiligen Beförderungsentgelt, ein Nachnahmeentgelt von nunmehr € 3,60 zu entrichten. Für die Gutschrift auf das Konto bei einlangenden Nachnahmebeträgen wird von der P.S.K. ein Bearbeitungsentgelt von € 4,00 einbehalten. Serviceverbesserung durch Umstellung auf elektronische Übermittlung der Beträge: Die geänderten Bestimmungen führten auch zu einer Umstellung der bis dahin praktizierten Übermittlung der Nachnahmebelege auf eine elektronische Form der Übermittlung. Dies führte wiederum zu einer deutlichen Verbesserung der Servicequalität in punkto Sicherheit und Schnelligkeit. Wenn Sie uns Ihren Namen und Ihre Anschrift bekanntgeben, werden wir die Rückerstattung von € 2,00 (Bearbeitungsentgelt der P.S.K. € 4,00 statt 6,00) veranlassen.
 Kommentare

lilli1 (26.11.2003, 15:53)
Hätte mich sehr über eine Antwort gefreut, habe Ihnen vor ca 3 Wochen ein Mail gesandt!

Die Post reagiert promt auf die Veröffenlichungen, jedoch nicht auf mails!

Was soll ich davon noch halten!
mfg lilli1


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