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| Stellungnahme des betroffenen Unternehmens | Zurück |
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| Herr / Frau | Frau Birgit Schlager |
| der Firma (Abteilung) | Universal Bau GmbH & Co KG (Rechtsabteilung) |
| gibt zu diesem Beitrag: | Während Bauarbeiten im 1190 Wien (Bauträger Universale Bau) wurde mein Fahrzeug mit Beton- bzw. Mörtelspritzern verunreinigt. Ein simples Abwaschen war nicht möglich, da diese in der prallen Sonne eingetrocknet waren (Plastikplanen scheinen dieser Firma nicht bekannt zu sein). Ich habe mühsamst nach 3 Tagen einen Ansprechpartner auf dieser Baustelle gefunden, man hat Fotos gemacht und eine Schadensmeldung aufgenommen. Nach ca. 1 Monat (ich habe mehrmals nachgefragt) wurde der Schaden besichtigt (Generali Interunfall Begutachtungsstelle Simmering). Der Begutachter hat mich an eine Spezialwerkstätte verwiesen, für mich einen Termin ausgemacht und mit der Werkstatt telefoniert bzgl. der Übernahme der Reparatur durch die Werkstatt. Mein Fahrzeug wurde mit einer Säure gereinigt und neu aufpoliert. Danach habe ich es abgeholt, man hat mir gesagt, für mich ist alles erledigt, und es wird direkt verrechnet. Anfang Februar 2002 bekomme ich von der Universale ein Schreiben mit Bitte um meine Kontonummer, da man mir den Betrag zur Reparatur überweisen wird, damit ich selber weiterbezahlen kann. Beiliegend ein Schreiben, womit ich keinerlei weitere Forderungen mehr stellen werde - dies habe ich unterschrieben und wollte dann den Betrag weiterüberweisen. Die Werkstatt darufhin: Unsere Rechnung macht aber mehr aus, als der Betrag, den Sie mir überweisen wollen (?). Hintergrund: Universale will nicht mehr zahlen als der Begutachtungswert, der von Generali-Interunfall damals bewertet wurde. Nur, wenn mich diese Versicherung quasi als Repräsentant von Universale dorthin schickt, nachher festgestellt wird, dass der Selbstbehalt der Universale höher ist als der Schaden, müsste die Universale direkt bezahlen. Leider wurde das Gutachten mit einem Auslöse-Wert beziffert, leider habe ich ohne vorherige Überprüfung über den letzten Stand bei der Werkstatt dieses Schreiben unterschrieben. Ich habe trotzdem den Teilbetrag, den mir die Universale überwiesen hat, der Werkstatt weiterüberwiesen, die mir wiederum mit Klage droht und den vollen Betrag einfordert. Ich weiß nur, dass ich nichts zahlen werde: Ich wurde geschädigt, ich habe nicht den Auftrag gegeben, mir wurden Infos vorenthalten, und dadurch wurde meine Unterschrift unter "dubiosen" Umständen abgepresst. Die beteiligte Werkstätte ist die Firma Lederer auf der Landstrasser Hauptstraße, diese trifft eigentlich auch keine Schuld, aber wieso soll ich das alles bezahlen? |
| gepostet von | Audi am 22.4.2002, 15:11 |
| folgendes Statement ab: | Das gegenständliche Fahrzeug war im Bereich einer Baustelle geparkt und wurde Ende August 2001 mit Beton- bzw. Mörtelspritzern verunreinigt. Nach Meldung des Vorfalls durch den Geschädigten wurde von unserem Unternehmen umgehend eine Versicherungsmeldung erstattet und hat am 13.9.2001 eine Besichtigung seitens der Begutachtungsstelle der Versicherung stattgefunden. Etwaige Abreden zwischen dem Geschädigten und unserer Versicherung entziehen sich unserer Kenntnis. Seitens der Versicherung wurde uns daraufhin ein Gutachten übermittelt, wonach die Wiederherstellkosten ATS 3.009,60 inkl. USt. betragen. Die Versicherung hat uns mitgeteilt, dass der Schaden unter dem Selbstbehalt liegt und wir daher die Liquidation des Schadens selbst vornehmen müssen. Wir haben den Geschädigten mit Schreiben vom 7.12.2001 über das Gutachten informiert und angeboten, den vorgenannten Betrag als Abfindungszahlung an ihn zu überweisen. Der Geschädigte hat uns schriftlich sein Einverständnis erklärt, und die Überweisung wurde veranlasst. Überraschenderweise wurden wir dann im Februar 2002 von einer Kfz-Werkstätte in dieser Angelegenheit kontaktiert, weil diese vom Geschädigten bezüglich einer offenen Rechnung vom 19.9.2001 an uns verwiesen wurde. Auf Grund unserer Abfindungszahlung haben wir die Bezahlung der Rechnung abgelehnt. Uns ist nicht erklärlich, warum der Geschädigte im Dezember 2001 eine Abfindungszahlung annimmt, obwohl er doch in Kenntnis der Rechnung der Werkstätte vom September 2001 sein müsste bzw. sollte er diese Rechnung (welche an ihn adressiert ist) tatsächlich nicht gekannt haben, warum er mit dieser Abfindungzahlung einverstanden war! Es entbehrt daher jeder Grundlage, wenn sich der Geschädigte durch unser Unternehmen geprellt oder betrogen fühlt. |
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| Kommentare |
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| | tiroler (30.4.2002, 07:11) | |
Lieber INFINITE JUSTICE, es scheint dir nicht bekannt zu sein, dass du eine Rechtschutzversicherung nicht für Fälle verwenden kannst, die vor dem Abschluss angefallen sind - ist ja eigentlich logisch: sonst würde sich ja keiner versichern. Ich kann ja auch nicht ein Versicherung abschliessen, wenn mein Haus schon gebrannt hat.
Sehr geehrte Frau Schlager, nicht zuletzt aufgrund Ihrer Stellungnahme ist es nicht verwunderlich, dass Sich der Geschädigte geprellt oder betrogen fühlt. Lesen Sie sich bitte Ihre Stellungnahme einmal durch und versuchen Sie, sich in die Lage des Betroffenen zu versetzen. |
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| | INFINITE JUSTICE (23.4.2002, 17:50) | |
hi!
ich glaub sstephan hat recht. mit ihrer firmenstellungsnahme haben dir die bauträger ja ihren besch..xxxx...versuch eh mehr oder weniger bestätigt. auch mein vorschlag:
1) abschluß einer rechtschutzversicherung solltest du nicht bereits eine haben. kriegst du ab 100 euro im jahr. alle anderen schritte in kooperation mit deinem anwalt!
2) zahlung der offenen rechnung
3) lass dir von diemucha die echtheit der firmenstellungsnahme bestätigen! wenn nötig durch vorherige klage. vorher können sie es unter berufung auf datenschutz ablehnen!
4) klage gegen die universale
5) wenn die arglistige täuschung durchgeht feiern und triumphieren! |
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| | sstephan (23.4.2002, 17:31) | |
Hallo Audi, ich geb Dir schon recht, daß die Universal Bau hier sehr - nennen wir es vorsichtshalber trickreich und bauernschlau - gehandelt hat - aber was erwartet man schon von dieser Branche!?
Aber: Du schuldest der Werkstatt den Lohn; bei einer diesbezüglichen Klage hast Du m.E. keine Chance. Richtig wäre folgende Vorgangsweise: Zahlung der Werkstattrechnung (auch wenns weh tut - aber die Werkstatt hat ja anständig gearbeitet und verdient zweifellos ihr Geld) und dann Klage gegen Universal auf Schadenersatz (inwieweit die Chancen trotz Unterzeichnung der Abfindungserklärung intakt sind, kann Dir wohl nur ein Anwalt sagen - Stichwort arglistige Täuschung). Jedenfalls viel Glück gegen die Baumaf...branche - und total richtig, daß man sich nicht alles gefallen lassen will. Vielleicht hast ja ein Rechtsschutzversicherung - probieren tät ichs aber auch auf eigene Kosten (falls Chancen lt. Anwalt OK) |
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| | Audi (23.4.2002, 15:18) | |
- darüber liegen (in einem üblichen _Niveau).
4.) Ich habe das Gutachten und die Einverständniserklärung am 8.1.2002 bekommen (Beweis: Poststempel). Ich habe das Geld angenommen, den Bescheid unterzeichnet und das mir bis dato noch nicht vorliegende Gutachten auch noch angefordert. Dieses kam dann per Post ca. 1 Woche später.
5.) Ich habe darauf mit der Werkstatt telephoniert und die Rechnung angefordert, damit ich den Betrag überweisen kann. Die Rechnung habe ich per 6.2.02 (DAtum Poststempel) erhalten. Erst zu diesem Zeitpunkt wurde mir durch die wesentlich höhere Forderung der Werkstätte klar, warum die Universale den Schaden nicht der Werkstätte bezahlt hat, sondern mich kurz und bündig "hinters Licht" geführt hat und meine Unterschrift dazu nutzt, hier nicht den Differenzbetrag zu zahlen.
6.) Ich bleibe bei meiner Behauptung, dass ich mich betrogen fühle.
7.) Ich werde den Differenzbetrag nicht bezahlen, und sehe einer Klage mit ruhigem und vor allem REINEM Gewissen entg. |
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| | Audi (23.4.2002, 15:09) | |
Liebe Frau Schlager:
1.) Das Fahrzeug war auf einem öffentlichen Staßenstück geparkt, der nicht als Baustellenbereich markiert war, offensichtlich hat man hier Kosten seitens der Universale für ein Halte- und Parkverbot sparen wollen.
2.) Eine Besichtigung wird wie in jedem anderen Schadenfall auch durchgeführt. Eine Verweisung an eine Werkstätte, die den Schaden reparieren kann ist auch üblich. In jedem anderen Fall übernimmt der Schädiger bzw. die Haftpflichtversicherung diesen Schaden (die Rerparaturwerkstätte hat sich das OK vom Begutachter eingeholt - Herr Nagl von der Werkstätte Lederer, Tel: 713 25 31 hat bei Ihrem Begutachter, Herrn Fiala, Tel: 368 70 61 - 23, Schadennummer: H01/2400 die Freigabe bekommen).
3.) Die Wiederherstellungskosten von 3.009,60 ATS sind auf Basis einer Auslösung bewertet mit einem Stundenlohn von ATS 350,-, die bekommt man, wenn man das Auto im Pfusch selber reparieren läßt, ich habe das Fzg. aber in eine Werkstatt gestellt, wo die Stundensätze - |
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