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| Stellungnahme des betroffenen Unternehmens | Zurück |
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| Herr / Frau | Gerhard Gschladt |
| der Firma | Generali Gruppe |
| gibt zu diesem Beitrag: | Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie wissen sicher alle, was passiert, wenn man ein paar Tage zu spät seine Kfz-Prämie bezahlt. Sie verliehren den Versicherungsschutz! Als langjähriger Kunde hat man zwar meist die "Versicherung" durch den Kundenbetreuer, trotzdem versichert zu sein - auch wenn das Geld erst ein paar Tage später eingezahlt wird, aber wie sieht der "umgekehrte Fall" aus?
Am 1. Juli 2002 bekommen wir den Zahlschein für eine Kfz-Prämie mit einem Begleitschreiben der Generali Versicherung AG, datiert mit Juni 2002. Wird schon so stimmen. Am Kuvert gibt es keinen Poststempel mehr - nur "bar freigemacht beim Postamt ...", und am Zahlschein steht dann "FÄLLIGKEIT: 01.07.2002". Meist sind diese Beträge gar nicht so gering, und dann soll man 0 Tage Zeit haben, das einzuzahlen. Wie stellen Sie sich das eigentlich vor?
Finden Sie das so in Ordnung? Ich nicht! Jetzt kann man natürlich alles auf die Massensendungen der Post schieben und mit fehlendem Poststempel und halbherzig datiertem Brief kann man auch nichts nachweisen. Ich würde Ihnen eine bessere Logistik Ihrer Prämienforderungen und Fälligkeiten dringend ans Herz legen.
Georg Reinisch
P.S.: Die Alternativen wie Bankeinzug usw. interessieren mich nicht, da ich meine Zahlungen durch Vorschreibungen und Rechnungen erledigen will. |
| gepostet von | am 3.7.2002, 08:10 |
| folgendes Statement ab: | Sehr geehrter Herr Reinisch,
es tut uns Leid, dass wir Sie durch die verspätete Zusendung des Zahlscheines verärgert haben. Leider können diese Verspätungen mitunter vorkommen.
Wir können Sie aber beruhigen, was Ihre Sorge in Bezug auf den Versicherungsschutz anbelangt:
- Liegt kein Zahlungseingang der vorgeschrieben Prämie bei der Versicherung vor, wird erst nach rund 30 Tagen nach Fälligkeit ein Mahnschreiben mit einer Nachfrist von 14 Tagen versendet. Erst wenn die Prämie innerhalb dieser zwei Wochen Nachfrist nicht einbezahlt wird, verliert der Kunde seinen Versicherungsschutz.
- Im Streitfall wird darüber hinaus ein fehlender Poststempel zu Lasten des Versicherungsunternehmen gehen.
Wir werden uns bemühen, dass derartige Verzögerungen in Zukunft nicht mehr vorkommen werden.
Wir wünschen Ihnen einen schönen Sommer.
Mit freundlichen Grüßen
Generali Gruppe/Abt. Kfz-Technik
Gerhard Gschladt
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