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Herr / Frau Ing. Johann Atz
PositionAbteilungsleiter
der Firma (Abteilung)BUWOG Bauen- u. Wohnen GesellschaftmbH (HV Süd/West)
gibt zu diesem Beitrag:Nachdem in meiner Wohnung ein Wasserschaden aufgetreten ist (alte Bleirohre führten zu nasser Wand) und der Installateur die notwendigsten Arbeiten durchgeführt hat, warte ich seit zwei Wochen darauf, dass die BUWOG einen Fliesenleger findet, der das Bad zu dem Preis verfliest, der von der Versicherung (Sachverständiger war hier) bezahlt wird. Die zuständige Dame von der BUWOG, Frau Edith B,. ist dermaßen unkooperativ und sieht nicht ein, dass die nur sehr eingeschränkte Nutzung des Bades (WC steht nur provisorisch auf Fliesenresten, Duschtasse ist nicht eingemauert, kein Waschbecken und überall Schutt und eine verschimmelte Wand) für einen berufstätigen Mieter über längere Zeit nicht zumutbar ist. Aber die BUWOG hat alle Zeit der Welt, denn wenn der Mieter die Kosten für die nicht von ihm selbst verursachte Reperatur selbst übernimmt, ist es der BUWOG natürlich am liebsten, und wenn man die Reparaturarbeiten lange hinauszögert, so reicht es dem Mieter vielleicht irgendwann, und er zahlt alles selbst. Ich warte dennoch.
gepostet vonorchid am 26.7.2002, 08:09
folgendes Statement ab:Als verantwortlicher Abteilungsleiter möchte ich zu dieser Angelegenheit wie folgt Stellung nehmen: Der Schaden wurde am 15.07.02 durch einen Installateur behoben. Zum gleichen Termin war ein Sachverständiger der Versicherung vor Ort, der den Schaden besichtigt und entsprechend bewertet hat. Der Fliesenleger, der mit der Angebotserstellung zur Folgeschadenbehebung beauftragt wurde, besichtigte den Schaden am 16.07.02. Dieses Angebot wurde an die Versicherung weitergeleitet, wobei wir am 23.07.02 die Nachricht bekamen, dass von dem eingereichten Betrag von € 2.800,00 nur € 1.400,00 von Seiten der Versicherung zur Schadensbehebung anerkannt werden. Auf Grund dieser Nachricht begab sich die zuständige Sachbearbeiterin am 24.07.02 vor Ort, um den Schaden selbst zu besichtigen. Es wurde ein anderer Fliesenleger hinzugezogen, der zum anerkannten Betrag von € 1.400,00 die Reparaturarbeiten durchführen konnte. Die Verfliesungsarbeiten sind derzeit in Ausführung, Abstimmungsarbeiten hinsichtlich Sonderwünsche sind mit der Mieterin durchgeführt worden. Wie aus der vorangeführten Darstellung ersichtlich ist, war eine wesentliche Beschleunigung des Arbeitsablaufes nicht möglich. Wir sind jedoch bestrebt, derartige versicherungstechnische Abläufe zu optimieren, so dass Wartezeiten für unsere Kunden vermieden werden.

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