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 Stellungnahme des betroffenen UnternehmensZurück 
Herr / FrauFrau Gabriela Jerome
PositionMarketingleiterin
der Firma (Abteilung)GIS Gebühren Info Service GmbH (Marketing & Kommunikation)
gibt zu diesem Beitrag:Nachdem meine Frau penetrant mit Post von denen belästigt und ihr darin nahe gelegt wird, dass sie endlich Auskunft geben soll, ob sie fernschaut bzw. eine Bewilligung hat. Das heißt, ich rechne, dass wir Besuch bekommen werden, welchen wir nicht eingeladen haben. Da wir so schön rechtsbelehrt wurden, dass ein Zutritt in die Wohnung nicht verweigert werden kann, frage ich mich, wem ich den Zutritt nicht verwehren darf, das schreiben die auf ihrer Web-Seite nämlich nicht exakt!!!!!! Meines Wissens nach darf NUR die Polizei gegen meinen Willen in die Wohnung, und da muss eine Gefährdung menschlichen Lebens vorliegen, um mein Erholungsdomizil "zu stürmen". Die liebe GIS zeigt nämlich sehr gerne auf, welche Pflichten ich habe, jedoch verständlicherweise schreiben und erwähnen sie die Rechte von Bürgern nicht. Es ist nicht so, dass ich was zu verbergen habe, mir geht dieses penetrante Auftreten der GIS auf die Nerven, und ich will meine Privatsphäre wahren. Darf also die GIS eintreten, wenn meine Frau wahrheitsgetreu alles beantwortet, und dann die Türe schließen und warten, bis das "Überfallskommando der Polizei" unsere Wohnung stürmt (vor allem auch beim Sturm der Wohnung - muss die GIS draußen bleiben?)? Was dürfen die wirklich, außer einem penetrant auf den Wecker zu gehen mit Formularen zur Auskunft und Androhung der Wohnungsdurchsuchung? Habt ihr da schon Erfahrung????
gepostet vonmiko am 31.8.2002, 08:49
folgendes Statement ab:Die MitarbeiterInnen GIS führen keine Wohnungsdurchsuchungen durch und werden dies selbstverständlich auch niemals tun! Denn unser Unternehmensziel ist es, darüber zu informieren, dass eine Melde- und Gebührenpflicht besteht, wenn in einem Haushalt (oder sonstigen Räumlichkeiten wie Firmen) Radio- und/oder Fernsehgeräte betrieben oder betriebsbereit gehalten werden. Die GIS ist als so genanntes beliehenes Unternehmen des Finanzministeriums damit beauftragt, für mehr Aufkommensgerechtigkeit bei der Bezahlung der Rundfunkgebühren zu sorgen. Um mehr Aufkommensgerechtigkeit herzustellen, ist es notwendig, alle Rundfunkteilnehmer zu erfassen (Ä 4 Abs. 1 Rundfunkgebührengesetz, BGBl. I 159/1999). Zu diesem Zweck kann die GIS, wenn für eine Wohnung oder sonstige Räumlichkeit keine Meldung vorliegt, anfragen, ob Radio- und/oder Fernsehgeräte an diesem Standort betrieben werden. Diese Anfrage kann sowohl persönlich durch einen unserer Mitarbeiter oder schriftlich erfolgen. Wird dieses Anfrage nicht bzw. unrichtig beantwortet, so kann die GIS Anzeige an die örtliche zuständige Bezirksverwaltungsbehörde erstatten, die dann ein Verwaltungsstrafverfahren einleitet, an dessen Ende eine Verwaltungsstrafe bis zu 2.200 Euro stehen kann (rund 200 Anzeigen wurden im Jahr 2002 erstattet). Im Zuge des Verwaltungsstrafverfahrens ist den Organen der Bezirksverwaltungsbehörde das Betreten von Räumen, in denen sich Radio-/Fernsehgeräte befinden oder dies zu vermuten ist, zu gestatten. Auf Grund dieser Rechtslage ist auch Ihre Frage dahingehend zu beantworten, dass das Betreten Ihrer Wohnung durch einen Mitarbeiter der GIS nicht gestattet werden muss. Im Rahmen des Strafverfahrens aber sehr wohl den Organen der Bezirksverwaltungsbehörde. Sofern Sie über keine Radio- und/oder Fernsehgeräte in Ihrer Wohnung verfügen, besteht natürlich auch keine Melde- und Gebührenpflicht. Eine Anfrage unsererseits wird dann entsprechend vermerkt. Sollten Sie jedoch Radio- und Fernsehgeräte betreiben oder betriebsbereit halten, diese jedoch nicht angemeldet haben, so ersuchen wir Sie, uns dies mitzuteilen. Denn es ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine Frage der Fairness, wenn für bestimmte Leistungen auch die dafür vorgeschriebenen Gebühren bezahlt werden. In diesem Sinne: Füllen Sie oder Ihre Frau bitte unser Schreiben aus, in dem wir gebeten haben, uns mitzuteilen, ob Radio-/Fernsehgeräte betrieben werden. Vielen Dank dafür!
 Kommentare

Weasel (6.3.2004, 18:35)
....Denn es ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine Frage der Fairness, wenn für bestimmte Leistungen auch die dafür vorgeschriebenen Gebühren bezahlt werden......
Hihi welche Leistungen??? Könnt jedesmal erbrechen, wenn ich irrtümlich den Reichsfunk aufdrehe....

kirchi (14.9.2002, 08:46)
das gis (gebührenINKASSOservice) ist eine organisation, das bei seinen methoden nicht zimperlich ist und sich nicht scheut, in die unterste schublade zu greifen. die außendienstmitarbeiter (lt. Visitenkarte "Kundenberater in Rundfunkangelegenheiten" *rofl*) arbeiten mit allen mitteln. alleine die werbung im tv kann man nur als psychoterror und mafiamethode bezeichnen ("hast du angst, daß auf einmal die netten herren vom gis vor deiner tür stehen könnten...?")
alles in allem ist das gis ein unternehmen, daß auch vor 60 oder 70 jahren in diesem land eine gute figur abgegeben hätte...

ich kann allen nur empfehlen, sich das rundfunkgebührengesetz durchzulesen.. was nämlich in der werbung "vergessen" wird: wenn man schaut ohne zu melden und das gis nicht nachfragt, macht man sich auch nicht strafbar...


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