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 Stellungnahme des betroffenen UnternehmensZurück 
Herr / FrauHerr Prim. Univ. Doz. Dr. St. Harrer
PositionVorstand Augenabteilung
der Firma (Abteilung)Hanusch-Krankenhaus (Vorstand Augenabteilung)
gibt zu diesem Beitrag:Mein Mann bekam für den 14.8.2003 einen Termin für eine "Graue Star" Operation im Hanuschkrankenhaus. Schon bei der Terminvergabe sagte der Arzt zu meinem Mann mit Hinweis auf den Feiertag (15.8.) und das Wochenende: "Wir brauchen die Betten belegt"!!!! Genauso ist es dann passiert! Mein Mann musste im Krankenhaus bleiben und wurde am Montag den 18.8.2003 operiert und bereits am Dienstag den 19.8. wieder entlassen. Aber er bekam ja Ausgang!! Jeden Tag von 14 - 17 Uhr. Ich frage mich daher, was mit unserem Geld passiert, das wir braven Steuerzahler ja alle einzahlen?! Es hätten 3 Tage oder Nächte weniger verrechnet werden können, wenn mein Mann z.B. am Sonntag Nachmittag erst wieder in das Krankenhaus hätte kommen müssen. Wir finden es eine bodenlose Frechheit, wie mit unseren Geldern umgegangen wir!!!!!
gepostet vonMargit Irmler am 21.8.2003, 07:47
folgendes Statement ab:Sehr geehrte Damen u.Herren! 1)Zur Planung von Operationen und Bettenvergabe an der Augenabteilung des Hanusch-Krankenhauses: Bei geplanten Kataraktoperationen erfolgt am Tag der Aufnahme des Patienten die Voruntersuchung (Aufnahmeuntersuchung inkl.ausführliches Aufklärungsgespräch durch den Arzt, Aufnahmegespräch durch die Schwestern, Begutachtung der Befunde, sowie Anästhesievorbereitung). Die Operation erfolgt in der Regel (wenn z.B. keine Akutoperationen eingeschoben werden müssen) am 1.Tag nach der Aufnahme. Sollte der Aufnahmetermin auf einen Tag vor einem Feiertag bzw. an einem Freitag sein, werden die Patienten bereits bei der Terminvergabe in der Ambulanz darüber aufgeklärt, dass die Operation erst nach dem Feiertag bzw. nach dem Wochenende stattfindet. Dabei handelt es sich durchwegs um Patienten, die einer mehrtägigen praeoperativen Vorbereitung (z.B. Einstellung des Blutdruckes, des Augendruckes, Optimierung der Herz-Kreislaufsituation, aber auch psychischer Stabilisierung, besonders bei Alkohol- und Nikotinabusus usw.) bedürfen. Nur so ist die optimale Sicherheit des Patienten zu Operationsbeginn (z.B. Montag 8 Uhr früh) gewährleistet. Manchen Patienten - in Abhängigkeit von Allgemeinzustand und Dringlichkeit - können wir Ausgang Samstag und Sonntag von 14-19 Uhr gewähren. 2) An Feiertagen und Wochenenden ist an der Augenabteilung nur ein Arzt im Dienst, der für die Stationsvisite, Betreuung der bereits operierten Patienten, Versorgung ophthalmologischer Notfälle, sowie Begutachtung der ambulanten Patienten am Wochenende, manchmal 50 ambulante Patienten und mehr zuständig ist. Das gleiche gilt für das an Feiertagen und am Wochenende diensthabende Pflegepersonal. Insoferne handelt es sich bei Frau Irmler um ein grobes Mißverständnis: Nicht möglichst viele, sondern möglichst wenige Patienten sollen über Wochenenden und über Feiertage stationär aufgenommen werden, um mit den vorhandenen knappen personellen Resourcen die Versorgung unserer Patienten auf hohem Niveau zu gewährleisten. 3) Im Gegensatz zu seiner Gattin war der betroffene Patient mit unserer Vorgangsweise einverstanden, mit den Spitalsaufenthalten und den beiden Staroperationen sehr zufrieden. Er suchte am 22.8.2003 wieder unsere Ambulanz zu einer Kontrolluntersuchung auf: Das Sehvermögen war bds. ohne Brille in der Ferne normal. Mit kollegialen Grüßen, Prim.Univ.Doz.Dr.St.Harrer
 Kommentare

bvb (26.8.2003, 15:25)
Unter einer Stellungnahme verstehe ich, daß man die Dinge aus einer anderen Sicht erklärt.
@martini: Dein Kommentar ist auf jeden Fall entbehrlich.

martini (25.8.2003, 14:55)
dass wichtigste ist eingetreten, dem patienten wurde duch die op geholfen und seine situation verbessert. die modalitäten der aufnahme usw. sind relativ unwichtig bestenfalls zu optimieren. die stellungnahme ein riesengroßes bla bla bla.


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