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Herr / FrauHerr Andreas Jaklitsch
der FirmaMöma Stadlau
gibt zu diesem Beitrag:Am 14. September 2000 habe ich bei der Firma Möma eine Couch gekauft. Die Couch hat eine Ecke auf der linken Seite. Versprochen wurde mir von der Firma Möma, dass die Couch in 6 Wochen geliefert wird. Liefertermin war dann in Realität in der 7ten Woche (30.10.00), was man ja noch leicht ertragen kann. Als dann aber die Couch geliefert wurde, mussten wir sie auf Grund der Größe durch das Fenster heben. Höhenunterschied zum Boden trotzdem mehr als 2,5 m. Leicht ist ja so ein Ding nicht gerade, aber wir wussten, was auf uns zukommt. Beim Auspacken aus dem Karton, in dem die Couch verpackt war, stellten wir dann fest, dass es genau dieselbe Couch war, die bei Möma ausgestellt war und die wir nicht haben wollten. Außerdem hätten wir diese (falsche) Couch gleich am 14.9. mitnehmen können, da sie zu dieser Zeit lagernd war. Die Lieferanten der Fremdfirma waren natürlich schon weg. Also ging alles von vorne los. Wieder eine Menge Telefonanrufe usw. Bei Möma gab man mir die Auskunft, dass die neue Bestellung rausgegangen ist, und es wieder 6 Wochen dauern wird (kein Wort von einer Entschuldigung). Dabei sind wieder Telefonkosten entstanden. Geliefert wurde die Couch am 20. Dezember 2000, also 14 Wochen nach dem ersten Besuch bei Möma. Wieder wie von vorne. Die Couch ein zweites Mal durch das Fenster heben usw. Diesmal war es aber endlich die richtige Wohnlandschaft. Worum es mir jetzt eigentlich geht: Nachdem ich eine "Wie hat ihnen unser Service gefallen "Antwortkarte ausgefüllt hatte, bekam ich Wochen danach 4 Gutscheine zu 50 Schilling als "Wiedergutmachung" per Post. Eigentlich ok, doch wenn man betrachtet, dass die Wohnlandschaft 12.999 ATS gekostet hat, und all den anderen Stress den man hatte, und dann einen Gutschein für 200 Schilling bekommt, ist das nicht wirklich vergleichbar. Vor zwei Wochen (08/2003) wollte ich die Gutscheine einlösen. Nach der Umstellung auf Euro waren die 200 ATS umgerechnet € 14,53 wert. Auf den GS ist kein Ablaufdatum vermerkt. Bei Möma sagte mir eine Mitarbeiterin, dass die laut Computer nicht mehr gültig sind. Darauf wollte ich mich telefonisch beim Möma Filialleiter erkundigen, konnte ihn aber nicht erreichen. Dort habe ich meine Tel. Nr. mit der Bitte um Antwort hinterlassen und warte darauf bis heute. Mir geht es nicht um die 200ATS/€14,53, sondern rein um die Reaktion. Laut akt. Recht ist ein Gutschein ohne Ablaufdatum 30 Jahre lang gültig.
gepostet vonHenri Schreiber am 27.8.2003, 08:28
folgendes Statement ab:Sehr geehrter Herr Schreiber! Es tut mir sehr leid, dass es zu diesem Mißverständnis gekommen ist! Selbstverständlich können Sie Ihre Möma-Gutscheine in allen Möma Häusern, auch wenn sie noch auf Schilling-Beträgen ausgestellt sind, einlösen. Grundsätzlich ist eine hohe Kundenzufriedenheit eines unserer wichtigsten Ziele. Darum danke ich Ihnen auch für den Hinweis mit den Schillingbeträgen, denn wir konnten gleich alle Mitarbeiter in Österreich darauf hinweisen, dass gültige Gutscheine in Schillingbeträgen selbstverständlich eingelöst werden! Mit freundlichen Grüßen Möma-Stadlau

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