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 Stellungnahme des betroffenen UnternehmensZurück 
Herr / FrauHerr Gerhard Kallenda
PositionLeiter
der Firma (Abteilung)WIENSTROM GmbH (Beschwerdebetreuung)
gibt zu diesem Beitrag:Wienstrom ist offensichtlich nicht in der Lage, die Zählerstände abzulesen. Heute bekamen alle 48 Wohnungseigentümer von Wienstrom eine Benachrichtigung, dass die Ablesung nicht möglich war, da der Zugang zu den Zählern trotz Ankündigung nicht möglich war. Wir wurden aufgefordert, die Zählerstände selbst abzulesen und binnen 3 Tagen an Wienstrom zu schicken. Die Zähler befinden sich in einem abgeschlossenen Zählerraum, für den der Zutritt für Unbefugte verboten ist. Wir haben keinerlei Benachrichtung der Zählerablesung erhalten. Es stellt sich die Frage, ob wir überhaupt befugt sind, den Zählerraum zu betreten oder stiftet uns die Wienstrom zu illegalem Handeln an? Einen Schlüssel dafür haben die Eigentümer ebenfalls nicht. Meines Wissens hat Wienstrom sehr wohl die Möglichkeit, den Zählerraum selbst aufzusperren. War vielleicht der Ableser zu faul, die Ablesung selbst vorzunehmen? Noch eine Frage an Wienstrom: Das Porto für die Benachrichtigung und Zurücksenden für 48 Wohnungen kostet ja auch beträchtlich, geht Wienstrom so leichtfertig mit den Geldern um? Die Adresse: 1210 Wien, Donaufelderstr. 40-42.
gepostet vonBesserwisserin am 19.10.2002, 12:05
folgendes Statement ab:Sehr geehrter Herr Robert Riha, vielen Dank für die Möglichkeit, auf Ihre Fragen zu antworten. Wie Sie selbst bereits in Ihrem Kommentar anmerkten, kam es rund um die Ablesung bei einigen Wohnobjekten zu technischen Problemen. Die Selbstablesekarten wurden automatisiert versandt. Dies erfolgte unabhängig von der Zugänglichkeit des Messgerätes. Wir bedauern diesen Fehler und entschuldigen uns dafür. Den Fehler wurde zwischenzeitlich behoben . Damit lesen wir Ihren Zähler zukünftig wieder in gewohnter Weise ab. Grundsätzlich versuchen wir, alle Zähler mit unserem Personal selbst abzulesen. Speziell ein Zählerraum unterstützt uns dabei. Diesen Raum stellt der Betreiber der Anlagen zur Verfügung. Die Ausführung entspricht den einschlägigen Vorschriften zu Sicherheit und Technik. Der Anlagenbetreiber trägt dafür die Verantwortung, da auch die elektrischen Anlagenteile in seinem Eigentum stehen. Dies schließt auch die Anbringung von Hinweistafeln und das Sperrsystem ein. Der Zugang zu unseren Zählern muss für WIENSTROM-Mitarbeiter jedoch sichergestellt sein. Wir freuen uns auf Ihre weitere Betreuung. Mit freundlichen Grüßen WIENSTROM GmbH Beschwerdebetreuung Gerhard Kallenda

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